Wien (bmwa) - "Fairness für alle Anbieter und Kostenwahrheit für
Konsumenten ist jetzt auch in der Werbung für Flugreisen gewährleistet", erklärte Wirtschafts-
und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein mit Bezug auf die am Mittwoch (16. 11.) in den Nationalrat eingebrachte
Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG). In Zukunft müssen alle Fluglinien - bisher galt dies
nur für Reisebüros - ihre Flugangebote mit Bruttopreisen auszeichnen. Diese enthalten die Umsatzsteuer
sowie alle sonstigen Abgaben und Zuschläge. Die derzeitige Praxis der Nettoauszeichnung hat immer mehr dazu
geführt, dass der Preis, den der Konsument für seinen Flug letztendlich zahlen musste, den im Inserat
ursprünglich angepriesenen Preis um ein Vielfaches überschritten hat..
Für alle inländischen und ausländischen Luftlinien, die in Österreich Werbung für Flugreisen
etwa in Printmedien, Plakaten, Flugblättern, Katalogen etc. machen und dabei Preise angeben, gilt somit die
Pflicht, Bruttopreise auszuzeichnen. Diese müssen sämtliche Preisbestandteile, wie z.B. Steuern, Flughafengebühren,
Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfällige Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren
enthalten. Die Änderung wurde unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
und der Sozialpartner in kurzer Zeit erarbeitet und wird nun im Parlament behandelt. Mit einem Inkrafttreten ist
mit Anfang 2006 zu rechnen.
"Damit wird ein wesentlicher Beitrag für Preistransparenz und Kostenwahrheit geleistet, der Konsument
weis von Anfang an, wie viel er für seine Reise zu bezahlen hat. Böse Überraschungen bei der Endabrechnung
gehören der Vergangenheit an", betonte Bartenstein. |