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Innenpolitik / Bundesrat |
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erstellt am
01. 12. 05
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Konecny:
Bundesrat kann politische Wirkung erzielen
SPÖ wird Oppositionsmehrheit verantwortungsvoll nützen
Wien (sk) - Anlässlich der diesjährigen Klubklausur der SPÖ-Bundesratsfraktion in
Graz betonte der Vorsitzende der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion, Albrecht K. Konecny, am Mittwoch (30. 11.)
die besondere Rolle des Bundesrates durch die Zugewinne und die damit verbundenen Mehrheit der Opposition in der
Zweiten Kammer. "Damit wurde ein zentrales Instrumentarium der Meinungsbekundung im Willensbildungs- und Normsetzungsprozess
für die Opposition verfügbar", erklärte Konecny.
Insbesondere verwies er auf den sensiblen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel der Geschäftsordnung
und der Bundesverfassung. "Wir werden äußerst differenziert im Bundesrat vorgehen. Ziel muß
es sein, die neoliberale Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der Schüssel-Koalition im Sinne einer sozialdemokratischen,
solidaren Politik des Miteinanders für die Menschen in Österreich zu beantworten", unterstrich Konecny.
"Wir werden diese Mehrheit nutzen, verantwortungsvoll und überlegt. Nichtsdestotrotz müssen sich
die Schüssel-Regierung und die Regierungsfraktionen nun darauf einstellen, dass sie es nun mit einem Bundesrat
zu tun hat, der auch politische Wirkung erzielen kann", erklärte Konecny.
Hinsichtlich des Wirkungsbereiches des Bundesrates forderte Konecny die Erweiterung des Zustimmungsrechtes, wie
dies derzeit in Deutschland diskutiert wird. "Wir fordern, dass der Bundesrat ein Zustimmungsrecht in jenen
Angelegenheiten erhält, bei denen die Bundesländer und Gemeinden auf Grund eines Bundesgesetzes finanziellen
Belastungen ausgesetzt sind", betonte Konecny.
Im Zusammenhang mit der von der ÖVP geführten Bundesratsdebatte meinte Konecny, dass dies nur die Verunsicherung
der ÖVP zeige, die sich dagegen sträube, dass sie nicht mehr über eine selbstverständliche
Mehrheitsbeschaffung im Parlament verfüge und sich einer demokratischen Willensbildung stellen müsse.
"Wir werden zeigen, dass der Bundesrat ein politisches Gremium ist, das Einfluss nehmen kann und dies auch
im Sinne der Verfassung und der österreichischen Demokratie tun wird", stellte Konecny fest. "Dies
wird der österreichischen Demokratie genauso gut tun, wie im Grunde wohl auch der Volkspartei, die sich wieder
auf den Boden der demokratischen Selbstverständlichkeiten begeben muss." |
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Molterer: SPÖ macht Bundesrat zum "Blockaderat"
ÖVP-Klubobmann und Bundesrats-Fraktionsvorsitzender kritisieren SPÖ-Verhalten
- Missbräuchlicher Umgang mit demokratischem Instrument
Wien (övp-pk) - Der Bundesrat ist nach der österreichischen Bundesverfassung ein wichtiges
demokratisches Instrument des demokratischen Rechtsstaates Österreich. Der Bundesrat ist die Länderkammer
mit der Aufgabe, die Länderinteressen zu vertreten und nötigenfalls im Interesse der Bundesländer
die Stimme zu erheben. Allerdings steht in der Bundesverfassung nichts darüber, dass der Bundesrat ein "Blockaderat"
ist, zu dem ihn die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat bedauerlicherweise machen möchte. Das erklärte
ÖVP-Klubobmann Mag. Wilhelm Molterer am Mittwoch (30. 11.) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem
Vorsitzenden der ÖVP-Bundesräte, Ludwig Bieringer.
"Das Verhalten von SPÖ und Grünen im Bundesrat ist bedauerlich. Sie gehen missbräuchlich mit
diesem demokratischen Instrument um und nutzen den Bundesrat als Spielwiese für ihre Wahltaktik", kritisierte
Molterer. Dabei sei deutlich zu beobachten, wie sehr das Verhalten der SPÖ von ihren Mehrheitsverhältnissen
bestimmt wird. Wollte Salzburgs SPÖ-Chefin Burgstaller noch voriges Jahr den Bundesrat schlichtweg abschaffen,
so sei nun nichts mehr davon zu hören. "Die ÖVP als föderale Partei hingegen wollte und will
den Bundesrat immer als wichtiges demokratiepolitisches Instrument beibehalten."
Scharfe Kritik übte der ÖVP-Klubobmann am Einspruch der SPÖ-Bundesräte gegen den Zukunftsfonds.
"Bundesländerinteressen sind von dieser Regelung überhaupt nicht berührt. Hier herrscht reine
parteipolitische Motivation. Dadurch kommt es zu einer bedauerlichen Zeitverzögerung", führte Molterer
an. Auch der Einspruch der SPÖ gegen das Postgesetz, das von den Post-Mitarbeitern durchwegs begrüßt
werde, sei bedauerlich und unverständlich, so wie jener gegen das Fremdengesetz und die FamilienGmBH. "Diese
ist ein effizientes Instrument für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein großer
Wunsch, der auf einem breiten Konsens basiert."
