Kritik und Vertagungsantrag der Opposition abgelehnt
Wien (pk) - Nach der Aktuellen Aussprache zum Thema Atompolitik verabschiedete der Umweltausschuss
mit der Mehrheit von V, S und F einen Entschließungsantrag, der sich hinsichtlich der aktuellen Standortsuche
für ein Atommüll-Endlager in der Schweiz mit der Aufforderung an die Bundesregierung wendet, die Beteiligung
Österreichs und Vorarlbergs an dem Schweizer Verfahren sicherzustellen ( 720/A(E)).
In der Debatte signalisierte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem aus seiner
Sicht sinnvollen Antrag. - Abgeordneter Klaus Wittauer (F) bezeichnete es als wichtig, dass sich der österreichische
Umweltminister aktiv in den Entscheidungsprozess in der Schweiz einbringe.
Ihre Ablehnung begründeten die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer und Eva Glawischnig-Piesczek (beide
G) mit folgenden Argumenten: Der Entschließungsantrag bleibe hinter einem Antrag zurück, der demnächst
im Vorarlberger Landtag verabschiedet werde. Er sehe weder eine Parteistellung für Österreich vor, noch
enthalte er die Forderung, aus der Atomenergie auszusteigen.
Umweltminister Josef Pröll hielt fest, in der Energiepolitik gelte die nationale Souveränität, Österreich
habe daher nur das Mittel des Lobbyings. Er habe dem zuständigen Schweizer Minister die Besorgnis Österreichs
mitgeteilt, sagte Pröll. Den vorliegenden Entschließungsantrag hielt er für hilfreich.
Ressortberichte über Umweltförderungen enderledigt
Der weitere Verlauf der Ausschusssitzung brachte die mehrheitliche (V-F-G) Enderledigung von Ressortberichten (
III-156 und III-157 d.B.) über Rekord-Umweltförderungen des Bundes im Jahr 2004 (Investitionen von 1,3
Mrd. €). - Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) wollte die beiden Berichte namens seiner Fraktion nicht zur Kenntnis
nehmen, weil sie das Scheitern des Klimaschutzkonzepts von Bundesminister Pröll dokumentierten. Konkret wandte
sich der Abgeordnete gegen die Förderung von "CO2-Senken" im Ausland. Unter diesem Titel würden
auf Kosten des Steuerzahlers Projekte "vergoldet". Statt solcher Überfinanzierungen im Ausland wäre
es vernünftiger, das Geld im Inland auszugeben.
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) lobte die beiden gut gestalteten Berichte, die hilfreiche Entscheidungsgrundlagen
für die Umweltpolitik darstellten. Die CO2-Reduktion verlaufe im Inland erfolgreich und unterstütze die
regionale Wirtschaft. Dennoch sei nicht zu übersehen, dass Österreich weit von seinen Kyoto-Zielen entfernt
sei. Die Abgeordnete plädierte dafür, sinnvolle Projekte stärker zu fördern.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) lobte ebenfalls die Qualität des Berichts und wies die Kritik der SPÖ
zurück. Die Umweltförderungen haben gute wirtschaftliche Nebeneffekte, sie seien effektiv und auch das
Emissionszertifikate-Handelsprogramm erlaube, auf ökonomische Weise Klimaschutzprojekte zu fördern. "Senken"-Projekte
haben keinen Platz im österreichischen Programm, hielt Kopf fest. Man könne aber ausnahmsweise über
solche Projekte in Entwicklungsländern wie Äthiopien sprechen, wo keine Industrieprojekte gefördert
werden könnten.
Bundesminister Josef Pröll hielt gegenüber der SPÖ daran fest, dass der CO2-Emissionshandel ein
gutes Instrument zur Umsetzung der Klimaschutz-Ziele sei. "Senken-Projekte" wolle er nicht fördern.
Die bereits sehr hohe Effizienz bei der CO2-Reduktion konnte durch Förderungen weiter gesteigert werden. Dies
sei ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Kyoto-Ziele. "Das Klimaschutzkonzept Österreichs wird nicht
scheitern", zeigte sich der Umweltminister überzeugt.
Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005
An das Plenum weitergeleitet wurden sodann ein Regierungsentwurf für ein Umweltrechtsanpassungsgesetz
2005 ( 1147 d.B.), das technischen Fortschritten, unter anderem bei PKW und bei der Abfallentsorgung, Rechnung
trägt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Tatsache, dass Gengifte wie Arsen oder Quecksilber keine
sinnvollen Grenzwerte zulassen, weil jede Dosis die Gesundheit gefährde. Außerdem enthält die Novelle
ein Maßnahmenpaket zur Lösung der Feinstaubproblematik. - Der Beschluss erfolgte in der Fassung eines
V-F-Abänderungsantrages mit V-F-Mehrheit. Dieselbe Mehrheit verabschiedete eine von Abgeordnetem Keuschnig
(V) beantragte Ausschussfeststellung, die darauf gerichtet ist, das Verbrennen biogener Materialien in notwendigen
Fällen zuzulassen, etwa bei der Beseitigung schädlingsbefallener Pflanzen oder beim Schwenden auf Almen
(Verhinderung der Verbuschung).
