Strafobergrenze im Kraftfahrgesetz auf 5.000 Euro verdoppelt
Wien (arbö) - Eine Reihe von Neuerungen traten am 28. Oktober 2005 für Autofahrer
in Österreich nach Kundgebung der 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) in Kraft, meldet der ARBÖ. So
wird die Obergrenze für Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht.
"Da die Strafhöhe nicht nach der Schwere des Delikts gestaffelt wurde, wie dies der ARBÖ nach dem
Vorbild der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen hat, bedeutet dies, dass es im Extremfall künftig möglich
ist, 5.000 Euro zu zahlen, wenn man den Zulassungsschein oder die Warnweste nicht mitführt", erläutert
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr.Barbara Auracher Jäger.
Weitere Neuerungen: Wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert hat, kommt künftig nicht
mehr mit einem sofort zu bezahlendem Organmandat von 21 Euro davon, sondern bekommt eine Anonymverfügung ins
Haus geschickt, die mit 60 bis 70 Euro wesentlich teurer kommt. Diese Strafverschärfung wurde notwendig, weil
fehlerhafte Kindersicherung im Auto seit Juli zu den "Vormerkdelikten" zählt.
Wer mit einem PKW mit schweren technischen Mängeln aufgegriffen wird, zahlt ab sofort 2.180 Euro als Sicherheitsleistung
und damit fast dreimal soviel als bisher mit 726 Euro. Zahlen muss dies immer der Lenker.
Nun kann man die Nebellichter rund um die Uhr einschalten, auch tagsüber und bei guter Sicht. Alle bisherigen
Beschränkungen des Nebellichtes auf Nebel bzw. schlechte Sichtverhältnisse und enge Straßen wurden
aufgehoben. Ob allerdings die alleinige Verwendung des Nebellichtes ausreicht, um die ab 15. November 2005 neu
eingeführte Pflicht zu Licht am Tag zu erfüllen, ist unter Juristen strittig. Einerseits ist mit heutigem
Tag das Nebellicht rund um die Uhr erlaubt, andererseits wird es in der einschlägigen Gesetzespassage zu Licht
am Tag nicht extra aufgezählt, sondern eben nur Tagfahrlichter und Abblendlichter. Dr. Auracher-Jäger:
"Unsicherheit und Streitereien sind aufgrund dieser unklaren Geseztesbestimmungen vorprogrammiert".
Jetzt sind auch noch folgende technische und administrative Erleichterungen in Kraft: Um den toten Winkel zu überwinden,
dürfen nun alternativ zu Spiegeln auch Kamera-Monitor-Systeme verwendet werden. Ferner gibt es nun mehrere
Möglichkeiten nach denen man sich sein Kfz-Kennzeichen sechs Monate lang nach der Abmeldung reservieren lassen.
Erfreulich für Unternehmen: Bei Zusammenschlüssen oder Gründung von Firmen nach dem so genannten
Umgründungssteuergesetz müssen die Fahrzeuge nicht mehr extra ab- und neuangemeldet werden. Und für
Mofas ist die hintere Kennzeichen-Beleuchtung nicht mehr verpflichtend. |