Hinteres Filzenschartenmoos wurde Geschützter Landschaftsteil  

erstellt am
02. 11. 05

Die kleinen Moortümpel und Moorflächen sind wertvolle Kleinbiotope für zahlreiche Pflanzen und Tiere
Salzburg (lk) - Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat heuer das Hintere Filzenschartenmoos in den Gemeinden Wald und Neukirchen am Großvenediger zum „Geschützten Landschaftsteil“ erklärt. Mag. Josef Fischer-Colbrie widmet diesem ökologisch und landschaftlich hochwertigen Natur-Kleinod im Operinzgau einen Beitrag in der dieser Tage erschienenen dritten Ausgabe des 12. Jahrganges der Naturschutz-Informationsschrift „NaturLand Salzburg“. Der Geschützte Landschaftsteil umfasst knapp zehn Hektar und liegt auf rund 1650 Meter Seehöhe direkt an der Landesgrenze zu Tirol. Er wird geprägt vom Filzbach, der hier entspring und in Mäandern nach Süden fließt, ehe er in den Trattenbach mündet.

In den Moorflächen beiderseits des Baches findet man so genannte Hochmoor-Anflüge mit Rundblättrigem Sonnentau, Scheidigem Wollgras, Rosmarinheide, Moosbeere und mehreren Sauergras-Arten, wie zum Beispiel Armblütige und Igel-Segge. An den Fließgewässern kommen Fetthennen-Steinbrech, Stern-Steinbrech und die Sumpfdotterblume vor. Am Rand des Geschützen Landschafteiles prägen ausgedehnte Latschenfelder das Landschaftsbild.
Für die Tierwelt der subalpinen Stufe ist das Hintere Filzenschartenmoos ein nahezu ungestörter Lebensraum, schreibt Mag. Fischer-Colbrie. Die kleinen Moortümpel und die Moorflächen sind wertvolle Kleinbiotope für zahlreiche Wasser bewohnende Tierarten. Dazu zählen Amphibien ebenso wie Insekten, wobei das besonders reiche Vorkommen verschiedener Libellen auffällt.

Auch zahlreiche Vogelarten sind anzutreffen. Im Moor treten Heckenbraunelle, Mönchs- und Klappergrasmücke, Ringdrossel, Bergpieper und Birkenzeisig auf, die Moorränder und Wälder werden von Buntspecht, Wintergoldhähnchen, Tannen- und Weidenmeise, Fichtenkreuzschnabel, Gimpel und Tannenhäher besiedelt. Vom Kolkraben wird das Gebiet zur Nahrungssuche benutzt.

Im Hinblick auf die Erhaltung eines möglichst naturnahen Zustandes wurde in der Verordnung, mit der das Hintere Filzenschartenmoos zum Geschützten Landschaftsteil erklärt wird, die Beweidung des Gebietes mit Ausnahme eines kleinen Streifens entlang des Weges untersagt. Dadurch soll die Erhaltung dieses kleinen Landschaftselements im Pinzgau mit seinem außerordentlich hohen Wert für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gewährleistet werden, betonte Mag. Fischer-Colbrie in dem Artikel abschließend.
     
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