Ab 15. November gilt Licht am Tag  

erstellt am
14. 11. 05

ARBÖ informiert mit eigenem Folder und Erinnerungs-Aufkleber
Wien (arbö) - Ab Dienstag (15. 11.) ist in Österreich auf allen Straßen "Licht am Tag" vorgeschrieben. Auch tagsüber und an allen Straßen müssen mehrspurige Fahrzeuge das Licht einschalten. Als Lichtquelle kommen das Abblendlicht oder das Tagfahrlicht in Frage. "Das Einschalten des Abblendlichtes genügt, die Autofahrer brauchen ihre Fahrzeuge auf keinen Fall umrüsten, um der neuen Pflicht Genüge zu tun", stellt Gottfried Moser, technischer Schulungsleiter des ARBÖ fest.

Der ARBÖ, der die Sicherheitsvorteile dieser neuen Lichtpflicht anzweifelt, informiert umfassend über die neuen Vorschriften: In allen 100 ARBÖ-Dienststellen liegt der neue Folder "Fahren mit Licht am Tag" zur freien Entnahme auf. Auf der ARBÖ-Website kann dieser Folder in pdf-Form heruntergeladen werden (www.arboe.at). Ebenso kostenlos bietet der ARBÖ - kostenlos für Mitglieder und Nicht-Mitglieder - einen praktischen Aufkleber fürs Armaturenbrett an, damit die Autofahrer nach der Fahrt nicht vergessen, das Licht wieder auszuschalten .

Und hier noch alles Wissenswerte in Kürze: Wer ohne Licht am Tag fährt, wird bis April 2006 nicht bestraft. Ab dann kostet ein Organmandat 15 Euro. Bei einer Strafanzeige wird es teuerer und kann bis zu 5.000 Euro ausmachen. Mit Nebellicht (Breitstrahler) kann die neue Lichtpflicht auf keinen Fall erfüllt werden. Zwar wäre es rein rechtlich möglich, das Nebellicht gemeinsam mit dem Abblendlicht für Licht am Tag zu verwenden. "Das würde zu einer völlig sinnlosen Überblendung führen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden!", warnt ARBÖ-Techniker Moser." Wir vom ARBÖ sind strikt dagegen und raten dringend, Nebellicht nur dann einzusetzen, wenn es sinnvoll ist, genauso wie sie es bisher in den Fahrschulen gelernt haben: Bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen, Schnee und dergleichen".

In der Praxis werden die meisten Autofahrer daher die Abblendlichter auch tagsüber einschalten. In Zeitungsinseraten bieten Autofirmen an, das Abblendlicht mit dem Zündschloss zu verkuppeln, so dass sich das Abblendlicht immer automatisch einschaltet, sobald man den Motor startet! Darüber hinaus bieten einige Autofirmen auch noch an, das Abblendlicht zu einer Tagschaltung "abzuspecken", so dass nur mehr die vorderen Abblendlichter leuchten und alle sonstigen Funktionen des Abblendlichtes unterdrückt werden, also die Abschwächung der Armaturenbeleuchtung und das Einschalten der Begrenzungslichter. Achtung: Nur bei zwei bis drei Jahre alten Fahrzeugen kosten diese Veränderungen beim Abblendlicht 15 bis 20 Euro. Für ältere Fahrzeuge wird’s teurer, ab 50 Euro aufwärts, weil extra Kabel verlegt werden müssen und nicht nur die Software umprogrammiert werden muss, wie bei den moderneren Fahrzeugen. Achtung: Es ist gesetzlich verboten, das Abblendlicht abzuschwächen. Moser: "Dimmen ist nicht erlaubt, auch wenn dies einige Geschäftemacher anbieten."

Ein richtiges Tagfahrlicht ("Daytime Running Lights"), also eine eigens eingebaute Lampe mit eigenen Reflektoren haben nur wenige und nur die modernsten Autos serienmäßig eingebaut. Am Markt werden nun aber Nachrüst-Sets für Tagfahrlicht angeboten. Zu beachten ist auf alle Fälle, ob das Nachrüst-Set für das eigene Fahrzeug überhaupt in Frage kommt! Ferner ist zu beachten, ob das Set der ECE- 87 entspricht! Moser: "Hände weg von nicht genormten Artikeln!" Händler, die Nachrüstungen für Tagfahrlicht verkaufen, müssen diese genauen Informationen in einem Beipackzettel mitliefern. Das schreibt die EU vor! Aber auch der Einbau von Nachrüstungs-Sets muss streng nach Norm erfolgen, die richtige Höhe und den richtigen Seitenabstand aufweisen, die je nach Fahrzeug unterschiedlich sind. Moser: "Wenn schon Einbau, dann nur von Fachexperten in der Werkstatt und nicht in Eigenregie!"
     
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