Visa-Affäre  

erstellt am
25. 11. 05

 Cap: Unfassbare Ausmaße erreicht
Nur Untersuchungsausschuss kann Klärung bringen
Wien (sk) - Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Josef Cap bekräftigte am Donnerstag (24. 11.) die Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Visa-Affäre. Die Affäre habe inzwischen "unfassbare Ausmaße erreicht, die nicht mehr tolerabel sind". Die von Außenministern Plassnik eingesetzte Untersuchungskommission ist aus Sicht von Cap auf keinen Fall ausreichend. Wenn Experten aus dem Außenamt Vorkommnisse, die das Außenamt betreffen, untersuchen sollen, dann erwecke dies den Eindruck, "man will unter sich bleiben". Jeder weiß, dass es viel effizienter ist, wenn jemand diese Fall untersucht, der nicht "betriebsblind ist". Daher könne nur ein U-Ausschuss zur Klärung dieses "Riesenskandals" beitragen, betonte Cap am Donnerstag in einer Pressekonferenz.

Es gebe in dieser Causa eine Reihe offener Fragen, die es zu klären gelte, so Cap. So habe Außenministerin Plassnik in einer der letzten Ausschusssitzungen von einer EU-Konsular-Verordnung gesprochen, die besage, dass jene Akten mit einem positiven Visa-Bescheid nach einem Jahr vernichtet werden. Es gebe zwar in der Tat diese Verordnung, allerdings beträgt die Aufbewahrungsfrist "mindestens" ein Jahr, hielt Cap fest. Niemand werde verpflichtet, die Formulare nach einem Jahr zu vernichten". Es stelle sich die Frage, wieso munter weiter vernichtet wurde, obwohl es Hinweise auf einen schwunghaften Visa-Handel gegeben hat, so Cap.

Die Vorwürfe würden von Woche zu Woche gravierender, erklärte Cap mit Verweis auf Berichte im Nachrichtenmagazin "News", wonach nun zwei weitere Mitarbeiter des Außenministeriums von der Justiz verdächtigt werden, in die Affäre involviert zu sein. Laut "News"-Bericht sei von 10.000 oder mehr Visa und einem Umsatz von 15 Mio. Euro aus dem Visa-Business die Rede. In einer Aussendung sei das Außenministerium jedoch auf diese neuen Vorwürfe mit keinem Wort eingegangen und habe diese nicht dementiert.

Es gehe darum, vollständig aufzuklären, welches Volumen dieser Visa-Handel hatte, welche Botschaften davon betroffen waren und vor allem darum festzustellen, wer die politische Verantwortung dafür trage, dass keine gründliche Untersuchung dieser Angelegenheit stattfand, obwohl die Vorwürfe bereits seit Jahren erhoben wurden. Aufklärung können jedoch nur ein U-Ausschuss bringen, eine interne Untersuchungskommission mache keinen Sinn, betonte Cap.

 

Es wurde nicht vertuscht, sondern gehandelt
Außenministerium zu Vorwürfen in Zusammenhang mit Visaerteilung
Wien (bmaa) - Das Außenministerium stellt zu Vorwürfen in Zusammenhang mit der Visa-Erteilung an einzelnen Vertretungsbehörden fest: Das Außenministerium will die lückenlose Aufklärung aller Vorwürfe und arbeitet voll mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Allfällige Missstände müssen abgestellt werden, Pauschalverurteilungen sind aber abzulehnen.

Bundesministerin Ursula Plassnik hat eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, deren Aufgabe es neben der Aufklärung von Vorwürfen und dem Aufzeigen von allfälligen Missständen auch ist, das System für die Zukunft noch missbrauchsfester zu machen.

Das Ziel ist, ein leistungsfähiges, transparentes und möglichst sicheres Visavergabe-System zu garantieren. Pro Jahr werden 400.000 Visa vergeben. Nur ein minimaler Teil der ausgestellten Visa wurde beanstandet.

Vorwürfen, dass Visa unrechtmäßig ausgestellt worden seien, wurde seitens des Außen- und des Innenministeriums in der Vergangenheit jeweils sofort nachgegangen. In einzelnen Fällen ist es auch zu Erhebungen der Staatsanwaltschaft gekommen; diese wurden aber eingestellt.

