Höheres Kilometergeld gilt aber nicht automatisch für alle Autofahrer
Wien (arbö) - Ab Freitag (28. 10.) wird das amtliche Kilometergeld für PKW und Kombi
um 2 Cent erhöht, von 0,356 auf 0,376 Cent je Kilometer, teilt der ARBÖ mit. "Wegen der Kostensteigerungen
in den letzten acht Jahren wäre eine Erhöhung um mindestens 6 Cent auf 42 Cent gerechtfertigt gewesen.
Die nun verwirklichte minimale Erhöhung um 2 Cent ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein", kritisiert
ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar. "Die Bundesregierung hat jahrelang nicht und jetzt noch
immer viel zu geringfügig der tatsächlichen Kostensituation entsprochen".
Am Tag nach Kundmachung der Novelle des Einkommensgesetzes wird das amtliche Kilometergeld erhöht. Automatisch
erhöht wird es zunächst nur für die Beamten bzw. Vertragsbediensteten und für jene privaten
Arbeitnehmer, die bei Verwendung ihrer privaten Fahrzeuge für dienstliche Fahrten schon bisher immer das amtliche
Kilometergeld in voller Höhe erhalten haben.
Private Arbeitnehmer erhalten das amtliche Kilometergeld in voller Höhe nur, wenn dies entweder im Kollektivvertrag
oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Private Arbeitnehmer ohne eine entsprechende Formulierung
im Kollektivvertrag oder ihren Betriebsvereinbarungen werden sich um die Nachbesserung kümmern müssen.
Der Staat zahlt Beamten und Vertragsbediensteten das Kilometergeld, während es die privaten Arbeitnehmer von
ihren Arbeitgebern bekommen. Durch das Kilometergeld sollen ihnen die anteiligen Autokosten (Treibstoff, Mauten,
Versicherungen usw.) für beruflich bedingte Fahrten mit ihrem privaten PKW abgegolten werden.
Die Arbeitnehmer müssen das erhaltene Kilometergeld nicht mehr versteuern, die privaten Firmen können
es als Betriebsausgabe steuermindernd geltend machen.
Es gibt Firmen, die das Kilometergeld seit der Umstellung auf Euro auf 36 Cent gerundet haben. Laut Informationen
aus dem Finanzministerium sind diese Aufrundungen auch künftig erlaubt: "Wer bisher gerundet hat, kann
in Zukunft ebenfalls auf 38 Cent runden", weist Dr. Hellar auf die Möglichkeit einer Verbesserung hin.
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Was viele nicht wissen: Kilometergeld gibt es nicht nur für PKW und Kombi, sondern auch für Mitfahrende
und Motorradfahrer. Das Kilometergeld pro dienstlich mitbeförderter Person wird von 0,043 auf 0,045 Euro pro
Kilometer erhöht, jenes für kleinere Motorräder (bis 250 Kubikzentimeter) von 0,113 auf 0,119 Euro
pro Kilometer, jenes für größerer Motorräder von 0,201 auf 0,212 Euro. |