Im Mittelpunkt der Ausschussdebatte standen die vorgesehenen Maßnahmen gegen den Feinstaub. Abgeordneter
Kai Jan Krainer (S) kritisierte, die Bundesregierung würde den Bundesländern zwar Verantwortung aufbürden,
ihnen aber zugleich Handlungsmöglichkeiten nehmen. Die Mehrzahl der Bundesländer lehne das Paket daher
ab, wobei darauf hingewiesen werde, dass sie keine Möglichkeit haben, Einfluss auf die Hauptverursacher Industrie,
alte LKW und PKW sowie auf Baumaschinen zu nehmen. Bei allen Verkehrsmaßnahmen seien sie auf das Einvernehmen
mit einem Verkehrsminister angewiesen, dessen Ziel es sei, auf Autobahnen mit 160 km/h fahren zu können. Dieses
Gesetz ermögliche keine Feinstaublösungen, sondern verhindere sie. Krainers Vorschlag lautete, die Verhandlungen
zu vertagen und mit den Bundesländern ein vernünftiges Maßnahmenpaket auszuverhandeln.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) bekannte sich zum Inhalt der vorliegenden Regierungsvorlage, wies die implizite
Drohung Krainers mit der oppositionellen Bundesratsmehrheit zurück und plädierte dafür, die Beratungen
nicht zu vertagen.
Kopf erläuterte die vorgesehenen Neuerungen, indem er darauf hinwies, dass die Landeshauptleute künftig
die Möglichkeit haben werden, im Akutfall Maßnahmen zu setzen, das Einvernehmen mit dem Verkehrsminister
aber herstellen müssen, wenn die Maßnahmen länger als drei Monate dauern sollen. Das sei sinnvoll.
Zudem werde der Maßnahmenkatalog ausgedehnt und die Grenzwerte bei gesundheitsschädlichen Schwermetallen
verbessert. Abgeordneter Kopf legte einen Abänderungsantrag seiner Fraktion vor, der bei der Abstimmung die
Zustimmung der Koalitionsparteien erhielt.
Umweltminister Josef Pröll sprach von einer sehr wichtigen Novelle, die Verbesserungen im Abfallwirtschaftsgesetz,
bei der PKW-Verbrauchsinformation und beim Immissionsschutz bringe und darüber hinaus die rechtlichen Grundlagen
für die zweite Periode des Emissionszertifikatehandels schaffe.
Die Einvernehmensregelung mit dem Verkehrsministerium bei Immissionsschutzmaßnahmen der Länder sei ein
Baustein der Novelle, die insgesamt den Wünschen der Länder entspreche, wobei Pröll unterstrich,
dass der Katalog möglicher Maßnahmen gegen Feinstaubbelastungen in den Bereichen öffentlicher Verkehr,
Bewusstseinsbildung und in der Privatwirtschaftsverwaltung ausgeweitet werde. Bei Feinstaubmaßnahmen würden
die Länder nicht eingeschränkt, verkehrsberuhigende Maßnahmen seien möglich, beim Einsatz
automatischer Anlagen seien allerdings noch technische Fragen zu klären. In der Abfallwirtschaft bleibe die
Missbrauchsaufsicht aufrecht, stellte der Minister klar und ließ deutlich erkennen, dass er Vorschlägen
in Richtung Tempo 160 auf Autobahnen kritisch gegenüber stehe.
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) schloss sich Abgeordnetem Krainer an, ihre Fraktion blieb aber gemeinsam
mit der SPÖ bei der Abstimmung über die Vertagung in der Minderheit.
Inhaltlich sah die Rednerin Verschlechterungen durch die Novelle im Immissionsschutzgesetz-Luft. Gemeinsam mit
ihrer Fraktionskollegin Eva Glawischnig-Piescek zeigte sich die Rednerin überzeugt, dass Willkürmaßnahmen
der Länder nicht zu befürchten seien. Skepsis äußerte Rest-Hinterseer hingegen gegenüber
der Einvernehmensregelung mit dem Verkehrsminister, der sich weigere, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Luftbelastung
bei hohen Geschwindigkeiten exponentiell zunehme.
Abgeordneter Klaus Wittauer (F) machte darauf aufmerksam, dass die Landeshauptleute sehr wohl Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung und zur Emissionsreduktion setzen können. Seine Präferenz galt dem Einsatz automatischer
Verkehrsberuhigungsanlagen. Dieser Ansicht schloss sich auch Abgeordnete Elke Achleitner (F) an.
Abgeordneter Gerhard Steier (S) wies auf die Kritik des Umweltbundesamtes an der Regierungsvorlage hin und sprach
sich dafür aus, Partikelfilter bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu berücksichtigen. Kritik übte
Steier an Verschlechterungen bei der Missbrauchsaufsicht in der Abfallbewirtschaftung.
Eine sodann einstimmig verabschiedete Regierungsvorlage erweitert die Zuständigkeit der Zollbehörde bei
der Umsetzung des Artenhandelsgesetzes ( 1115 d.B.). |