Die Einstellung der Skartierung und Sicherung von Visaakten wurde bis dato an sechs Vertretungsbehörden angeordnet. Damit hat das Außenministerium ab 27. September darauf reagiert, dass es über Ermittlungen in Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Visaerteilung in Kenntnis gesetzt wurde. In weiterer Folge wurde bei Auftauchen neuer Hinweise auch umgehend die Einstellung der Skartierungen und Sicherung der Visaakten an den jeweils in Rede stehenden Vertretungsbehörden angeordnet.

Bereits im Juni 2005 wurde die von der EU vorgegebene Mindestfrist für die Aufbewahrung von Visaakten an österreichischen Vertretungsbehörden von einem auf zwei Jahren verlängert. Diese Maßnahme geschah damals auf Anregung der Sozialversicherungsträger, die zur Geltendmachung von allfälligen Regressansprüchen auf eine längere Zugriffsmöglichkeit auf Visaakten angewiesen sind.

Österreich legt mit dieser zweijährigen Frist die Gemeinsame Konsularische Instruktion, die für alle Schengen-Staaten gilt und eine Mindestfrist von einem Jahr für die Aufbewahrung der Akten von erteilten Visa vorsieht, streng aus.

Die Vernichtung der Akten ist im Übrigen aus praktischen Gründen notwendig: Bei jährlich ca. 400.000 erteilten Sichtvermerken an allen österreichischen Vertretungsbehörden stößt die platzmäßige Kapazität zur Aufbewahrung von Visaakten insbesondere an Vertretungsbehörden mit besonders hohem Visaaufkommen schnell an ihre Grenzen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die wesentlichen Daten der Visumswerber seit dem Schengen-Beitritt jedoch im Einreichprozess auch elektronisch erfasst und in elektronischer Form in einer Datenbank auf dem "Server" der jeweiligen Vertretungsbehörde gespeichert und gesichert aufbewahrt werden.

Als weitere Maßnahme erfolgt derzeit im Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem für die Fachaufsicht zuständigen Innenministerium die Intensivierung der Schulung und Nachschulung im Visabereich: Am 18. November fand eine Sonderkonsularinstruktion für die Missionschefs und Leiter der Konsularabteilungen an den 13 Vertretungsbehörden mit dem höchsten Visa-Aufkommen statt.

Ebenso wurde ein Maßnahmenpapier zur Optimierung von Personal- und Kontrollmaßnahmen erarbeitet, das auch schon umgesetzt wird: Es sieht u.a. die weitere Verbesserung der konsularischen Ausbildung und Kontrolle an den Vertretungsbehörden vor und legt besonderes Augenmerk auf die Personalrotation im Konsularbereich.

In den aktuellen Verdachtsfällen hat das Außenministerium außerdem sofort konkrete Personalmaßnahmen gesetzt: Gegen den Ende September verhafteten im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter wurde Disziplinaranzeige erstattet, der zum Zeitpunkt seiner Verhaftung aktive Vertragsbedienstete wurde entlassen.

 

Spindelegger: Cap versucht verzweifelt zu skandalisieren
Integrität der Expertenkommission im Ministerium steht außer Zweifel
Wien (övp-pk) - "Auf seiner verkrampften Suche nach Themen ist Cap offensichtlich jedes Mittel recht. Anders ist sein verzweifelter Versuch, in Sachen 'Visa-Affäre' einen Skandal herbeizureden, nicht zu interpretieren", so der außenpolitische Sprecher der ÖVP, Dr. Michael Spindelegger, am Donnerstag (24. 11.) zu jüngsten Aussagen von SPÖ-Klubobmann Josef Cap. Die Behauptung, es seien in der besagten Angelegenheit "mittlerweile unfassbare Ausmaße" erreicht, sei auf das Schärfste zurückzuweisen. Auch der zuständige Staatsanwalt habe gestern zu Medienberichten gesagt, dass es keine neuen Enthüllungen gebe. "Von einer Ausweitung kann daher keine Rede sein. Es handelt sich um Einzelfälle", so Spindelegger weiter.

Außenministerin Ursula Plassnik habe sich zudem nach Kenntnisnahme der Vorwürfe umgehend für eine lückenlose Aufklärung eingesetzt und die notwendigen Schritte eingeleitet. Die von ihr eingesetzte Kommission unter der Leitung des ehemaligen Außenministers Peter Jankowitsch befasse sich intensiv mit einer raschen und vollständigen Aufklärung. "Wenn Cap die Integrität dieser Expertenkommission - zudem unter Vorsitz des ehemaligen SPÖ- Außenministers Jankowitsch - nun in Frage stellt, ist DAS der wahre Skandal", so Spindelegger abschließend. 
     

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