Neuer Verein intensiviert Zusammenarbeit und Know-how-Transfer im juristischen Bereich mit
China
Wien (bmj) - Die Öffnung Chinas und das rasche Wachsen einer Wirtschaft haben einen Chinaboom
erzeugt, welcher auch für Österreich zunehmende Bedeutung gewonnen hat. Die Zahlen der Importe und Exporte
haben sich vervielfacht und China hat in der Zwischenzeit Japan als wichtigster Handelspartner im Fernen Osten
überholt. Da in den letzten 15 Jahren in China aufgrund der steigenden Interdependenz mit den Industrienationen
eine Verrechtlichung im Entstehen ist, welche rasch voranschreitet, gilt es das chinesische Rechtssystem, welches
hier noch weitgehend unbekannt ist, den österreichischen interessierten Personen und Institutionen näher
zu bringen. Anderseits ist ein neutraler kleiner Staat wie Österreich mit seiner langen Rechtstradition besonders
berufen, mit China im Bereich seiner Bemühungen um eine Angleichung an europäische Rechtstraditionen
zu kommunizieren.
Die Kenntnis der juristischen Rahmenbedingungen in China ist für alle österreichischen Personen und Institutionen,
die Kontakte nach China pflegen, eine wichtige Voraussetzung. Ebenso stellt auch die Information chinesischer Personen
und Institutionen über österreichische rechtliche Grundlagen einen relevanten Umstand für die Aufrechterhaltung
und Intensivierung der Zusammenarbeit dar.
In Erkenntnis dieser Herausforderungen führten Kontakte zwischen dem Präsidenten der Gesellschaft AbgzNR
Dr. Hannes Jarolim, der Präsidentin des Beirats und Bundesministerin für Justiz, Frau Maga. Karin Gastinger,
der Österreichischen Gesellschaft für Chinaforschung (ÖGCF), den einschlägigen Kammern und
der juridischen sowie sinologischen Fakultät der Universität Wien zur Gründung der Gesellschaft.
Der Vereinssitz der neuen Gesellschaft wurde bei der Adresse der ÖGCF in 1080 Wien, Josefstädter Straße
20/24, Tel.: 01/406 97 93, Fax: 01/406 97 94, angesiedelt.
Die Österreichisch-Chinesische Juristische Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Informations- und
Meinungsaustausch zu betreuen und Rahmenbedingungen für dessen Intensivierung zu schaffen. Zu den Aufgaben
der Gesellschaft zählen insbesondere:
- Steigerung des Informationsstandes auf beiden Seiten durch Vorträge, Symposien, Delegationsaustausch,
Dokumentation, wissenschaftliche Studien, Publikationen und Bibliothek
- Hilfestellung für österreichische Personen und Institutionen hinsichtlich der rechtlichen Aspekte
ihrer auf China gerichteten Aktivitäten
- Hilfestellung für China bei der Anpassung des Rechtssystems an internationale Standards
Vorgeschichte der österreichisch-chinesischen, juristischen Beziehungen
Die ersten Kontakte, welche bis in die siebziger Jahre zurückgehen, fanden im Zusammenwirken zwischen
der Österreichischen Gesellschaft für Chinaforschung (ÖGCF; gleichzeitig auch Österreichisch-Chinesische
Gesellschaft) und dem Justizministerium bzw. den Höchstgerichten statt. Die ÖGCF organisierte Ende 1976
den Besuch des Justizministers Dr. Broda. Der Delegation gehörte auch das Mitglied des Verfassungsgerichtshofs,
Dr. Jahn, an. Dieser österreichisch-chinesische erste Erfahrungsaustausch schlug sich in Österreich in
Publikationen und Vorträgen nieder.
Darauf folgte Ende 1979 der erste Besuch eines chinesischen Juristendelegation im westlichen Ausland, der nur
Österreich galt und drei (!) Wochen dauerte. Die Betreuung teilte sich das BMJ mit der ÖGCF. Da die Kulturrevolution
die Strukturen des chinesischen Rechtswesens fast völlig zerstört hatte, waren die Interessen der chinesischen
Gäste umfassend.
Im selben Jahr fand wiederum durch die ÖGCF organisiert eine von den Präsidenten der Höchstgerichte
Dr. Melichar und Dr. Pallin geleitete Fachreise nach China statt, welche die bestehenden Kontakte verstärkte.
Die Kommunikation beider Staaten im juristischen Bereich führte schließlich dazu, dass in Kooperation
zwischen dem BMJ und der ÖGCF 1982 eine Konferenz zum Thema "China neuer Weg zum Recht" abgehalten
wurde.
In den weiteren Jahren kam es zu einem Besuchsaustausch zwischen Obersten Gerichtshof Chinas und dem Verfassungsgerichtshof,
den Justizministerien und den Generalprokuraturen. Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Universität Wien
und der Peking Universität intensivierten sich ebenfalls die Beziehungen der juridischen Fakultäten.
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