Mindeststandards für Weitervergabe und –verwendung von Dokumenten
Wien (pk) - Zum Aufruf gelangten hierauf das Informationsweiterverwendungsgesetz und die Änderung
des Vermessungsgesetz es.
Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) beurteilte das Informationsweiterverwendungsgesetz grundsätzlich
als eine "kluge und gescheite Sache". Sie bedauerte jedoch, dass es nicht gelungen sei, ein einheitliches
Gesetz zu gestalten und weiterhin Kompetenzen bei den Bundesländern zu belassen. Lichtenecker vermisste auch
die Verankerung der Pflicht, Informationen weiterzugeben und kritisierte, dass zum Beispiel erhobene Daten der
Statistik Austria unter Verschluss bleiben, und damit der Forschung nicht zur Verfügung stehen. Dem Vermessungsgesetz
würden die Grünen jedoch zustimmen, sagte Lichtenecker.
Bundesrat STADLER (S) bezeichnete es als Ziel des Informationsweiterverwendungsgesetzes, Mindeststandards
für die Weitergabe und Weiterverwendung von Dokumenten zu formulieren. Er bezweifelt jedoch, ob neun Landesgesetze
wirklich sinnvoll seien und sprach sich für eine Harmonisierung der Informationsweitergabe auch auf europäischer
Ebene aus. Die Änderungen des Vermessungsgesetzes erleichtere die Weitergabe von Geodaten. Die sozialdemokratische
Fraktion werde daher beiden Gesetzen zustimmen. Stadler würdigte besonders die Arbeit der Vermessungsämter,
insbesondere auch für die Landwirtschaft, und sprach sich gegen etwaige Zusammenlegungen dieser Ämter
aus.
Bundesrat WEISS (V) wies darauf hin, dass das Begutachtungsverfahren zum Informationsweiterverwendungsgesetz
einige verfassungsrechtliche Unschärfen aufgezeigt habe, denen man Rechnung getragen habe. Er begrüße
es, dass man die Länder entsprechend berücksichtigt hat. Als "bemerkenswert" bezeichnete Weiss
das Zustandekommen des Vermessungsgesetzes, zumal es keine Begutachtung und keinen Initiativantrag gegeben habe,
sondern das Gesetz auf einem Antrag des Wirtschaftsausschusses basiere, obwohl es keinen großen Zeitdruck
gegeben habe und es doch gewisse Berührungspunkte mit den Ländern gebe. In diesem Zusammenhang hinterfragte
Weiss auch die Argumentationslinie der Grünen und der SPÖ hinsichtlich des Maßstabs für die
Entscheidung, ob Einspruch erhoben werden soll oder nicht. Er habe den Eindruck, Maßstab für die Opposition,
in einem unterlassenen Begutachtungsverfahren einen Mangel zu sehen, ist nicht der Sachverhalt an sich, sondern
lediglich die Frage, ob die rote oder grüne NR-Fraktion dem Gesetz zugestimmt hat oder nicht.
Weiss kritisierte auch, dass diese Vorgangsweise, das Begutachtungsverfahren zu umgehen, beim Vermessungsgesetz
eine gewisse Tradition habe. Daher mutmaße er, dass das Bundesvermessungsamt über den Kopf des zuständigen
Bundesministeriums hinweg im Wege selbständiger Anträge offenbar selbst Gesetzgebung veranlassen will.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN argumentierte, im Informationsweiterverwendungsgesetz gehe es im Wesentlichen
darum, die Modalitäten der Weitergabe festzulegen. Dass es bei der Regelung Länderkompetenzen gibt, entspreche
der Rechtsansicht des VfGH, dass hier geteilte Kompetenzen vorliegen. Zur Kritik der Grünen an der Statistik
Austria verwies er auf den Datenschutz. Es sei nicht geplant, Vermessungsämter zusammenzuführen, versicherte
der Minister. In Bezug auf die Ausführungen von Bundesrat Weiss bat er zu berücksichtigen, dass die Änderungen
von allen begrüßt werden und das Amt für Eich- und Vermessungswesen Mehreinnahmen lukrieren könne.