Molterer erwartet auch, dass zwei wichtige Gesetze, die im Nationalrat kommende Woche beschlossen werden sollen,
von der SPÖ im Bundesrat blockiert werden: Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsrecht, die mehr Klarheit
bringt und von 61 Prozent der Österreicher begrüßt wird und die Schaffung der pädagogischen
Hochschulen. "Ich hätte mir erwartet, dass dieses Verfahren beschleunigt werden sollen. Nun wird blockiert."
"Der Bundesrat als wichtiges Gremium der Demokratie droht zum Blockaderat zu werden. Das schadet den österreichischen
demokratischen Spielregeln", schloss Molterer.
Bieringer: Wo die SPÖ die Mehrheit hat, ist ihr jedes Mittel recht
Auch der Fraktionsvorsitzende der ÖVP im Bundesrat, Ludwig Bieringer, schlug angesichts der zu erwartenden
Einsprüche und Vertagungen der Opposition im Bundesrat in die selbe Kerbe wie der Klubobmann: "Die SPÖ
will nur blockieren." Bieringer verwies neuerlich auf eine Vereinbarung von ÖVP, SPÖ und FPÖ
aus dem Jahr 1984, "die für uns nach wie vor Gültigkeit hat." Diese Vereinbarung von Alois
Mock, Sepp Wille und Friedrich Peter sieht vor, dass ein Einspruch gegen einen Nationalratsbeschluss in der nächst
folgenden Bundesratssitzung erfolgen muss und nichts verzögert werden soll. "Die ÖVP hält sich
- anders als die SPÖ - noch heute an diese Vereinbarung. Denn parlamentarische Vereinbarungen werden nicht
für eine Legislaturperiode, sondern auf Dauer geschlossen."
"Wo die SPÖ die Mehrheit hat, ist ihr jedes Mittel recht. Wo sie in der Minderheit ist, verlangt sie
mehr Minderheitenrechte oder wie dereinst im Fall des Bundesrates, die Abschaffung des Bundesrates", schloss
Bieringer. |
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Der Bundesrat und die Feinheiten seiner Geschäftsordnung
Opposition hat verschiedene Möglichkeiten, Gesetze zu verzögern
Wien (pk) - Seit die Opposition im Bundesrat über die Mandatsmehrheit verfügt, ist die
Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesrat gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats Einspruch erhebt, erheblich
gestiegen. Bereits am 4. November wurde ein erster Einspruchsbeschluss gefasst, weitere drei Einsprüche werden,
schließt sich das Bundesratsplenum den Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse an, heute folgen.
Nicht jedem Gesetz, das SPÖ und Grüne im Nationalrat abgelehnt haben, droht jedoch automatisch ein Einspruch
im Bundesrat. Die Geschäftsordnung gibt der Opposition auch andere Möglichkeiten, unliebsame Nationalratsbeschlüsse
zu verzögern, ohne sie ausdrücklich beeinspruchen zu müssen.
Hintergrund dafür ist, dass der Bundesrat grundsätzlich acht Wochen Zeit hat, um über einen etwaigen
Einspruch zu entscheiden. Vor Ablauf dieser acht-Wochen-Frist kann das Gesetzgebungsverfahren nur dann fortgesetzt
und das betreffende Gesetz kundgemacht werden, wenn der Bundesrat - wie in den letzten Jahren grundsätzlich
üblich - ausdrücklich beschließt, keinen Einspruch zu erheben.
Der Bundesrat kann die acht-Wochen-Frist aber auch ohne eine ausdrückliche Entscheidung verstreichen lassen.
Vertagt beispielsweise der zuständige Ausschuss des Bundesrates die Vorberatungen so lange, bis die Einspruchsfrist
abläuft und liegt auch kein Fristsetzungsantrag vor, kommt der Gesetzesbeschluss nie auf die Tagesordnung
einer Plenarsitzung.
Gleiches gilt, wenn der zuständige Ausschuss keine Empfehlung abgibt. Findet etwa ein von ÖVP-Mandataren
vorgelegter Antrag, keinen Einspruch gegen einen vorliegenden Gesetzesbeschluss zu erheben, im Ausschuss keine
Mehrheit und fasst der Ausschuss auch keinen anderen Beschluss, gilt das Verfahren im Bundesrat als "meritorisch
erledigt". Mangels eines Ausschussberichts befasst sich auch das Plenum nicht mehr mit der Gesetzesvorlage
- die acht-Wochen-Frist muss dennoch abgewartet werden.
Einsprüche des Bundesrates gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats haben grundsätzlich nur aufschiebende
Wirkung - der Nationalrat kann sie mit einem so genannten Beharrungsbeschluss umgehen. Nur bei Kompetenzverschiebungen
zwischen Bund und Ländern und Angelegenheiten, die den Bundesrat selbst betreffen, hat die Länderkammer
ein absolutes Vetorecht. |
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