Einigung zwischen Regierungsparteien und SPÖ, Grüne dagegen
Wien (pk) - Im Wirtschaftsausschuss konnte am Freitag (25. 11.) ein Konsens zwischen den Regierungsparteien
und der SPÖ über die Novelle zum Ökostromgesetz erzielt werden, der die für einzelne Bestimmungen
dieser Materie notwendige Zweidrittelmehrheit sichert. Der Einigung waren intensive Parteienverhandlungen vorausgegangen,
die erst wenige Stunden vor Beginn der Ausschusssitzung abgeschlossen wurden.
Kernpunkt eines nunmehr beschlossenen Abänderungsantrages zur Regierungsvorlage ist die Festlegung des Zieles,
bis zum Jahr 2010 den Anteil alternativer erneuerbarer Energieträger (vornehmlich feste Biomasse, Biogas und
Wind) am jährlichen Stromverbrauch auf 10 % zu erhöhen. Der jährliche Zuwachs des geförderten
Investitionsvolumens wird dabei mit 17 Mill. € gedeckelt. Nach dem nunmehr beschlossenen Verteilungsschlüssel
wird der Anteil der Förderungsmittel für Windkraft leicht zurückgenommen und beträgt 30 %,
je 30 % der Förderungen gehen in feste Biomasse bzw. in Biogase, auf die Photovoltaik entfallen 10 %. Darüber
hinaus wird das Gesetz für den Bau mittlerer Wasserkraftwerke bis 2011 50 Mill. € zur Verfügung stellen.
Weitere Punkte der Einigung sind die Abwicklung der Investitionsförderung über die Kommunal-Kredit sowie
die Gewährung von Investitionsförderung auch für Kraft-Wärme-Koppelungen.
Zufrieden mit der Konsenslösung zeigten sich die Abgeordneten der Regierungsparteien und der SPÖ. So
begrüßte Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) die Deckelung als Beitrag zur Planbarkeit für sämtliche
Beteiligten und erwartete sich insgesamt bis zum Jahr 2011 ein Gesamtförderungsvolumen für Ökostrom
in der Höhe von 1 Mrd. €.
Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) qualifizierte die Einigung als gute Lösung im Sinne des weiteren Ausbaues
der erneuerbaren Energie in Österreich und meinte, dadurch werde Österreichs Spitzenposition bei der
Alternativenergie sichergestellt.
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) äußerte sich ebenfalls zustimmend und betonte, der Abänderungsantrag
berücksichtige die Interessen sowohl der Stromkunden als auch der Stromerzeuger. Angesichts der steigenden
Energiepreise sei es jedenfalls nicht mehr zu verantworten, von den Kunden einen immer höheren Anteil für
die Ökostromförderung zu verlangen.
Heftige Kritik kam hingegen von den Grünen. Abgeordnete Eva Glawischnig-Pieszek protestierte zunächst
gegen die Vorgangsweise und warf den drei anderen Parteien vor, gegen jede parlamentarische Usance und ohne zwingenden
Grund dieses Gesetz unter unzumutbarem Zeitdruck überfallsartig zu beschließen. Ihr Antrag auf Vertagung
fand allerdings keine Mehrheit. Inhaltlich sprach Glawischnig-Pieszek von einem Rückschritt in der Energiepolitik
und argumentierte, die 17 Mill. € Deckelung pro Jahr würden unter dem Strich eine Kürzung der Förderungen
um 80 % bedeuten. Kein Verständnis brachte sie zudem auch für die Förderung der mittleren Wasserkraft
auf. Hier werde eine bereits längst marktgängige Form der Energieerzeugung gefördert, nur weil dies
die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller verlangt, kritisierte sie. Völlig inakzeptabel war für Glawischnig-Pieszek
die Rücknahme bei der Förderung der Windenergie, die ihrer Meinung nach zum Verlust von tausenden von
Arbeitsplätzen in dieser Branche führen werde.
Bundesminister Martin Bartenstein verteidigte das Gesetz, das, wie er sagte, den weiteren Ausbau des Ökostroms
in Österreich sichere und auch hinsichtlich der Kosten für Erzeuger und Konsumenten verantwortbar sei.
Kritik hinsichtlich der Windkraft wies er zurück und unterstrich, die Windkraftstandorte habe man bereits
zum großen Teil ausgebaut, zumal ja auch auf Landschafts- und Umweltschutz Bedacht genommen werden müsse.
Die Förderung der mittleren Wasserkraftwerke war aus Sicht des Ministers vor allem dadurch gerechtfertigt,
da es sich bei diesen Anlagen um eine wirtschaftlich kritische Größe handle. |