Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit
dem die bestehenden rechtlichen Hindernisse für einen “einheitlichen Zahlungsverkehrsraum”, der der EU-Wirtschaft
pro Jahr Einsparungen zwischen 50 und 100 Mio. Euro bringen könnte, beseitigt werden sollen. Ziel dieses Vorschlags
ist es, grenzüberschreitende Zahlungen, ob per Kreditkarte, Debitkarte, elektronischer Banküberweisung,
Lastschrift oder auf anderem Wege, so einfach, billig und sicher zu machen wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats.
Derzeit hat jeder Mitgliedstaat seine eigenen Zahlungsverkehrsvorschriften und machen die jährlichen Kosten
für Zahlungen zwischen diesen verschiedenen Systemen 2-3 % des BIP aus. Dienstleistungsanbieter werden effektiv
daran gehindert, ihre Dienste EU-weit in freiem Wettbewerb anzubieten. Die neue Richtlinie wird einen fairen und
ungehinderten Zugang zu den Zahlungsverkehrsmärkten garantieren, den Verbraucherschutz erhöhen und EU-weit
gleiche Verbraucherschutzstandards gewährleisten. Für den Einzelnen wird sich ein leistungs- und wettbewerbsfähigerer
Zahlungsverkehrsmarkt in preisgünstigeren Basisbankdienstleistungen niederschlagen, deren durchschnittliche
jährliche Kosten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten von 34 Euro bis sage und schreibe 252 Euro schwanken
können. Derzeit sind die Gebühren für ein und dieselbe Dienstleistung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
sehr unterschiedlich: so kann eine Überweisung in einem Land gebührenfrei sein, in einem anderen dagegen
über zehn Euro kosten.[1] Zwar soll die Richtlinie für alle Mitgliedstaaten und EU-Währungen gelten,
gleichzeitig aber auch die notwendige rechtliche Grundlage für den vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss
vorgeschlagenen Gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) schaffen. Dieser soll spätestens
2010 Wirklichkeit sein.
Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: "Einfachere,
billigere und schnellere Zahlungen – der Gemeinsame Zahlungsverkehrsraum wird jedem einzelnen Europäer zugute
kommen und der EU-Wirtschaft jährlich immense Einsparungen in der Größenordnung von 50-100 Mrd.
Euro bescheren. Waren und Dienstleistungen EU-weit zahlen zu können wie zu Hause wird für die Käufe
des Einzelnen einen Quantensprung bedeuten und Europa für uns alle ein Stück mehr zur täglichen
Realität werden lassen. Mit dem heute vorgeschlagenen einfachen und verlässlichen rechtlichen Rahmen
ist dieses Ziel einen großen Schritt näher gerückt. Um den Gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum bis
2010 Wirklichkeit werden zu lassen, werden wir eng mit der Zahlungsverkehrsbranche und der EZB zusammenarbeiten.
Für die Beseitigung der technischen Hindernisse, die diesem Zahlungsverkehrsraum im Wege stehen, setze ich
darauf, dass der Bankensektor die ihm zufallenden Arbeiten beschleunigt."
Vorteile
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll ein moderner, harmonisierter rechtlicher Rahmen für einen integrierten
Zahlungsverkehrsmarkt in der EU geschaffen werden. Dieses gemeinsame Regelwerk wird den Verbraucher in die Lage
versetzen, die unterschiedlichen Angebote zu vergleichen und seine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage
zu treffen.
Sie wird für die Zahlungsdienstleister die Gesetzesfolgekosten verringern und aufgrund der größeren
Auswahl und der Tatsache, dass zwischen nationalen und grenzübergreifenden Zahlungssystemen keine spürbaren
Unterschiede mehr bestehen, auch den Wettbewerb zwischen den Dienstleistern verstärken. So wird die Richtlinie
nach ihrem Erlass beispielsweise grenzübergreifende Lastschriften ermöglichen (eine bei Gas-, Wasser-
oder Telefonrechnungen gängige und kostengünstige Zahlungsform), was bislang in der EU noch nicht möglich
ist.
Als Vorteile besonders hervorzuheben sind:
- das Mehr an Wettbewerb zwischen den nationalen Zahlungsverkehrsmärkten, das durch die Öffnung der
Märkte für alle geeigneten Anbieter und die Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen bewirkt wird.
Die Richtlinie ermöglicht eine bessere Kontrolle von Finanztransferdiensten, fördert aber gleichzeitig
die Innovation.
- Erhöhte Markttransparenz für Dienstleister wie Nutzer dank einer vereinfachten und vollständig
harmonisierten Regelung für die Informationspflichten, die die divergierenden nationalen Vorschriften ersetzt.
Standardisierte Rechte und Pflichten für die Erbringer und Nutzer von Zahlungsdiensten in der EU, wobei
einem hohen Maß an Verbraucherschutz ein großer Stellenwert beigemessen wird. Dazu zählen die
obligatorische/standardmäßige Ausführungszeit von einem Tag, die Haftung des Zahlungsdienstleisters
für eine ordnungsgemäße Zahlungsausführung und die Garantie einer fristgerechten Auszahlung
des vollen Betrags.
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