Bundesrat SCHENNACH (G) wies in seiner Wortmeldung auf die BBC hin, wo jeder das Recht habe, im Archiv der
BBC Informationen zu erhalten. Leider gebe es das beim ORF nicht und das hätte man durchaus auch in die Gesetzesänderung
hinein nehmen können, meinte er. Schließlich gehe es ja um eine öffentlich-rechtliche Anstalt.
Dies wäre auch eine interessante Geschäftssparte für den ORF, so Schennach.
Bei der Abstimmung beschlossen die BundesrätInnen mehrheitlich, gegen das Informationsweiterverwendungsgesetz
keinen Einspruch zu erheben. Das Vermessungsgesetz passierte den Bundesrat einstimmig.
Gegen das Ziviltechnikergesetz wurde ebenfalls einstimmig kein Einspruch erhoben.
Im Rahmen der Behandlung der Berichte über die Lage der Tourismus - und Freizeitwirtschaft in Österreich
2003 und 2004 gab Bundesrat WIESENEGG (S), der als Berichterstatter fungierte, bekannt, dass ein Beschluss, die
beiden Berichte zur Kenntnis zu nehmen, infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen sei.
Bundesrat SCHIMBÖCK (S) verlangte eine besondere steuerliche Behandlung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft,
denn dieser Wirtschaftszweig sei außerordentlich personalintensiv. Vor allem die 140.000 EinzelunternehmerInnen
könnten derzeit Steuererleichterungen nicht lukrieren. Grundsätzlich zollte der Bundesrat den Tourismusbetrieben
große Anerkennung für deren Leistung. Dennoch hätten es die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht
leicht, denn die Ertragssituation sei nicht sehr gut. Man müsste dem Trend des Kurzurlaubs mehr Rechnung tragen,
meinte Schimböck weiter und kritisierte die Tourismuswerbung. Notwendig sei auch, sich verstärkt den
neuen Mitgliedsstaaten der EU zuzuwenden, sagte Schimböck und forderte den Minister auf, gemeinsam mit dem
Finanzminister etwas hinsichtlich der Abschreibdauer der Häuser zu tun. Der Bericht zeige deutlich, dass man
vor allem in den Qualitätstourismus investieren müsse, um auch eine so genannte Rückholaktion für
die ÖsterreicherInnen anzukurbeln. In diesem Zusammenhang wäre es auch notwendig, bei der Nachfolgeregelung
von Betrieben neue Rahmenbedingungen zu schaffen.
Bundesrat AGER (V) entgegnete seinem Vorredner, man solle sich wieder dem Bericht zuwenden und lobte die
Homepage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Vor allem sei die Transparenz und Ausführlichkeit hervor zu
streichen, sagte er. Ager beschäftigte sich dann vor allem mit der Lebenssituation der im Tourismus Tätigen.
Die Eigenkapitaldecke im Tourismus sei sehr dünn, so Ager weiter, dazu käme der Besucherrückgang
aus Deutschland. Auch die Veränderungen des Klimas und des Wetters brächten Minderungen der Einnahmen.
Weltweit führend sei jedoch das duale Ausbildungswesen im Tourismusbereich, und ein Arbeitsplatz in dieser
Branche sei ein sicherer und zukunftsorientierter. Erfreulich sei auch der Kommentar im Bericht zum "Jugendtourismus".
Man dürfe die Jugendherbergen und billigen Quartiere keineswegs gering schätzen, appellierte der Redner.
Ager brachte abschließend zwei Anträge ein, mit dem Inhalt, die beiden Berichte über die Lage der
Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2003 und 2004 zur Kenntnis zu nehmen.
Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) sah das Problem des österreichischen Tourismus vor allem darin,
dass es nicht gelang, neue Märkte ausreichend zu erschließen. So sollte ihrer Meinung nach in Hinkunft
stärkeres Augenmerk auf kaufkräftige Kunden aus dem asiatischen Raum gelegt werden. Handlungsbedarf ortete
die Rednerin aber auch bei einer Qualitätsoffensive bezüglich von Infrastrukturinvestitionen. Darüber
hinaus müsse es aber, wie Lichtenecker betonte, darum gehen, attraktivere Arbeitsbedingungen und ein durchlässigeres
Bildungssystem zu schaffen, um dem Trend zu Billigstarbeitskräften im Tourismus entgegenzutreten.
Bundesrätin FRÖHLICH (V) schloss aus dem Bericht, dass Österreich nach wie vor ein überaus
beliebtes Urlaubsland ist, und nannte als Beispiel die positive Entwicklung der Nächtigungszahlen in ihrem
Heimatbezirk Reutte.
Bundesrat MITTERER (ohne Fraktion) rief zu einer besseren Gestaltung der Ferienordnung im europäischen
Kontext auf und hob im Übrigen die Leistungen der Tourismuswirtschaft für die Volkswirtschaft hervor.
Bundesrätin GANSTERER (V) führte den Rückgang der Nächtigungen auf den wirtschaftlichen
Einbruch in Deutschland zurück, zeigte sich aber insgesamt zufrieden mit der Entwicklung im Fremdenverkehr.
Höchste Qualität bei den Dienstleistungen, beste Ausbildung der Mitarbeiter und eine enge Zusammenarbeit
zwischen Gastronomie und heimischer Landwirtschaft waren für Gansterer die drei Säulen, auf denen der
österreichische Tourismus auch in Zukunft aufbauen müsse.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN stellte fest, Österreichs Fremdenverkehr sei strukturell auf einem guten
Weg. Mit Nachdruck unterstrich der Minister ferner die Bedeutung des Tourismus für die Zukunft des ländlichen
Raumes, aber auch als "Arbeitsplatzmaschine". Zur Ferienordnung merkte Bartenstein an, Österreich
sollte zunächst vor seiner eigenen Türe kehren. Er rief in diesem Zusammenhang die Bundesländer
auf, ihre entsprechenden Anträge zeitgerecht zu stellen, um Ferienkumulationen zu vermeiden.
Bei der Abstimmung wurden beide Berichte mehrheitlich zur Kenntnis genommen. |
Bundesrat Ing. EINWALLNER (S) meinte in der Debatte über den Mittelstandsbericht 2002/03 grundsätzlich,
es gehe nicht nur steuerliche Maßnahmen für Großbetriebe, sondern auch um beschäftigungssichernde
Maßnahmen für Klein- und Mittelbetriebe. Insgesamt sei die Situation der KMU nicht so rosig, wie dies
der vorliegende Bericht darstellt. Mit Nachdruck forderte Einwallner den Minister auf, bei der Diskussion über
die EU-Dienstleistungsrichtlinie vom Herkunftslandprinzip abzuweichen. Weitere Anliegen des Redners waren u.a.
eine Entlastung des Faktors Arbeit sowie eine Investitionsförderung für KMU.
Bundesrat AGER (V) warnte davor, große und kleine Unternehmen gegeneinander auszuspielen, und gab
zu bedenken, gerade die KMU würden von den Großkonzernen durch Zulieferaufträge profitieren. Handlungsbedarf
sah Ager hinsichtlich der dünnen Kapitaldecke der KMU, wobei er sich Verbesserungen durch die entsprechenden
Maßnahmen der Bundesregierung erwartete. Der Redner appellierte auch an die Bevölkerung, die KMU in
ihre geschäftlichen Überlegungen mit einzubeziehen "und nicht immer beim Größten zu kaufen".
Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) beklagte die ungleiche Einkommensverteilung und die daraus resultierenden
für die Wirtschaft nachteiligen Folgen auf die Kaufkraft. Säumigkeit warf sie der Regierung beim Thema
Nachhaltigkeit, insbesondere der Energiepolitik vor. Sie forderte Bartenstein auf, in diesem Bereich Forschung
und Entwicklung zu stärken und die Förderinstrumentarien entsprechend einzusetzen.
Bundesratspräsident MITTERER (ohne Fraktion) betonte, die kleinen und mittleren Unternehmen seien die
Säulen der österreichischen Wirtschaft. Er glaube, dass die Bundesregierung hier einen erfolgreichen
Weg vorzeichne, bekräftigte er. Von Bedeutung für die Ansiedlung von Betrieben sind für ihn u.a.
ein wirtschaftsfreundliches Klima mit entsprechenden steuerlichen Rahmenbedingungen, die unbürokratische Abwicklung
von Genehmigungsverfahren und qualifizierte Mitarbeiter.
Dezidiert sprach sich Mitterer dagegen aus, einen Lehrlingsausbildungsfonds einzurichten, in den alle Betriebe,
die keine Lehrlinge ausbildeten, einzahlen müssten. Er hält diesen "undifferenzierten" Vorschlag
für einen falschen Weg und gab zu bedenken, dass etwa Saisonbetriebe nicht in der Lage seien, Lehrlinge auszubilden.
Bundesrätin ZWAZL (V) hielt fest, Klein- und Mittelbetriebe seien das Rückgrat der österreichischen
Wirtschaft. Sie hätten sich Anerkennung verdient. An ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat appellierte
Zwazl, verstärkt bei kleinen Betrieben einzukaufen und dort nicht zu handeln. Qualität und Service hätten
nun mal ihren Preis, meinte sie. Kritik, die Regierung würde nichts für die KMU tun, wies Zwazl zurück
und listete eine Reihe von einzelnen Maßnahmen in den vergangenen Jahren auf.
In einer zweiten Wortmeldung wies Bundesrat Ing. EINWALLNER (S) darauf hin, dass der Lehrlingsfonds in Vorarlberg
funktioniere und ausgezeichnet angenommen werde. Mit Bundesrätin ZWAZL (V), die sich nach Einwallner ebenfalls
nochmals zu Wort meldete, führte er einen Disput über die Ergebnisse der letzten Wirtschaftskammerwahlen.
Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN machte geltend, manche Arbeitgeber würden auch eine betriebsübergreifende
Lehrlingsausbildung anbieten und gemeinsam Lehrwerkstätten betreiben. Eine "Lehrlingsstrafsteuer"
lehnte er jedoch ausdrücklich ab. Die Opposition rief der Minister auf, sich nicht nur bei allgemeinen Debatten
zu den kleinen und mittleren Unternehmen zu bekennen, sondern auch dann mitzustimmen, wenn es um die Schaffung
entsprechender Rahmenbedingungen für die KMU, etwa steuerliche Entlastungen, gehe.
Zur Forderung von Bundesrat Einwallner nach Jungunternehmergutscheinen und zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten
für Jungunternehmer merkte Bartenstein an, die Koalition habe das Neugründungsförderungsgesetz unbefristet
verlängert und die Förderungen auf übernehmende Unternehmer ausgedehnt. Die jüngste Unternehmenssteuerreform
kommt ihm zufolge auch kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften sowie bilanzierenden Personengesellschaften
zugute. Als nächstes will er, wie er sagte, "Einnahmen- und Ausgabenrechner" steuerlich begünstigen.
Der Mittelstandsbericht 2002/03 wurde auf Basis eines VP-Antrages mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Debatte über den Bericht des Wirtschaftsministers an das Parlament zum EU-Arbeitsprogramm 2005
wies Bundesrat Mag. GUDENUS (ohne Fraktion) darauf hin, dass es sich für ihn um die letzte Rede im
Bundesrat handle. Er habe "Tränen im Herzen", meinte er.
