Cap:
Chance für lebendigeren Parlamentarismus und Präzisierungen bei Gesetzen
Konecny: "Es gibt keine gemeinsame Oppositionsfraktion"
Wien (sk) -Auf die neuen parlamentarischen Möglichkeiten und die Chance für einen lebendigeren
Parlamentarismus sowie Präzisierungen bei Gesetzen verwiesen der gf. SPÖ-Klubobmann Josef Cap und der
Fraktionsvorsitzende der SPÖ-Bundesratsfraktion Albrecht Konecny in einer Pressekonferenz am Donnerstag (03. 11.),
einen Tag vor der ersten Bundesrats-Sitzung, in der die Regierung keine Mehrheit mehr hat. Cap betonte die Möglichkeit,
"durch ein verantwortungsvolles Ausnützen der neuen Mehrheitsverhältnisse und der Geschäftsordnung
eine Politik im Interesse der Österreicher, der Demokratie und des Parlaments zu entwickeln". "Es
sollen aber keine neuen politischen Modelle erprobt werden", so Cap; ebenso Konecny: "Es gibt keine gemeinsame
Oppositionsfraktion."
Der Bundesrat könne mit den neuen Mehrheiten "beweisen, dass er eine wichtige Rolle einnehmen kann",
so Cap. Die neue Situation biete die Möglichkeit, bei Materien, "die oft sehr schnell durchgezogen werden,
innezuhalten"; es sei auch eine "Chance für die Regierungsparteien, wenn sie schludrig gearbeitet
haben und es legistische Kritik gibt, Änderungen durchzuführen", etwa durch Zurückweisen an
den Ausschuss. "Die 'Speed kills'-Politik hat hier endgültig ihr Ende gefunden." Die Regierungsparteien
sollten jedenfalls nicht "lamentieren", so Cap, schließlich haben sie selbst die Mehrheit durch
die Landtagswahlen verloren. Es bleibe der ÖVP auch unbenommen, im Bundesrat mit der SPÖ "mitzugehen"
und mehr den Konsens zu suchen. "Bei der ÖVP ist ein Umdenken angebracht", so der gf. SPÖ-Klubobmann.
Trotz der Mehrheit der Opposition im Bundesrat werden aber beide Oppositionsparteien nach wie vor – wie im Nationalrat
– unterschiedlich agieren. "Es sollen keine neuen politischen Modelle erprobt werden", so Cap. Auch Fraktionsführer
Konecny betonte, dass es "keine gemeinsame Oppositionsfraktion" gebe; es gebe eine "technische Gemeinsamkeit",
was aber nicht bedeute, dass man in allen Fällen gleich abstimmen werde.
Für Konecny ist die Tatsache, dass die Opposition von der Regierung innerhalb von zwei Jahren zehn Bundesrats-Mandate
gewonnen hat, auch ein Zeichen, "was sich in Österreich bei der Stimmung der Bevölkerung geändert
hat". Die neuen Mehrheitsverhältnisse sollen nicht zur "Demonstration gegen die Regierung"
oder zum "kleinlichen Ärgern der Regierung" genützt werden; man werde "jede Vorlage abklopfen
und so behandeln, wie es ihr entspricht". Es werde "kein Schema" geben, welche Instrumente der Geschäftsordnung
der Bundesrat anwendet. Die neuen Mehrheitsverhältnisse seien jedenfalls "eine Bewährungsprobe für
den Bundesrat"; man werde diese so "verantwortungsbewusst handhaben, dass der Bundesrat diese Bewährungsprobe
besteht".
Konecny verwies auf die aktuellen Beispiele Postgesetz und Zukunftsfonds, um zu zeigen, wie man in Zukunft mit
den geänderten Mehrheiten umgehen will. Beim Postgesetz, das eine Verschlechterung der Versorgung im ländlichen
Raum bringt, sei es im Interesse der Betroffenen, so lange wie möglich die geplanten Maßnahmen hinauszuzögern.
Deshalb werde man so spät wie möglich einen Einspruch erheben und das Gesetz so an den Nationalrat zurückverweisen.
Beim Gesetz über den Zukunftsfonds wolle man, dass die Nachfolgeregelung zum Entschädigungsfonds fristgerecht
in Kraft treten kann. Es sei aber ein "Skandal", dass in den künftigen Fonds-Gremien keine parlamentarischen
Vertreter, sondern nur mehr Regierungsvertreter sein sollen. Der Bundesrat werde den Einspruch terminlich aber
so erheben, dass der Nachfolgefonds mit Beharrungsbeschluss des Nationalrats trotzdem fristgerecht in Kraft treten
kann. Die Regierung sollte aber die Zusammensetzung der Gremien überdenken.
