Sozialausschuss diskutiert über Jugendarbeitslosigkeit
Wien (pk) - Im zweiten Teil der Sitzung des Sozialausschusses am Mittwoch (23. 11.) befassten
sich die Abgeordneten zunächst mit einem V-F-Antrag betreffend die Ausdehnung des passiven Wahlrechts bei
Arbeiterkammerwahlen auf ausländische Arbeitnehmer. Diese Umsetzung einer EU-Gemeinschaftsrechtsvorgabe, die
von den Oppositionsparteien schon lange gefordert wurde, konnte einstimmig verabschiedet werden. Weiters wurde
über zwei S-Anträge beraten, welche die Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Jugendarbeitslosigkeit
zum Inhalt hatten.
Konsens über gesetzliche Verankerung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei AK-Wahlen
Die Regierungsfraktionen haben dem Nationalrat einen Antrag vorgelegt, in dem das passive Wahlrecht bei Arbeiterkammerwahlen
auf Ausländer ausgedehnt wird. Dies ist u.a. eine Reaktion auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich,
bei dem entschieden wurde, dass der Ausschluss von Arbeitnehmern aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder aus Drittstaaten,
mit denen ein Abkommen in Bezug auf die Nichtdiskriminierung bei den Arbeitsbedingungen besteht dem Gemeinschaftsrecht
widerspricht. Obwohl die gemeinschaftsrechts-konforme Umsetzung schon bei den letzten Arbeiterkammerwahlen 2004
mittels eines Erlasses des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sichergestellt wurde, ist es erforderlich,
die nationalen Regelungen ausdrücklich zu ändern, heißt es in der Begründung. Wählbar
ist in Hinkunft nun jeder Arbeitnehmer, der in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in Österreich
berufstätig war und - abgesehen von dem Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft und
des Wahlalters - von der Wählbarkeit in den Nationalrat nicht ausgeschlossen ist.
Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen, weil damit ein großes Problem gelöst werde, erklärte
Abgeordneter Richard Leutner (S). Auch seine Fraktionskollegin Heidrun Silhavy begrüßte die "dringend
notwendige Änderung", die ihrer Meinung nach zur besseren Integration der ausländischen Arbeitnehmer
sowie zur Stärkung der Interessenvertretungen beitragen werde.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) erinnerte daran, dass das Urteil des EuGH schon viel früher hätte
umgesetzt werden sollen. Bedenken äußerte er hinsichtlich des Abänderungsantrags der Regierungsparteien,
weil damit Menschen, die länger als 18 Monate arbeitslos sind, vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden.
Er brachte deshalb einen Abänderungsantrag ein, in dem die Grünen fordern, dass eine mindestens sechs
Monate lange Kammerzugehörigkeit als Voraussetzung für die Wahrnehmung einer Funktion festgelegt wird.
Abgeordneter Walter Tancsits (V) gab zu bedenken, dass die Arbeiterkammern bereits in den 90er Jahren ein sehr
modernes Wahlrecht eingeführt haben. Neben der Umsetzung der EU-Vorgaben soll nun auch die überlange
Wahldauer von drei auf zwei Wochen gekürzt werden, wie dies ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag
vorsieht. In einer Ausschussfeststellung wurde zudem zum Ausdruck gebracht, dass bei der Umsetzung der Briefwahl
die Gestaltung des Wahldokuments österreichweit einheitlich erfolgen soll und besonderes Augenmerk auf den
amtlichen Charakter der Unterlagen zu legen ist. Was das EuGH-Urteil angeht, so sehe er die Gefahr, dass nun auch
Klagen hinsichtlich der österreichischen Pflichtmitgliedschaft Tür und Tor geöffnet sei.
Bundesminister Martin Bartenstein freute sich darüber, dass alle vier Parteien dem Antrag zustimmen wollen.
Auch er sehe durchaus eine gewisse Dringlichkeit in dieser Frage aufgrund des EuGH-Urteils. Positiv sei auch die
Verkürzung der Wahldauer zu bewerten.
Bei der Abstimmung wurden der Antrag (in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages) ebenso wie die Ausschussfeststellung
einstimmig angenommen; der G-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.
