Heilmittel-Erstattungskodex: Die ersten 50 Anträge nach dem E-Government-Gesetz  

erstellt am
14. 11. 05

Hauptverband: Erfolgreiche Implementierung des Elektronischen Workflow im Heilmittelbereich - Pro Jahr werden rund 1000 Geschäftsfälle abgewickelt
Wien (sv) - Am Montag (14. 11.) wurde im Hauptverband der österreichischen Sozial- versicherungsträger der fünfzigste Antrag nach der Umstellung des Aufnahmeverfahren in den Erstattungskodex eingebracht. Wie zuvor mit der pharmazeutischen Industrie vereinbart, werden seit dem 1. September 2005 alle Verfahren zur Aufnahme in den Erstattungskodex elektronisch abgewickelt. Ermöglicht wurde dies durch das 2. Sozialversicherungs- Änderungsgesetz 2003 in Verbindung mit dem E-Government-Gesetz und einiger engagierter Pharmafirmen mit welchen in der Testphase die Software verbessert werden konnte. Eine weitere Evaluierung und entsprechende Adaptierungen wurden zwischen Hauptverband und Pharmig für Ende 2005/Anfang 2006 vereinbart.

Bisher war es erforderlich, die Anträge in Papierform und in mehrfacher Ausfertigung einzubringen. Dabei konnte ein Antrag schon mal mehrere tausend Seiten umfassen. Während nun die elektronische Antragstellung obligatorisch ist, war es während der Implementierungsarbeiten bereits möglich die Ausfertigungen zusätzlich mittels CD-ROM einzubringen.

Zukünftig laufen alle Verfahren zu Neuanträgen oder Streichungen, Preiserhöhungen oder Packungsänderungen sowie auch die elektronische Akteneinsicht über das neue System. Die Kommunikation mit der pharmazeutischen Industrie erfolgt dabei via e-mail. Mittels Bürgerkarte wird die Identität des Antragstellers sowie die Echtheit der Dokumente signiert. Die elektronische Kommunikation macht bei den Pharmaunternehmen eine spezielle Infrastruktur notwendig. So sollten im Unternehmen mehrere Mitarbeiter Bürgerkarten besitzen (Vertretungen). Pro Jahr sollen so an die 1000 Geschäftsfälle abgewickelt werden.

Die zuständige Generaldirektorin im Hauptverband, Mag. Beate Hartinger, betont, dass diese neue "Art der innovativen Datenübermittlung" von beiden Seiten positiv aufgenommen wird und ist zuversichtlich, dass der elektronische Workflow in enger Kooperation mit der Pharmaindustrie laufend optimiert werden wird.

Pharmig-Generalsekretär Dr. Jan Oliver Huber bewertet die gute Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit dem Hauptverband beim elektronischen Workflow als positiv. "Es wäre wünschenswert, das gute Gesprächsklima künftig auch auf die "Art der Datenevaluierung" auszuweiten, denn man darf nicht vergessen, dass sich an der zugrundeliegenden Verfahrensordnung seit dem 1. September nichts geändert hat", erklärt Huber abschließend.
     
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