Lob und Tadel von S und G, breite Mehrheit im Plenum möglich
Wien (pk) - In seiner zweiten Sitzung behandelte der Finanzausschuss am Mittwoch (23. 11.) einen
Regierungsentwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2005 ( 1187 d.B.), das, wie Finanzstaatssekretär
Alfred Finz erläuternd ausführte, neben technischen Anpassungen und Klarstellungen hauptsächlich
dem Ziel diene, den Missbrauch von Steuergesetzen auszuschließen. Diese Absicht unterstützten in der
sehr sachlich geführten Debatte auch die Oppositionsabgeordneten. SP-Abgeordnete Marianne Hagenhofer brachte
ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass die Regierung ihren Antrag 705/A zur Vermeidung steuerlicher Härten
bei Arbeitnehmern nach Insolvenzverfahren, umsetze und Nachzahlungen künftig nur in dem Kalenderjahr versteuert
werden, aus dem der Anspruch stammt. Berücksichtigt wurde auch ein von Abgeordneter Gabriele Tamandl vorgelegter
V-F-Abänderungsantrag mit Erleichterungen beim Geltendmachen außergewöhnlicher Belastungen.
Der Finanzausschuss empfahl dem Plenum die Annahme des Abgabenänderungsgesetzes 2005 in getrennter Abstimmung
mit wechselnden Mehrheiten. Eine breite Mehrheit für das Gesetz im Nationalrat scheint möglich, wenn
es gelingt, die Bedenken des Abgeordneten Christoph Matznetter (S) gegen neue Detailbestimmungen im Umgründungssteuergesetz
auszuräumen. Ausschussobmann Günter Stummvoll Finanzstaatssekretär Alfred Finz sagten ihm diesbezügliche
Gespräche zu. Kogler (G) wie Matznetter (S) ließen erkennen, dass sie kein Interesse daran haben, dass
das für 31.1.2006 geplante Inkrafttreten des Gesetzes durch einen Bundesratseinspruch verzögert wird.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) lobte die Verbesserungen, die der Regierungsentwurf enthalte und begrüßte
insbesondere Maßnahmen, die das missbräuchliche Ausnützen des Steuerrechts verhindern. Durch die
vorgesehenen Änderungen im Umgründungssteuergesetz bezüglich der Besteuerung von fiktiven Ausschüttungen
sowie beim Zusammenfallen von Aktiva und Passiva befürchtete der Abgeordnete aber Nachteile für kapitalschwache
Betriebe und Probleme bei Grundstückskäufen mit Hilfe von Kontokorrentkrediten.
Finanzstaatssekretär Alfred Finz hielt fest, dass die Änderungen im Umgründungssteuergesetz nicht
auf eine neue Besteuerung, sondern nur gegen den Missbrauch des Gesetzes gerichtet seien. Die Bestimmungen über
unbare Entnahmen und über zusammenhängende Passiva und Aktiva werden durch einen Erlass erläutert
werden. Er werde Matznetters Bedenken bis zur Plenardebatte gerne prüfen, sagte der Staatssekretär zu.
Abgeordneter Werner Kogler (G) lobte ebenfalls Verbesserungen im Abgabenrecht und sah es positiv, dass Bildungs-
und Forschungsbegünstigungen künftig in einer eigenen Rubrik dokumentiert werden. Den neuen Bestimmungen
im Umgründungssteuergesetz stimme er im Unterschied zur SPÖ zu, weil er dafür sei, steuerrechtliche
Lücken bei Umgründungen zu schließen. Auch er hoffe aber auf eine breite Zustimmung in Dritter
Lesung.
Die vorgesehenen technischen Änderungen bei der Gruppenbesteuerung veranlassten den Abgeordneten einmal mehr
zu der Frage, wie Verluste im Ausland, die eine Körperschaft in Österreich steuerlich geltend machen
wolle, ermittelt und in das österreichische Recht transponiert werden. "Beherrschen die österreichischen
Finanzbeamten das Steuerrecht Kasachstans?" fragte Abgeordneter Kogler pointiert.