Konecny gab abschließend einen Überblick über die parlamentarischen Rechte der Mehrheit im Bundesrat:
So könne der Bundesrat die 8-Wochen-Frist, in der er eine Vorlage behandeln muss, verstreichen lassen; nach
diesen acht Wochen tritt das Gesetz in Kraft. Erhebt der Bundesrat mit Mehrheit einen Einspruch, dann muss sich
der Nationalrat noch einmal mit dem Gesetz befassen und kann einen Beharrungsbeschluss fassen. Ein weiteres Mehrheitsrecht
sei das "Herbeizitieren" von Regierungsmitgliedern, es können Experten und Sachverständige
in den Ausschüssen beigezogen werden und Entschließungen des Bundesrates gefasst werden. Beim aktuellen
Gesetz zur Familien GmbH habe man Vertreter aller Nationalratsfraktionen eingeladen, ihre Position vor dem Bundesrat
darzulegen. Konecny abschließend: "Der Bundesrat wird, mit mehr Aufmerksamkeit als je zuvor, seine Existenzberechtigung
durch die Qualität der Arbeit beweisen", die Struktur- und Reformdebatte um den Bundesrat sei aber nicht
abgesagt, "Schnellschuss" werde es aber keinen geben. |
Bieringer und Molterer: Blockadepolitik ist Beweis für Regierungsunfähigkeit der SPÖ
Blockadepolitik statt "Bessere Zukunft" im Bundesrat
Wien (övp-pk) - Wenn die von der SPÖ plakatierte "bessere Zukunft Österreichs"
in reiner Blockadepolitik besteht, beweist das nur deren Regierungsunfähigkeit." Das stellten der Fraktionsvorsitzende
der ÖVP-Bundesräte, Ludwig Bieringer und ÖVP-Klubobmann Mag. Wilhelm Molterer am Donnerstag (03. 11.)
zu den Aussagen von SPÖ-Klubobmann Josef Cap und SPÖ-Bundesrats-Fraktionsvorsitzendem Albrecht Konecny
und zum Vorgehen der SPÖ-Bundesräte fest. "Der Opposition sind die Inhalte offensichtlich egal.
Ihr geht es nur um Blockade und Fundamentalopposition. Damit schaden sie der Demokratie, dem Ansehen des Bundesrates
und möglicherweise auch dem rechtzeitigen Inkrafttreten wichtiger Gesetze wie dem Postgesetz oder Regelungen
im Gesundheitsbereich, aber auch der Folgevereinbarung für die Zwangsarbeiterentschädigung, die auf einem
Grundkonsens aller Parteien beruht", kritisierten Molterer und Bieringer unisono.
Absolut unverständlich ist es für Molterer und Bieringer, dass die SPÖ gerade dieses Gesetz zur
Errichtung des Zukunftsfonds, in den die übrig gebliebenen Gelder aus der Zwangsarbeiter-Entschädigung
eingebracht werden, beeinsprucht. Der ÖVP wäre es - im Sinne des weiteren gemeinsamen Grundkonsenses
hinsichtlich der Aufarbeitung der Geschichte - wichtig gewesen, eine Einigung über den Zukunftsfonds und die
Stipendienstiftung zu erzielen. Mit den Mitteln für den Zukunftsfonds sollen Projekte, die den Interessen
und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre
Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit dienen, gefördert werden.
Beide Gesetze sollen mit Kundmachung in Kraft treten. Der Versöhnungsfonds, der mit Jahresende zu bestehen
aufhört, kann Gelder nicht rechtmäßig übergeben, wenn Organe und Funktionsträger des
neuen Fonds nicht rechtzeitig tätig werden können. Nötig sind insbesondere das Kuratorium und der
Generalsekretär, welcher vom Kuratorium zu bestellen ist. Offen ist, ob durch die Blockadepolitik der SPÖ
dies alles nun noch im heurigen Jahr mit einem Beharrungsbeschluss des Nationalrates bewirkt werden kann, geben
Molterer und Bieringer zu bedenken.
Wo ist der föderale Ansatz der SPÖ?
Der Bundesrat hat als Länderkammer auf Bundesebene die Interessen der Länder zu vertreten und dem föderalen
Gedanken zu entsprechen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass durch den Einspruch der Opposition ein Gesetz
betroffen ist, das in keiner Weise die unterschiedlichen Interessen der Bundesländer tangiert. "Wo ist
hier der föderale Ansatz der SPÖ, diesen Zukunftsfonds abzulehnen", fragt Bieringer. Die Argumentation
der SPÖ, dass keine Abgeordneten in entscheidungsbefugten Gremien vertreten seien, sei für den Bundesrat
unglaubwürdig und lächerlich. "Wenn der Bundesrat jetzt deswegen diesen Gesetzesbeschluss beeinsprucht,
dann ist das sehr seltsam, denn es geht nicht um Rechte des Bundesrates oder Länder", sind sich Bieringer
und Molterer einig.
Mit ihrem Vorgehen kündige die SPÖ zudem eine Parteienvereinbarung aus dem Jahr 1984 einseitig auf, die
von der damaligen Regierungsfraktion SPÖ gewünscht wurde und in der Bundesrats-Geschäftsordnung
Zögernitz/Atzwanger festgeschrieben ist. Demnach soll ein Einspruch des Bundesrates in der ersten Sitzung
des Bundesrates nach Zuweisung an die Zweite Kammer zu fassen, um das Gesetzgebungsverfahren nicht destruktiv zu
verzögern. "Dadurch werden erstmals Spielregeln willkürlich und einseitig außer Kraft gesetzt",
sagten Molterer und Bieringer.
"Politik ist kein Spiel, Politik ist Handeln für die Menschen in diesem Land. Umso mehr beweist die Opposition
mit ihrem Vorgehen, dass das Regieren bei der derzeitigen Bundesregierung in guten Händen ist und bleiben
muss. Denn die Politik der SPÖ ist nicht angetan, Österreich eine bessere Zukunft zu bescheren",
schlossen die beiden ÖVP-Politiker. |