NR-Präsidentin Prammer stellt neues Buch zu Betriebszeitengesetz
vor
Wien (pk) - Die Zweite Präsidentin des Nationalrates Barbara Prammer stellte am Dienstag (22. 11.)
ein neues Buch zum Thema "Öffnungszeitengesetz - Betriebszeitengesetz" aus der Feder des oberösterreichischen
AK-Mitarbeiters Walter Nöstlinger vor. An der Präsentation des Werkes nahm ein ebenso zahlreiches wie
prominentes Publikum teil.
Prammer sprach von einem sehr wichtigen Buch, beinhalte es doch eine Zusammenfassung dessen, was auf diesem Gebiet
Rechtslage sei. Selbst sie habe den Überblick ob der vielen Bestimmungen verloren, und so sei es ganz wichtig,
den Menschen eine Orientierung zu geben, was rechtens und was nicht rechtens ist. Sie erhoffe sich von diesem Buch,
dass es jenen, die tagtäglich von diesem Thema betroffen seien, Unterstützung biete, erklärte Prammer,
die auch auf den Gesichtspunkt der corporate social responsibility hinwies und in diesem Zusammenhang die Unternehmer
an ihre Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und gegenüber der Gesellschaft erinnerte.
Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl verwies auf die eigene Identität dieses Landes und auf seine
eigene Lebenskultur. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, den geistig-philosophischen Untergrund zu betonen,
auf dem die Gesetze fußten. Die Folgen, die es für die Gemeinschaft habe, wenn man auf den natürlichen
Lebensrhythmus nicht achte, schilderte Leitl eindringlich anhand konkreter Beispiele.
Es gebe in Österreich einen breiten gesellschaftspolitischen Konsens, dass die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben
an Sonn- und Feiertagen die Ausnahme bleiben und nicht die Regel werden sollte, wobei man, wie Leitl unterstrich,
aus einer als richtig erkannten Strategie keine Ideologie machen solle. Dieser Konsens liege darin begründet,
dass grundsätzlich ein gemeinsamer freier Tag in der Woche wünschenswert sei, den man als Tag der Begegnung
benötige. Zum arbeitsfreien Sonntag gebe es in dieser Hinsicht keine Alternative, seine Institution bekenne
sich zu dem wichtigen kulturpolitischen Grundsatz, dass die Arbeitszeit dem Menschen angepasst sein müsse,
unterstrich Leitl. Die Wirtschaft müsse dem Menschen dienen, und dienen komme vor verdienen.
Auch ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch betonte den Aspekt der Gemeinschaft eines arbeitsfreien Sonntags,
vor allem für die unselbständig Erwerbstätigen, für welche die freien Sonn- und Feiertage besonders
wichtig seien, sicherten diese doch Zeit für Familie und Freunde, für kulturelle, religiöse und
sportliche Aktivitäten, aber auch die nötige körperliche Erholung. Sonn- und Feiertage seien mithin
für eine Gesellschaft unentbehrlich.
Er bekenne sich daher zu Regeln, die den Menschen und nicht den ungehemmten Konsum in den Mittelpunkt stellten.
Regeln, die es einerseits ermöglichten, das Notwendige zu produzieren, andererseits aber auch gestatteten,
sich anderen wichtigen Dingen des Lebens zu widmen. Die corporate social responsibility gelte mithin nicht nur
für die Unternehmer, sondern auch für die Konsumenten, die erkennen müssten, dass hinter dem Ladentisch
Menschen stünden, welche dieselben Bedürfnisse hätten wie sie selbst. Die diesbezüglichen Gesetze
seien nicht immer leicht zu überblicken, weshalb es erfreulich sei, dass nun mit diesem Buch ein entsprechendes
Kompendium vorliege, dessen Kommentar die damit verbundenen Fragen beantworte und sich nicht scheue, auch die gesellschaftliche
Brisanz des Themas anzusprechen, schloss Verzetnitsch.
Altbischof Maximilian Aichern erinnerte daran, dass sich die christlichen Kirchen schon lange gemeinsam mit den
Gewerkschaften, sozialen Verbänden und Vereinen um die Erhaltung des arbeitsfreien Sonntags und der gesetzlichen
Feiertage bemühen. Er verwies auf das Ökumenische Sozialwort, in welchem festgehalten wird, dass der
freie Sonntag als Chance für Ruhe und Feiern, für die Pflege sozialer Kontakte und für religiöse
Feste zu schützen sei.
