Bundespolitische Auswirkungen der Landtagswahlen?  

erstellt am
31. 10. 05

Wien (öj) - Die Ergebnisse der Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien haben Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundesrats. Während bisher die Koalitionsfraktionen ÖVP und Freiheitliche mit 32 Mandaten die Mehrheit hatten und die Oppositionsfraktionen SPÖ und Grüne mit 30 in der Minderheit waren, wird sich dieses Verhältnis nun umkehren. Der Mandatsstand nach der Wiener Wahl:
SPÖ 29 (bisher 28)
ÖVP 26 (bisher 26)
Grüne 4 (bisher 4)
FPÖ 3 (bisher 4).


Diese Änderung tritt mit der Wahl der neuen Wiener BundesrätInnen in der konstituierenden Sitzung des Wiener Landtags in Kraft.


Diese Umkehrung der Mehrheit in der „Zweiten Kammer“, wegen deren Vertretungsfunktion der Bundesländer auch „Länderkammer“ genannt, hat zur Folge, daß von den Koalitionsparteien im Parlament beschlossene Gesetze einer nicht eben „wohlgesinnten“ Oppositionsmehrheit gegenüberstehen. Dem Bundesrat verfügt allerdings nur über ein sogenanntes „suspensives“, Vetorecht, was heißt, daß der der Nationalrat einen Einspruch des Bundesrates gegen einen seiner Beschlüsse durch Wiederholung dieses Beschlusses überwinden kann.


In einigen Fällen hat der Bundesrat ein „absolutes“ Veto. So bedürfen Verfassungsgesetze oder -bestimmungen, durch die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden, ebenso gesetzliche Bestimmungen, die Rechte des Bundesrates selbst betreffen, und Staatsverträge, die Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regeln, seiner ausdrücklichen Zustimmung. Bestimmte Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, vor allem solche, die die Bundesfinanzen betreffen, unterliegen keinem Einspruchsrecht; sie werden dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht.


Viel massiver könnte die Bundespolitik durch die Tatsache beeinflußt werden, daß die drei vorliegenden Landtagswahlergebnisse für das BZÖ – wie vielfach akzeptiert und vom BZÖ selbst als vorrangig ins Treffen geführt wird – eben „nur“ Landes-, aber nicht bundespolitisch relevant wären. Es sei in Erinnerung gerufen, daß das BZÖ von den Wählern in der Steiermark mit 1,72 % und in Wien mit 1,15 % nahezu ignoriert wurde und im Burgenland erst gar nicht zur Wahl angetreten war. Da verwundert es nicht weiter, daß vor allem SPÖ, Grüne und FPÖ der ÖVP-BZÖ-Koalition die Legitimität zum Regieren absprechen und Bundeskanzler Wolfgang Schüssel auffordern, – nach bundesdeutschem Vorbild – den Weg zu raschen Neuwahlen freizugeben.

Schüssel seinerseits sieht, ebenso wie Vizekanzler Hubert Gorbach (BZÖ), keinen Grund, die „erfolgreiche Arbeit für unser Land“ abzubrechen, der nächste Wahltermin sei im Herbst des Jahres 2006 und bis dahin noch einiges an eingeleiteten Vorhaben umzusetzen.

Mittlerweile setzt, ausgelöst durch den Wahlerfolg der FPÖ in Wien, gewisses Rätselraten um die weitere bzw. künftig zu erwartende Loyalität der FPÖ- und BZÖ-Abgeordneten im Parlament ein. Dort wird nämlich rein rechtlich nicht zwischen den beiden Parteien unterschieden, sie gehören alle dem „freiheitlichen Parlamentsklub“ an. Bisher konnte sich die Regierung auf Geschlossenheit der „eigenen“ Abgeordneten – mit Ausnahme von der Niederösterreichs FP-Landesparteiobfrau Barbara Rosenkranz – verlassen. Die FPÖ versucht natürlich, die ehemaligen Fraktions- und Gesinnungskollegen vom Regierungsweg abzubringen. Sollte dies gelingen, würde die Beschlußfähigkeit der Regierung tatsächlicht verhindert. Noch scheinen die BZÖ-Reihen im Hohen Haus geschlossen zu sein. Die Frage ist nur, wie lange der Friede innerhalb der Partei hält. Denn sicher ist, daß Obmann Jörg Haider nicht bis Herbst 2006 warten wird, um sein BZO neu zu positionieren. Schüssels ÖVP könnte sich dann mit vier Oppositionsparteien konfrontiert sehen. Drei davon warten dringend auf Neuwahlen, die vierte müßte sogar damit rechnen, bei einem vorgezogenem Termin den Einzug ins Hohe Haus zu verpassen.

Die Wahrscheinlichkeit, daß Österreich demnächst eine neue Regierung bekommen könnte, ist gering, steht doch mit dem ersten Halbjahr 2006 Österreichs EU-Präsidentschaft auf dem Plan. Und ein Wahlkampf während dieser so heiklen Aufgabe wäre undenkbar. Für Österreich und für die EU!
     
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