Burgstaller: Grippe-Pandemiepläne, Heizkostenzuschuss, Nachmittagsbetreuung und Schulverwaltung
auf Tagesordnung
Salzburg (lk) - Die Landeshauptleutekonferenz, die am Donnerstag und Freitag (03./04. 11.) in
Hermagor (Kärnten) tagt, werde sich auf ihre Initiative auch mit den Grippe-Pandemieplänen, dem Heizkostenzuschuss,
der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder sowie der Zusammenlegung der Schulverwaltungen der Länder und
der Landesschulräte befassen, teilte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller mit.
Hinsichtlich der Grippe-Pandemiepläne solle nach Auffassung Salzburgs der Bund gemäß Epidemiegesetz
1950 im Falle einer Grippe-Pandemie das Geld, das für die nach dem österreichischen Influenza-Pandemieplatz
2005 vorgesehene Beschaffung und Bevorratung von Medikamenten, Impfstoffen und Geräten erforderlich ist, bereitstellen.
Dazu zählen die Option und Beschaffung eines wirksamen Impfstoffes, die Bevorratung von Neuraminidase-Hemmern
zumindest für das Schlüsselpersonal und der Ankauf und die Bevorratung von FFP-3-Schutzmasken ebenfalls
zumindest für das Schlüsselpersonal.
Die Salzburger Landeshauptfrau wies vor der Landeshauptleutekonferenz auch darauf hin, dass angesichts der Entwicklung
der Heizkosten in allen Bundesländern die Absicht bestehe, für die Heizperiode 2005/06 bedürftigen
Personen und Familien einen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Diese Zuschüsse sollen zum ersten Mall unabhängig
von der Art des Heizmittels gewährt werden. Die Kosten der Aktion sollen zur Hälfte vom Bund getragen
werden.
Ein weiterer Punkt, der auf Antrag Salzburg auf die Tagesordnung gesetzt wurde, betrifft die Nachmittagsbetreuung
von Schulkindern, wofür in Salzburg derzeit an einer Harmonisierung der Bestimmung des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes
einerseits und an der Umsetzung der vom Nationalrat beschlossenen Änderung des Schulorganisationsgesetzes
in das Landesrecht andererseits gearbeitet wird. Ein Problem dabei sei, so Burgstaller, die Zweigleisigkeit der
Förderung der Nachmittagsbetreuung, die zum Teil im Schulorganisationsgesetz des Bundes und zum Teil im Kinderbetreuungsrecht
der Länder verankert ist. Ziel des Salzburger Vorstoßes ist ein einheitliches öffentliches Förderungswesen
für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern.
In einem weiteren von Salzburg beantragten Punkt geht es um Vereinheitlichungen in der Schulverwaltung, weil,
so Burgstaller, die kompetenzrechtliche Situation derzeit durch eine gewisse Zersplitterung gekennzeichnet sei.
Während etwa das Dienstrecht für Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen Landessache ist, steht die
Vollziehung des Dienstrechtes für Lehrer an anderen Schulen dem Bund zu. Da für die Schulverwaltung des
Bundes verfassungsrechtlich eine eigene Behördenstruktur vorgesehen ist und die Aufgaben der Landesverwaltung
grundsätzlich von Landesbehörden zu besorgen sind, kommt es zu einer Doppelgleisigkeit in der Schulverwaltung.
Vor diesem Hintergrund werden in Salzburg Überlegungen angestellt, wie auf Basis der geltenden Verfassung
Synergieeffekte erzielt werden können. Deshalb sollte unter Koordination der Verbindungsstelle der Bundesländer
innerhalb von drei Monaten ein einvernehmlicher Vorschlag erstellt werden, wie die Organisation der Schulverwaltungen
des Bundes und der Länder vereinheitlich werden kann. |