Ausführlich ging Gudenus auf die einzelnen Themen des vorliegenden Berichts von Wirtschaftsminister Bartenstein
ein. Unter anderem erklärte er, mit dem Programm Binnenmarkt, wie es hier dargelegt werde, könne er sich
nicht in vollen Zügen identifizieren. Auch die derzeit 290.000 Arbeitslosen in Österreich bereiteten
ihm Sorge.
Das Kyoto-Programm will Gudenus, wie er sagte, auch in Europa "ad acta legen". Als "konsumentenfeindlich"
wertete er die Absicht Bartensteins, Maßnahmen zur Erhöhung des Kaffeepreises zu unterstützen,
um Kaffeebauern in Entwicklungsländern gerechter zu entlohnen. In der gescheiterten EU-Verfassung vermisst
er u.a. Subsidiarität und Transparenz. Abschließend appellierte Gudenus an die Bundesrätinnen und
Bundesräte: "Folgen wir mehr unserem Gewissen, weniger den Klubs und noch weniger den Parteien und am
allerwenigsten der öffentlichen Meinung".
Bundesrat KONECNY (S) führte aus, nach Scheitern der EU-Verfassung sei in Österreich eine Diskussion
darüber eröffnet worden, in welcher Form man die Ideen, Probleme und internen Auseinandersetzungen in
der EU den Bürgerinnen und Bürgern näher bringen und eine andere Art von Verständnis für
das europäischen Projekt wecken könne. Der Europatag des Nationalrats habe sich offensichtlich nicht
als ein wirklich überzeugendes Modell der Vertrauensgewinnung erwiesen, meinte er. Aber auch eine Diskussion
über einzelne EU-Berichte der zuständigen Minister im Bundesrat sei, so Konecny, wie sich gezeigt habe,
nicht sehr zielführend, er plädierte in diesem Sinn dafür, künftig einmal im Jahr eine gemeinsame
Debatte über sämtliche dieser Berichte durchzuführen.
In einem von Konecny eingebrachten gemeinsamen SP-G-Entschließungsantrag wird Außenministerin Ursula
Plassnik aufgefordert, dem Bundesrat so rechtzeitig einen Bericht über die Pläne und Schwerpunkte der
österreichischen EU-Präsidentschaft vorzulegen, dass eine Debatte darüber bei der nächsten
Sitzung des Bundesrates am 1. Dezember möglich ist.
Bundesrat BIERINGER (V) meinte, die Idee hinter dem Entschließungsantrag der SPÖ und der Grünen
sei nicht schlecht, er sei aber nicht bereit, "auf Zurufe von außen" zu reagieren. Bieringer klagte,
dass der Antrag lange Zeit, bevor ihn seine Fraktion erhalten habe, über die APA gelaufen sei. Abschließend
bedankte sich Bieringer beim scheidenden langjährigen Fraktionsvorsitzenden der Freiheitlichen im Bundesrat,
Bundesrat Peter Böhm, für die Zusammenarbeit.
Der Bericht des Wirtschaftsministers zum EU-Arbeitsprogramm 2005 wurde vom Bundesrat einhellig zur Kenntnis genommen.
Mehrheitlich stimmte der Bundesrat dem Entschließungsantrag der SPÖ und der Grünen betreffend EU-Präsidentschaft
zu.
Schließlich wurden die acht Fristsetzungsanträge der SPÖ und der Grünen vom Bundesrat mit
Stimmenmehrheit angenommen. Demnach wird dem Sozialausschuss, dem Gesundheitsausschuss, dem Verkehrsausschuss und
dem Innenausschuss zur Vorberatung der noch offenen Nationalratsbeschlüsse vom 19. und 20. Oktober eine Frist
bis zum 30. November gesetzt. Es geht dabei u.a. um die Einrichtung einer "Familie und Beruf Management GmbH",
die Änderung des Zahnärztekammergesetzes, die 8. Führerscheingesetznovelle und um Änderungen
im Fremdenrecht. |