Nebellicht bei Tag und guter Sicht erlaubt
Wien (arbö) - Der heute publizierte Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie (BMVIT-179.713/0008-II/ST4/2005 vom 27. Oktober 2005) enthält folgende Klarstellungen zu "Licht
am Tag", berichtet der ARBÖ:
- Abblendlicht darf wie Tagfahrlicht geschaltet werden, verboten ist jedoch eine Dimmung des Abblendlichtes.
- Die Übertretung der Lichtpflicht wird mit 15,-- festgelegt, gestraft wird erst ab 15. April 2006.
- Für sehr alte und damit historische Fahrzeuge, die keine Beleuchtung haben, gilt die Lichtpflicht nicht.
Sehr wohl gilt sie allerdings für Oldtimer, die eine Beleuchtung haben.
Die Verwendung von Nebelscheinwerfern (Nebellichter und Breitstrahler) bei schlechter Sicht sowie auf engen und
kurvenreichen Straßen, bleibt bestehen. Nebelscheinwerfer dürfen aber auch seit 28. Oktober 2005 bei
Tag und guter Sicht in Kombination mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht verwendet werden, was vom ARBÖ kritisiert
wird. Vollkommen unverständlich ist, weshalb Nebellicht bei Tag und guter Sicht sowie bei Nacht und sternenklarem
Himmel als zusätzliche Beleuchtung freigegeben wurde. "Vier Leuchten pro Auto im Gegenverkehr werden
die 'Überblendung' noch verstärken", erklärt ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar.
Die alleinige Verwendung von Nebelscheinwerfer für die Lichtpflicht ist nicht zulässig.
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