Evangelisch-lutherische Kirche stellt neues Kirchenjahr unter das Schwerpunktthema "Kirche
mit Kindern" – Bischof Sturm: Kinderoffenes Abendmahl wurde zum Segen
Wien (epd Ö) - Das neue Kirchenjahr, das mit dem ersten Adventsonntag beginnt, steht in der
Evangelisch-lutherischen Kirche unter dem Schwerpunktthema „Kirche mit Kindern – Kinderfreundliche Kirche“. Vor
drei Jahren hatte die Synode die Einführung des kinderoffenen Abendmahls beschlossen, die flächendeckende
Phase der Einführung wird am kommenden Sonntag in allen evangelischen Pfarrgemeinden abgeschlossen sein. Der
Beschluss für das kinderoffene Abendmahl sei „zum Segen geworden“, schreibt Bischof Mag. Herwig Sturm in einem
Hirtenbrief zum 1. Advent, der von der Superintendentin und den Superintendenten mit unterzeichnet und allen Pfarrgemeinden
übermittelt wurde. „Die Fragen, wie wir das heilige Abendmahl verstehen, wie wir es miteinander recht und
kindergerecht feiern und wie wir uns und unsere Kinder richtig darauf vorbereiten, haben unsere Gemeinden bewegt
und der Achtsamkeit für den Gottesdienst als auch der Achtsamkeit für unsere Kinder gut getan“, betont
Sturm. Manche Skeptiker habe die Praxis überzeugt. Sturm: „Wenn man die Würde erlebt, mit der viele Kinder
das Abendmahl feiern, spürt man, dass sie das Geheimnis des Geschehens vielleicht sogar unmittelbarer erfahren
als mancher Erwachsene.“
Oberkirchenrat Bünker: Taufe einzige Bedingung für Abendmahl
Der Schritt zum kinderoffenen Abendmahl entsprang der theologischen Einsicht, dass es zum Abendmahl keine
andere Zulassungsbedingung gibt als allein die Taufe, schreibt Oberkirchenrat Hon.-Prof. Dr. Michael Bünker
in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitschrift „Die Furche“. Während die Reformierte Kirche in dieser Frage
schon lange vorausging, sei in der Lutherischen Kirche die Entscheidung relativ spät gefallen. Letztlich wurde
damit, so Bünker, auch die Konsequenz aus der paradoxen Tatsache gezogen, dass die Lutherische Kirche zwar
nach außen hin schon seit vielen Jahren im Sinne der eucharistischen Gastfreundschaft alle Getauften zur
Mahlfeier einlade, aber ihre eigenen getauften Mitglieder, solange sie noch nicht konfirmiert waren, davon ausgeschlossen
blieben.
Kirche als Anwältin für Anliegen der Kinder
Das Schwerpunktthema „Kirche mit Kindern – Kinderfreundliche Kirche“ bedeute auch, anwaltschaftlich für die
Anliegen der Kinder in der Gesellschaft einzutreten. „Es wird auch zu Veränderungsimpulsen für die Kirche
selbst kommen“, erwartet der Oberkirchenrat. Eine kinderoffene und kinderfreundliche Kirche nehme Kinder und ihre
Fragen ernst und betrachte sie nicht länger als Objekte von Erziehung und Belehrung, „sondern als Subjekte
ihres Lebens und Glaubens“, schreibt Bünker. |