Wien (pk) - Das von der Regierung vorgelegte Schulpaket II erfordert auch eine Anpassung der dienst- und
besoldungsrechtlichen Bestimmungen für Lehrerinnen und Lehrer. Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2005 (
1190 d.B. ) soll diesem Erfordernis Rechnung getragen werden.
Unter anderem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass künftig ein Schuldirektor zwei
Pflichtschulen leiten kann - damit will man den Erhalt von Kleinschulen sichern. Gleichzeitig wird Schulleitern
bei der Neuaufnahme von Lehrern in Hinkunft insofern eine Mitsprachemöglichkeit eingeräumt, als sie zu
den besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber in Form eines Gutachtens Stellung
nehmen können. DirektorInnen von Pflichtschulen werden angehalten, einen schulspezifischen Personalbedarfs-
und Personalentwicklungsplan zu erstellen.
Bei den dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen wird darüber hinaus verstärkt auf die Möglichkeit
Bedacht genommen, Unterricht in Blöcken abzuhalten bzw. generell flexibler zu gestalten. Für das Schulpraktikum,
dessen Ausmaß je nach Studienplan der jeweiligen Universität variieren kann, wird - abhängig von
der Dauer des Praktikums - eine pauschale Vergütung eingeführt. Weitere Änderungen sind durch die
Umwandlung der Pädagogischen Akademien und Institute in Pädagogische Hochschulen bedingt. Vertragslehrerinnen
und Vertragslehrer im Pflichtschulbereich können künftig flexibler eingesetzt werden, zudem dürfen
sie - zumindest vorübergehend - mit der Stellvertretung des Schulleiters betraut werden.
Für den Bundesdienst bringt die Dienstrechtsnovelle eine Reihe von Detailänderungen. So sollen Bedienstete
künftig auch stundenweise Pflegefreistellung in Anspruch nehmen können, gleichzeitig wird die unter dem
Titel "Sterbebegleitung" angebotene Betreuungsmöglichkeit schwerstkranker Kinder auf insgesamt neun
Monate verlängert. Dienstausweise müssen künftig so beschaffen sein, dass man sie mit einer Bürgerkartenfunktion
ausstatten kann. Karenzurlaube, die im Bundesinteresse gelegen sind (z.B. zur Aufnahme eines Dienstverhältnis
bei internationalen Organisation), werden attraktiviert. |