SPÖ fordert umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Chancen für Jugendliche
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) machte darauf aufmerksam, dass es trotz einiger Versuche von Seiten der
Bundesregierung nicht gelungen sei, die Jugendarbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen. Der von der SPÖ vorgelegte
Entschließungsantrag sieht ein 10-Punkte-Programm vor, dass folgende Forderungen umfasst: bessere Berufs-
und Bildungsberatung für Jugendliche, gebührenfreies Nachholen des Hauptschulabschlusses für alle,
eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche, die Schaffung eines Lastenausgleiches zwischen den Betrieben durch
einen Lehrlingsfonds, die Einrichtung von regionalen Jugendbeschäftigungsgipfeln, eine flexiblere Lehrlingsausbildung,
die Schaffung neuer Lehrberufe mit Zukunftsperspektive, die Aufwertung der Berufsschulen, beste Qualifizierung
der Ausbilder und Ausbilderinnen und Vergabe von Auszeichnungen für besondere Ausbildungsqualität. Konkret
regte die SPÖ etwa an, ein Modulsystem anzubieten, bei dem die Lehrlinge neben einem Basismodul mehrere Zusatzmodule
ohne Verlängerung der Lehrzeit wählen können. An Berufsschulen sollten auch Schlüsselqualifikationen
wie rhetorische Kompetenz, Bewerbungstraining, Teamarbeit, Mitarbeiterführung, Zeitmanagement, Konfliktlösung
und ähnliches unterrichtet werden.
Abgeordneter Walter Tancsits (V) machte darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung ein sehr beachtliches Beschäftigungspaket
vorgelegt habe und außerdem zusätzlich 160 Mill. € für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
bereit stellt. Auch der "Blum-Bonus" greife noch besser als man erwartet habe.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt seinem Vorredner eine Aussage von Blum entgegen, wonach er froh sei,
wenn es nur 20 % Missbrauch beim Bonus gebe. Was die Ausbildung der Jugendlichen angeht, so sollte man genügend
Mittel für die Begleit- und Stützlehrer zur Verfügung stellen, damit das Nachholen des Hauptschulabschlusses
gar nicht mehr notwendig ist. Hinsichtlich des Lehrlingsfonds merkte Öllinger an, dass es eine solche Einrichtung
zum Beispiel in der Bau- und Holzbranche gebe, wo eine Kollektivvertragsregelung erzielt wurde. Abgeordnete Theresia
Haidlmayr (G) schlug vor, dass bezüglich des Lehrlingsfonds eine Lösung wie bei der Einstellung von behinderten
Menschen getroffen wird.
Abgeordneter Franz-Josef Huainigg (V) bezweifelte, dass es der richtige Weg sei, Unternehmer zu bestrafen, wenn
sie keine behinderten Menschen einstellen. Er sprach sich für den Weg des Belohnens, Förderns und Stützens
aus, wie er etwa auch im Bereich der integrativen Berufsausbildung gegangen werde.
Ausschussvorsitzende Heidrun Silhavy (S) machte geltend, dass die Jugendarbeitslosigkeit zuletzt weiter gestiegen
sei. Das zeigt ihrer Ansicht nach die Erfolglosigkeit der von der Regierung gesetzten Maßnahmen. Dennoch
fehle seitens der Koalitionsparteien die Bereitschaft, sich ernsthaft mit Alternativvorschlägen der Opposition
auseinanderzusetzen, bedauerte sie.
Arbeitsminister Martin Bartenstein lobte zunächst die gute Arbeit des Regierungsbeauftragten Egon Blum, die
u.a. dazu geführt habe, dass das Lehrstellenangebot deutlich gestiegen ist. Wichtig sei es auch, dass die
Regierung zusätzlich 160 Mill. € für Qualifizierungsmaßnahmen bereit stellt und das Budget des
AMS aufgestockt habe. Bartenstein wies weiters darauf hin, dass nicht einmal die rot-grüne Koalition in Deutschland
die Idee eines Lehrlingsausgleichsfonds verwirklicht habe, weil ihr letztendlich klar geworden sei, dass man damit
das Gegenteil von dem erreichen würde, was man wolle. Er arbeite gemeinsam mit dem AMS daran, der Arbeitslosigkeit
Herr zu werden, bekräftigte er, und gehe davon aus, dass die "Horrorszenarien" der SPÖ nicht
Wirklichkeit würden. Die Opposition warnte der Minister, kleine und große Unternehmen gegenseitig auszuspielen.
Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek trat dafür ein, die Unternehmer zu motivieren, Lehrlinge anzustellen.
Die Ausgleichstaxe im Behinderteneinstellungsgesetz will er, wie er auf eine Frage von Abgeordneter Haidlmayr antwortete,
nicht als Strafsteuer verstanden wissen.
Der Beratungen über den Antrag 176/A(E) wurden mit V-F-Mehrheit vertagt.
10-Punkte-Programm der SPÖ betreffend bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Noch immer sei es sehr schwierig, Beruf und Familie zu vereinbaren, gab Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig
(S) zu bedenken. Davon zeuge auch die niedrige Geburtenrate. Die von den Sozialdemokraten beantragte Änderung
des Mutterschutzgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes beinhaltet
u.a., dass jene ArbeitnehmerInnen, die den schriftlichen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Karenz oder
auf Elternteilzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber eingebracht haben, das Recht auf Antritt der Teilzeitbeschäftigung
haben sollen, wenn der Arbeitgeber nicht binnen einer gesetzlich definierten Frist eine Klage beim Arbeits- und
Sozialgericht erhebt. Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass eine Beschäftigung der Arbeitnehmerin bzw. des
Arbeitnehmers in Elternteilzeit oder Teilzeitkarenz schwerwiegende betriebliche Interessen so nachhaltig beeinträchtigt,
dass eine allenfalls erforderliche Umorganisation der betrieblichen Abläufe sachlich nicht zu rechtfertigen
ist. Außerdem ist ein Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern festzulegen; dieses Recht soll zumindest bis
zum Ablauf des ersten Schuljahres, jedenfalls aber bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes bestehen.
Um das Recht auf Elternteilzeit durchsetzen zu können, dürfe es auch keine Beschränkung auf Betriebe
einer bestimmten Betriebsgröße oder auf Betriebe mit Betriebsräten geben. Für Eltern, die
eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen, soll auch ein Kündigungsschutz gelten. Es wird beantragt, die Kündigung
durch den Arbeitgeber zu beschränken und eine entsprechende Anfechtungsmöglichkeit vorzusehen.
Abgeordnete Ridi Steibl (V) erinnerte daran, dass die Bundesregierung gerade im Bereich der besseren Vereinbarkeit
von Beruf und Familie eine Reihe von erfolgreichen Maßnahmen gesetzt habe. In den Bundesländern gebe
es zwar noch einiges zu tun, räumte die Rednerin ein, aber zum Beispiel bei der Betreuung der über 3jährigen
Kinder liege die Versorgungsrate schon bei 86 %. Viele Punkte, die von der SPÖ gefordert werden, habe man
auch schon umgesetzt, etwa die Möglichkeit, auf Teilzeit umzusteigen bis zum 7. Lebensjahr. Außerdem
führte sie noch das Kinderbetreuungsgeld und die Familienhospizkarenz ins Treffen.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) wies seine Vorrednerin darauf hin, dass sehr viele Beschäftigte von der
Teilzeitregelung ausgenommen sind. Er halte die Vorschläge der SPÖ für durchaus diskutierenswert.
Abgeordnete Renate Csörgits (S) schloss sich ihrem Vorredner an und gab vor allem zu bedenken, dass Österreich
bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder sehr schlecht abschneide. Außerdem habe die Regierung den
Kündigungsschutz verschlechtert und den Teilzeitkarenzurlaub abgeschafft, kritisierte sie.
Bundesminister Martin Bartenstein ging auf den Forderungskatalog der Sozialdemokraten ein und kam zu dem Urteil,
dass viele Punkte bereits umgesetzt wurden. Was die Teilzeitregelung anbelangt, so habe man lange diskutiert und
letztlich einsehen müssen, dass eine solche Bestimmung für kleine und mittlere Betriebe sehr schwer umsetzbar
sei. Er sei jedoch davon überzeugt, dass bei Kleinbetrieben vieles auf informellen Wege möglich sei und
gesetzliche Vorschriften oft nicht die beste Lösung darstellen.
Der Antrag wurde bei der Abstimmung abgelehnt. |