Wien (sv) - Eine bessere und effizientere Versorgung unserer Versicherten durch
mögliche Strukturveränderungen im Krankentransportwesen sowie eine Dämpfung der Ausgabensteigerungen
durch die Entwicklung eines neuen Kostentragungsmodells: Das - und nicht das Infragestellen von tausenden freiwilligen
Helfern - sind die Ziele, welche die soziale Krankenversicherung mit einer Reform des heimischen Rettungswesen
verfolgt. Das Modell zur Kostentragung soll mehr Transparenz sowohl für die Versicherten als auch für
die Sozialversicherung schaffen. Es soll sichergestellt sein, dass das Leitsystem funktioniert und dass die Qualität
bei der Leistungserbringung, insbesonders hinsichtlich der Ausstattung, der Qualifikation des Personals und der
Hilfsfrist bei Notfalleinsätzen gegeben ist. Es soll eine Über-/Unter- bzw. Fehlversorgung vermieden
werden. Die Sicherstellung dieser Dienste für die Versicherten als Sachleistung muss gewährleistet sein.
Obwohl das Rettungswesen in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Gemeinden fällt und die soziale
Krankenversicherung per Gesetz lediglich für den Krankentransport, und hier nur für die Strecke, wo der
Patient sich im Auto befindet, zuständig ist, liegt der Finanzierungsanteil der Sozialversicherung in ganz
Österreich bei durchschnittlich 60 Prozent, in Niederösterreich sogar bei 70 Prozent. Probst: "Es
ist daher legitim, wenn die soziale Krankenversicherung - wie in dem von der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse
durchgeführten Projekt - das heimische Rettungswesen einer kritischen Betrachtung unterzieht". Hatte
doch der Rechnungshof bereits im Jahr 2002 kritisiert, dass infolge "einer ungünstigen regionalen Verteilung
der Rettungsstandorte" überhöhte Transportkosten zu Lasten der sozialen Krankenversicherung verrechnet
werden. Die Autoren der Münchner Studie kommen demnach zum Schluss, "dass auf Grund der vorhandenen Überkapazitäten
in Niederösterreich weniger Rettungsstandorte bei gegebener Nachfrage ausreichen würden". Dies trifft
jedoch nur auf die nichtzeitkritischen Transporte zu, also keinesfalls für die Notarzteinsatzstandorte.
"Tatsache jedenfalls ist", so der für das Transportwesen im Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger zuständige stellvertretende Generaldirektor, Dr. Josef Probst, "dass
der Aufwand der sozialen Krankenversicherung für bodengebundene Krankentransporte in den vergangenen Jahren
überproportional gestiegen ist". Von 130 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 154 Millionen Euro im Jahr
2003, was einem Anstieg von fast 20 Prozent entspricht.
"Ziel der Sozialversicherung muss daher sein", so Probst, "gemeinsam mit Ländern, Gemeinden
und den jeweiligen Transportunternehmungen (Rotes Kreuz, ASBÖ,...) die Strukturen zu optimieren und für
unsere Versicherten einen effizienteren Einsatz der vorhandenen Finanzmittel zu gewährleisten". Vom Österreichischen
Roten Kreuz sowie vom ÖAMTC wurde dem Hauptverband bereits die Mitarbeit an einer gemeinsamen Versorgungsoptimierung
zugesichert. |