Möglicherweise nütze die Gruppenbesteuerung dem Wirtschaftsstandort, man müsse aber darüber
diskutieren, dass Österreich mit diesem Besteuerungsmodell zu einem Vorreiter im Steuerdumping geworden sei
und damit seine Möglichkeiten reduziert habe, auf europäischer Ebene steuerpolitisch aufzutreten. Die
grundsätzliche Frage laute: "Woher sollen Steuereinnahmen kommen?" - Koglers Bedenken gegenüber
der Gruppenbesteuerung teilten die S-Abgeordneten Hannes Bauer ("Irrweg"), Peter Marizzi ("Was sagen
die KMU dazu?"), und Johann Moser, der die Frage aufwarf, wie viele Firmenzentralen tatsächlich wegen
der Gruppenbesteuerung nach Österreich gekommen oder hier geblieben seien.
Abgeordneter Michael Ikrath (V) verteidigte die Gruppenbesteuerung, bei der zwischen Regierung und Opposition fundamentale
Meinungsunterschiede bestehen, indem er darauf hinwies, dass dieses Besteuerungsmodell den Wirtschaftsstandort
Österreich attraktiver gemacht habe. Jede Firmenzentrale, die in Österreich eingerichtet werde oder aus
Gründen der Standortattraktivität nicht verlagert werde, sichere bei heimischen KMU drei bis viermal
so viele Arbeitsplätze wie im "Headquarter" selbst bestehen. Dies ziehe auch Steuereinnahmen nach
sich.
Abgeordneter Thomas Prinzhorn (F) brachte in die Debatte um die Gruppenbesteuerung die Erfahrungen eines Praktikers
ein und sagte, kein Unternehmer würde Gruppenbesteuerungsverträge mit Ländern wie Kasachstan abschließen,
weil er kein Interesse an steuerrechtlichen Komplikationen habe.
Finanzstaatssekretär Alfred Finz hielt fest, dass Österreich für sein Gruppenbesteuerungsmodell
in ganz Europa beneidet werde. Die Möglichkeit, Verluste im Ausland geltend zu machen, seien kein Spezifikum
der Gruppenbesteuerung, sondern habe auch schon vorher bestanden. Ihm seien keine Klagen aus der Praxis der Gruppenbesteuerung
bekannt geworden, auch seien nur in wenigen Fällen Verluste von außerhalb Europas geltend gemacht worden.
Die Gruppenbesteuerung sei erst 2005 eingeführt worden; um ihre Wirkungen einschätzen zu können,
man müsse sie über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten.
Die geplante Ausweitung der steuerlichen Begünstigung des "Huckepack-Verkehrs" ließ die Abgeordneten
Kurt Eder und Johann Moser (beide S) die Frage aufwerfen, wie sinnvoll es sei, diese veraltete Technologie steuerlich
zu fördern. Ihr Fraktionskollege Hannes Bauer (S) wollte anstatt des "Huckepack-Verkehrs" den "Container-Verkehr"
begünstigen.
Wachsenden Privatisierungsdruck in der ÖIAG befürchteten die Abgeordneten Johann Moser, Hannes Bauer
und Peter Marizzi (alle S). Wenn man im Zusammenhang mit der Zweckbindung von Privatisierungserlösen zugunsten
der Forschungsförderung unterjährige Dividenden ermögliche, greife man auf Geld zu, das man noch
gar nicht habe, lautete die Kritik der Abgeordneten.
Zwei-Millionen-Euro-Zuschuss für Kärnten
Der Absicht der Bundesregierung, dem Bundesland Kärnten aus Anlass des 85. Jahrestages der Kärntner Volksabstimmung
einen 2 Millionen-Euro-Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Jugend in den Bereichen
Arbeitsmarkt, Kultur und Wissenschaft ( 1145 d.B.) stimmten die Ausschussmitglieder mit V-S-F-Mehrheit zu.
In der Debatte sprach Abgeordneter Werner Kogler (G) den Wunsch aus, in Kärnten sicher zu stellen, dass das
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln endlich umgesetzt werde.
Detailfragen der Abgeordneten Melitta Trunk, Hannes Bauer (beide S) und Josef Bucher (F) beantwortete Finanzstaatssekretär
Alfred Finz, indem er bekräftigte, dass die Bundesregierung alle Bundesländer bei Jubiläumsgaben
gleich behandle. Die zweckentsprechende Verwendung von Jubiläumszuwendungen werde in Form eines Verwendungsnachweises
dokumentiert. |