Internet-Ombudsmann hilft bei Online-Weihnachtseinkäufen  

erstellt am
05. 12. 05

Internet-Anbieter müssen für ihre Kunden bei Problemen einfach und billig erreichbar sein
Wien (bmvit/sts) - "Immer mehr Weihnachtsgeschenke werden via Internet gekauft. Damit die Weihnachtsfreude beim Online-Shopping nicht auf der Strecke bleibt, sollte man als Konsument bereits vor dem Internet-Einkauf einige wichtige Dinge beachten, um danach Probleme und langwierige Streitfälle zu vermeiden. Der von uns unterstützte Internet-Ombudsmann soll Konsumenten helfen, gefahrenlose Onlineeinkäufe zu tätigen", so Konsumenten- schutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek.

"In diesem Zusammenhang fordere ich aber auch alle Internet-Anbieter auf, rasch und unbürokratisch für hilfesuchende Konsumenten erreichbar zu sein. Es muss auch für die Internet-Anbieter von Vorteil sein, konsumentenfreundliche und seriöse Unternehmenspolitik zu praktizieren", unterstrich Dolinschek.

Der Konsumentenschutzstaatssekretär wies weiters auf die Einkaufstipps des Internet-Ombudsmanns hin. "Seriöse Anbieter sind leicht durch folgende Punkte zu erkennen":

  1. Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer, Kontaktperson und Firmenbuchnummer.
  2. Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf bereit.
  3. Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
  4. Der Gesamtpreis enthält sämtliche eventuelle Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, Zahlungsformen detailliert aufgeschlüsselt.
  5. Eine technisch sichere, für den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet.
  6. Jede Bestellung wird vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt.
  7. Ein Rücktrittsrecht von mindestens sieben Tagen ab Erhalt der Ware wird wie gesetzlich vorgesehen, zugestanden, und die Bedingungen für eine Rückabwicklung werden vorab genau erläutert. Darauf sollte man auch bei kommerziellen Online-Auktionen bestehen.
  8. Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) wird exakt und verbindlich angegeben. (Das ist vor Weihnachten besonders wichtig, sonst bringen statt dem Christkind die Heiligen drei Könige die Geschenke!). Wollen Sie eine Ware nur, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so müssten Sie mit dem Händler Kontakt aufnehmen und dies ausdrücklich zur Bedingung machen.
  9. Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben.
  10. Alle Produktbeschreibungen und Vertragsbestandteile werden auf Deutsch zur Verfügung gestellt.

"Wenn diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, sollte man sich als Kunde an einen anderen Anbieter wenden. Besonders vertrauenswürdige Online-Anbieter sind durch das "Österreichische E-Commerce-Gütezeichen" (www.guetezeichen.at) leicht erkennbar", so der Staatssekretär.

Der Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) rät dringend davon ab, Internet-Einkäufe mittels Vorauskassa durch Überweisung zu bezahlen. Die häufigsten Probleme wie "Artikel bezahlt, keine Lieferung" können so einfach verhindert werden. "Seriöse Anbieter verlangen keine Vorauskasse, sondern bieten sichere elektronische Zahlungsmittel, akzeptieren Treuhand-Services oder versenden per Rechnung oder Nachnahme" so Ing. Franz Haslinger vom Team des Internet Ombudsmann.

Auch Online-Auktionen werden immer beliebter, um Weihnachtsgeschenke günstig zu kaufen - und eventuell nach Weihnachten bei Nichtgefallen auch gleich wieder zu verkaufen. Kommerzielle Anbieter sollten auch die jeweiligen Regeln des Fernabsatzgesetzes einhalten. Wenn Unternehmen versuchen, Vertragsrücktritt oder Gewährleistungsansprüche auszuschließen, sollte daher vom Bieten auf diese Angebote abgesehen werden. Bei Käufen von Privatpersonen, besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Die Plattform-Betreiber von Online-Auktionen bieten erfahrungsgemäß nur sehr eingeschränkt Hilfe, wenn es zu Konflikten zwischen Anbieter und Käufern kommt. Daher ist es umso wichtiger, sich vorab ausführlich über den Verkäufer zu informieren (Bewertungen von abgewickelten Auktionen etc.) und vorab persönlich Kontakt aufzunehmen, um eine rechtzeitige Lieferung vor Weihnachten sicherzustellen.

"Dass selbst große Auktionsplattformen wie eBay für ihre User - auch wenn es um Betrug oder andere ernsthafte Probleme geht - nur via kostenpflichtiger Mehrwertnummer erreichbar sind, ist inakzeptabel und führt zu enormen Mehrkosten für ohnehin bereits geschädigte Konsumenten. Wir fordern daher eBay und alle anderen Internet-Anbieter auf, sicherzustellen, dass ihre Kunden sie bei Problemen unkompliziert und ohne enorme Kostenbelastung erreichen können. Teure Mehrwertnummern haben bei kundenfreundlichen Unternehmen nichts zu suchen", so Dolinschek.

Weitere Informationen zum sicheren Online-Shopping, aber auch konkrete Hilfe durch außergerichtliche Streitschlichtung, bietet der Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at. Der "Internet Ombudsmann" wurde 1999 vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT, www.oiat.at) gegründet und wird vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gefördert. In nationalen und grenzüberschreitenden Streitfällen vermittelt das Experten-Team des Internet Ombudsmann zwischen Konsumenten und Unternehmen und versucht im Sinne aller Beteiligten eine rasche, außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

     
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