Ab 28. November gelten Fahrverbote für "alte" Autos und Motorräder in Bozen,
Meran, Bruneck, Brixen
Wien (arbö) - Aufgepasst - wer einen Urlaubs- oder Einkaufstrip nach Südtirol machen will!
"Ab Montag 28. November treten bis 31. März 2006 in den vier wichtigsten Städten Südtirols
(Bozen, Brixen, Meran, Bruneck) Fahrverbote für KFZ in Kraft - wovon auch Touristen betroffen sind",
informiert ARBÖ-Juristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.
An Wochentagen (mit Ausnahme von Samstag, Sonntag und Feiertagen) gelten Fahrverbote zwischen 9 und 11 Uhr für
PKW, die älter als 12 Jahre sind. Mittwochs und Donnerstags kommt ein alternierendes Fahrverbot für alle
anderen KFZ hinzu, ausgenommen modernste KFZ der Euroklasse 4 und jene mit einem Alternativantrieb. Am Mittwoch
gilt das Fahrverbot nur für KFZ mit geraden Kennzeichenendnummern, am Donnerstag gilt es für die Ungeraden.
Betroffen von den neuen Fahrverboten sind nicht nur Inländer sondern auch Einkaufstouristen und motorisierte
Gäste aus dem Ausland. Für den Tag der An- und Abreise sind jene Touristen vom Fahrverbot ausgenommen,
die in Gastbetrieben untergebracht sind.
Mit dieser Verordnung hofft man in Südtirol die ausgeprägte Feinstaubbelastung der Regionen rund um die
Städte zu reduzieren.
Das Fahrverbot gilt jeweils für das gesamte Stadtgebiet. Es ist jedoch möglich, die genannten Städte
zu umfahren. In Bozen kann man bis zum Parkhaus Bozen Mitte (ist auch preislich der billigste Parkplatz in Bozen)
zufahren.
Die genannten Fahrverbot gelten nicht für KFZ:
* die der Euroklasse 4 (ab Baujahr 2005) angehören
* die mit Alternativantrieben ausgestattet sind, also mit Elektro - oder hybridem Motor
(Strom/Benzin, Methan/Benzin, Flüssiggas/Benzin),
* bei denen Emissionen gleich null sind
* Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter (auch nachgerüstete)
* elektrische Motorräder
Zur Erklärung: die KFZ werden in die Euro-Klassen 0 bis 5 eingeteilt, welche die Schadstoffe, die ein Wagen
ausstößt, nach Herstellungsjahr und Fahrzeugtyp klassifizieren.
Ausgenommen von den Südtiroler Fahrverbotsbestimmungen sind natürlich Fahrzeuge der Einsatzkräfte,
Kranken- und Behindertentransporte, Kranken- und Pflegepersonal, Fahrzeuge der Post, wichtige Lebensmitteltransporte
etc.
Achtung: Sollte der Grenzwert der Feinstaubkonzentration bis 31. März 2006 an vier aufeinanderfolgenden Tagen
überschritten werden, treten in den genannten Städten auch noch zusätzliche Notmaßnahmen in
Kraft, die u.a. ein ganztägiges Fahrverbot (7-19 Uhr) vorsehen. |