Damit träten die Kirchen nicht nur für die Möglichkeit ein, am Sonntag den Gottesdienst zu besuchen,
sondern sie verstünden das 3. Gebot der Bibel "als das, was es schon immer war": als die Festlegung
einer Ruhezeit. Das 3. Gebot leite sich indirekt aus dem Schöpfungsbericht ab, in dem es heißt, Gott
habe nach der Erschaffung der Welt am 7. Tage geruht.
Damit sei dieses uralte Gebot, so Aichern, das erste Sozialgesetz unserer Zivilisation, denn es sei nicht nur ein
religiöses Gebot im engeren Sinn, es beinhalte auch die Aufforderung, dass sich der Mensch nicht völlig
der wirtschaftlichen Nutzung der Zeit ausliefere. Somit sei der Sonntag nicht nur ein Tag der Erholung, er verkörpere
auch den Sinn des menschlichen Lebens, den Raum für menschliche Kontakte und Gemeinschaft.
Die westliche Welt stehe unter enormem Druck, der uns vermitteln wolle, dass an allen Tagen produziert, verkauft
oder konsumiert werden müsse. Dem halte die Kirche entgegen, dass nur eine Minderheit gegen dieses soziale
Gebot auftrete. Konzerne instrumentalisierten den Freiheitsbegriff für betriebswirtschaftlichen Gewinn, doch
es gehe um die Menschen, um ihr Glück und ihr Wohl. Der arbeitsfreie Sonn- und Feiertag sei mithin eine Schlüsselfrage
bei der Errichtung einer menschengerechten Gesellschaft, resümierte Aichern.
Es gebe kaum einen Bereich, auf den sich die Öffnungszeiten im Handel nicht auswirkten, erklärte Autor
Nöstlinger. Bestimmungen, zu welchen Zeiten Geschäfte öffnen dürfen, hätten vielfältige
gesellschaftliche Auswirkungen. 300.000 Menschen seien direkt im Handel beschäftigt, hinzu kämen zehntausende
Menschen, die direkt oder indirekt Leistungen für diese Betriebe erbrächten. Wann sie zur Arbeit fahren
oder nach Hause kommen, beeinflusse demgemäß ihr gesellschaftliches Zusammenleben, denn zwischen den
Anforderungen an den öffentlichen Verkehr, an Kindergärten und dergleichen gebe es mehr Abhängigkeiten,
als man bei oberflächlicher Betrachtung vermuten würde. Derartig hochkomplexe Anforderungen erforderten
daher eine breitere Basis als es eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise leisten könne, so Nöstlinger.
Öffnungszeiten seien auch unter dem Gesichtspunkt der Sozial- und der Familienpolitik sowie der Verkehrspolitik
zu sehen. Man brauche daher, so das Credo des Autors, Öffnungszeiten, die sich an den vielfältigen gesellschaftlichen
Interessen der Bevölkerung und nicht an den ökonomischen Begehrlichkeiten einiger Konzerne orientierten.
Die Regelungen müssten leistbar sein und dürften die Betroffenen nicht überfordern. Die Interessen
der im Handel Arbeitenden müssten mit den Bedürfnissen der Konsumenten und den gesellschaftlichen Erfordernissen
abgestimmt werden, unterstrich Nöstlinger.
Ein Kommentag für ein umfangreiches Regelwerk
Die Öffnungszeiten der Betriebe haben Auswirkungen auf die Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer. Sie sind
daher immer wieder Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Die Materie ist nicht leicht zu überblicken,
da sie in verschiedenen Normen (Gesetze, Verordnungen etc.) verstreut ist. Das aktuelle Werk von Walter Nöstlinger,
"Öffnungszeitengesetz - Betriebszeitengesetz", gibt nun einen Überblick zur aktuellen Rechtssituation.
Dabei ließ sich der Autor von dem Gedanken leiten, allfällige konkrete Fragen rasch klären zu können.
Ausgehend von der Überzeugung, dass es zum Verständnis einer Norm auch wichtig ist, "Umfeldinformationen"
zu erhalten, wurde versucht, die Hintergründe der jeweiligen Norm zu erhellen, um so zum besseren Verständnis
der Regelung beizutragen. Der Kommentar ist so aufgebaut, dass im ersten Teil das Öffnungszeitengesetz 2003
behandelt wird, woran sich die Öffnungszeitenverordnungen der Bundesländer anschließen. Sodann
wird das Betriebszeitengesetz erläutert. Der Anhang enthält die wichtigsten Gesetzes- und Verordnungstexte,
wobei dem Stichwortverzeichnis großes Augenmerk gewidmet wurde, das dem Leser helfen soll, rasch zum gewünschten
Themenblock zu gelangen.
Das Buch ist im Verlag des ÖGB erschienen und im Fachhandel sowie direkt beim ÖGB zu beziehen. |