Die kleinen Moortümpel und Moorflächen sind wertvolle Kleinbiotope
für zahlreiche Pflanzen und Tiere
Salzburg (lk) - Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat heuer das Hintere Filzenschartenmoos in
den Gemeinden Wald und Neukirchen am Großvenediger zum „Geschützten Landschaftsteil“ erklärt. Mag.
Josef Fischer-Colbrie widmet diesem ökologisch und landschaftlich hochwertigen Natur-Kleinod im Operinzgau
einen Beitrag in der dieser Tage erschienenen dritten Ausgabe des 12. Jahrganges der Naturschutz-Informationsschrift
„NaturLand Salzburg“. Der Geschützte Landschaftsteil umfasst knapp zehn Hektar und liegt auf rund 1650 Meter
Seehöhe direkt an der Landesgrenze zu Tirol. Er wird geprägt vom Filzbach, der hier entspring und in
Mäandern nach Süden fließt, ehe er in den Trattenbach mündet.
In den Moorflächen beiderseits des Baches findet man so genannte Hochmoor-Anflüge mit Rundblättrigem
Sonnentau, Scheidigem Wollgras, Rosmarinheide, Moosbeere und mehreren Sauergras-Arten, wie zum Beispiel Armblütige
und Igel-Segge. An den Fließgewässern kommen Fetthennen-Steinbrech, Stern-Steinbrech und die Sumpfdotterblume
vor. Am Rand des Geschützen Landschafteiles prägen ausgedehnte Latschenfelder das Landschaftsbild.
Für die Tierwelt der subalpinen Stufe ist das Hintere Filzenschartenmoos ein nahezu ungestörter Lebensraum,
schreibt Mag. Fischer-Colbrie. Die kleinen Moortümpel und die Moorflächen sind wertvolle Kleinbiotope
für zahlreiche Wasser bewohnende Tierarten. Dazu zählen Amphibien ebenso wie Insekten, wobei das besonders
reiche Vorkommen verschiedener Libellen auffällt.
Auch zahlreiche Vogelarten sind anzutreffen. Im Moor treten Heckenbraunelle, Mönchs- und Klappergrasmücke,
Ringdrossel, Bergpieper und Birkenzeisig auf, die Moorränder und Wälder werden von Buntspecht, Wintergoldhähnchen,
Tannen- und Weidenmeise, Fichtenkreuzschnabel, Gimpel und Tannenhäher besiedelt. Vom Kolkraben wird das Gebiet
zur Nahrungssuche benutzt.
Im Hinblick auf die Erhaltung eines möglichst naturnahen Zustandes wurde in der Verordnung, mit der das Hintere
Filzenschartenmoos zum Geschützten Landschaftsteil erklärt wird, die Beweidung des Gebietes mit Ausnahme
eines kleinen Streifens entlang des Weges untersagt. Dadurch soll die Erhaltung dieses kleinen Landschaftselements
im Pinzgau mit seinem außerordentlich hohen Wert für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gewährleistet
werden, betonte Mag. Fischer-Colbrie in dem Artikel abschließend. |