Internet-Anbieter müssen für ihre Kunden bei Problemen einfach und billig erreichbar
sein
Wien (bmvit/sts) - "Immer mehr Weihnachtsgeschenke werden via Internet gekauft. Damit die Weihnachtsfreude
beim Online-Shopping nicht auf der Strecke bleibt, sollte man als Konsument bereits vor dem Internet-Einkauf einige
wichtige Dinge beachten, um danach Probleme und langwierige Streitfälle zu vermeiden. Der von uns unterstützte
Internet-Ombudsmann soll Konsumenten helfen, gefahrenlose Onlineeinkäufe zu tätigen", so Konsumenten-
schutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek.
"In diesem Zusammenhang fordere ich aber auch alle Internet-Anbieter auf, rasch und unbürokratisch für
hilfesuchende Konsumenten erreichbar zu sein. Es muss auch für die Internet-Anbieter von Vorteil sein, konsumentenfreundliche
und seriöse Unternehmenspolitik zu praktizieren", unterstrich Dolinschek.
Der Konsumentenschutzstaatssekretär wies weiters auf die Einkaufstipps des Internet-Ombudsmanns hin. "Seriöse
Anbieter sind leicht durch folgende Punkte zu erkennen":
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer, Kontaktperson und Firmenbuchnummer.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf
bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich
online abrufbar.
- Der Gesamtpreis enthält sämtliche eventuelle Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, Zahlungsformen
detailliert aufgeschlüsselt.
- Eine technisch sichere, für den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet.
- Jede Bestellung wird vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt.
- Ein Rücktrittsrecht von mindestens sieben Tagen ab Erhalt der Ware wird wie gesetzlich vorgesehen, zugestanden,
und die Bedingungen für eine Rückabwicklung werden vorab genau erläutert. Darauf sollte man auch
bei kommerziellen Online-Auktionen bestehen.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) wird exakt und verbindlich angegeben.
(Das ist vor Weihnachten besonders wichtig, sonst bringen statt dem Christkind die Heiligen drei Könige die
Geschenke!). Wollen Sie eine Ware nur, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so müssten Sie mit dem
Händler Kontakt aufnehmen und dies ausdrücklich zur Bedingung machen.
- Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben.
- Alle Produktbeschreibungen und Vertragsbestandteile werden auf Deutsch zur Verfügung gestellt.
"Wenn diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, sollte man sich als Kunde an einen anderen
Anbieter wenden. Besonders vertrauenswürdige Online-Anbieter sind durch das "Österreichische E-Commerce-Gütezeichen"
(www.guetezeichen.at) leicht erkennbar", so der Staatssekretär.
Der Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) rät dringend davon ab, Internet-Einkäufe mittels Vorauskassa
durch Überweisung zu bezahlen. Die häufigsten Probleme wie "Artikel bezahlt, keine Lieferung"
können so einfach verhindert werden. "Seriöse Anbieter verlangen keine Vorauskasse, sondern bieten
sichere elektronische Zahlungsmittel, akzeptieren Treuhand-Services oder versenden per Rechnung oder Nachnahme"
so Ing. Franz Haslinger vom Team des Internet Ombudsmann.
Auch Online-Auktionen werden immer beliebter, um Weihnachtsgeschenke günstig zu kaufen - und eventuell nach
Weihnachten bei Nichtgefallen auch gleich wieder zu verkaufen. Kommerzielle Anbieter sollten auch die jeweiligen
Regeln des Fernabsatzgesetzes einhalten. Wenn Unternehmen versuchen, Vertragsrücktritt oder Gewährleistungsansprüche
auszuschließen, sollte daher vom Bieten auf diese Angebote abgesehen werden. Bei Käufen von Privatpersonen,
besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Die Plattform-Betreiber von Online-Auktionen bieten erfahrungsgemäß
nur sehr eingeschränkt Hilfe, wenn es zu Konflikten zwischen Anbieter und Käufern kommt. Daher ist es
umso wichtiger, sich vorab ausführlich über den Verkäufer zu informieren (Bewertungen von abgewickelten
Auktionen etc.) und vorab persönlich Kontakt aufzunehmen, um eine rechtzeitige Lieferung vor Weihnachten sicherzustellen.
"Dass selbst große Auktionsplattformen wie eBay für ihre User - auch wenn es um Betrug oder andere
ernsthafte Probleme geht - nur via kostenpflichtiger Mehrwertnummer erreichbar sind, ist inakzeptabel und führt
zu enormen Mehrkosten für ohnehin bereits geschädigte Konsumenten. Wir fordern daher eBay und alle anderen
Internet-Anbieter auf, sicherzustellen, dass ihre Kunden sie bei Problemen unkompliziert und ohne enorme Kostenbelastung
erreichen können. Teure Mehrwertnummern haben bei kundenfreundlichen Unternehmen nichts zu suchen", so
Dolinschek.
Weitere Informationen zum sicheren Online-Shopping, aber auch konkrete Hilfe durch außergerichtliche Streitschlichtung,
bietet der Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at. Der "Internet Ombudsmann" wurde 1999 vom Österreichischen
Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT, www.oiat.at) gegründet und wird vom Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gefördert. In nationalen und grenzüberschreitenden
Streitfällen vermittelt das Experten-Team des Internet Ombudsmann zwischen Konsumenten und Unternehmen und
versucht im Sinne aller Beteiligten eine rasche, außergerichtliche Lösung herbeizuführen.
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