Keine Generalamnestie zum Republiksjubiläum  

erstellt am
30. 11. 05

Justizausschuss: Regierungsparteien lehnen Vorstoß der Opposition ab
Wien (pk) - Die Opposition scheiterte am Dienstag (29. 11.) mit ihrem Vorschlag einer Generalamnestie anlässlich des Gedenkjahres. Ein diesbezüglicher Antrag der Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Terezija Stoisits (G) fand in der Sitzung des Justizausschusses keine Mehrheit. Während die Regierungsparteien eine pauschale Strafnachsicht als falsches Signal bezeichneten, sahen SPÖ und Grüne keinerlei Grund, von einer bewährten Tradition abzugehen, die darüber hinaus noch zu einer Entspannung bei den überfüllten Gefängnissen führen würde. Justizministerin Gastinger wiederum führte als Argument für ihre ablehnende Haltung die, wie sie sagte, schlechten Erfahrungen mit der Amnestie von 1995 an.

Im Einzelnen meinte Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V), der Vorschlag der Oppositionsparteien würde auf ein Öffnen der Gefängnistore hinauslaufen, eine derartige pauschale Strafnachsicht ohne Einzelfallprüfung sei aber schon allein aus generalpräventiven Gründen in einer Zeit steigender Kriminalität ein falsches Signal. Das Republikjubiläum könne man durchaus anders feiern als durch die Freilassung von Straftätern und eine damit verbundene Gefährdung der Bevölkerung, pflichtete ihm auch sein Fraktionskollege Walter Tancsits bei.

Abgeordnete Helene Partik-Pable schloss sich dieser Ansicht an und präzisierte, unter den Antrag der Oppositionsparteien würden auch solche Straftaten fallen, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, von leichten Fällen könne da keine Rede mehr sein.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) erwiderte, ihr Vorschlag sei in erster Linie als Diskussionsbasis, als "Trägerrakete", zu verstehen. Sie zeigte sich ebenso wie Abgeordneter Christian Puswald (S) bereit, Einschränkungen bei den Tätergruppen vorzunehmen. Kein Verständnis äußerte Stoisits für die ablehnende Haltung der Regierungsparteien zu jeglicher Form einer Generalamnestie, wobei sei meinte, es gebe keinerlei nachvollziehbaren Grund, von einer seit Jahrzehnten geübten guten Tradition abzugehen.

Abgeordneter Christian Puswald (S) unterstrich, von der Generalamnestie sollten nur besonders leichte Fälle betroffen sein. In Zeiten überfüllter Gefängnisse sei eine Strafnachsicht durchaus sinnvoll, auch entspreche es einer europäischen Tradition, anlässlich von Jubiläen besondere Gnade walten zu lassen. Im Übrigen wies Puswald darauf hin, dass der Antrag von SPÖ und Grünen wortgleich sei mit jenem Antrag aus dem Jahr 1995, der damals von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossen wurde.

Justizministerin Karin Gastinger gab zu bedenken, mit der Amnestie von 1995 habe man keine guten Erfahrungen gemacht. Von der bedingten Strafnachsicht seien damals rund 10.000 Fälle betroffen gewesen, auch habe man keinerlei Persönlichkeitsprüfung vorgesehen, sodass man auch Rückfallstätern in den Genuss der vorzeitigen Entlassung kamen. Der richtige Weg wäre es ihrer Meinung nach, das Gnadenrecht vorsichtig in Abstimmung mit dem Bundespräsidenten anzuwenden. Die Lösung des Problems der überfüllten Gefängnisse könne, wie Gastinger betonte, jedenfalls nicht in einer Amnestie bestehen.

Maßnahmen gegen unseriöse Gewinnspiele: SP-Antrag einstimmig vertagt

Einstimmig vertagt wurde hingegen eine Initiative der SPÖ gegen unseriöse Gewinnspielveranstalter. Abgeordneter Johann Maier drängte in seinem Antrag auf die Erlassung eines gesetzlichen Maßnahmenpakets, das u.a. die Schaffung eines gerichtlichen Straftatbestands für irreführende Werbung mit Gewinn- und Geschenkzusagen, aber auch ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht sowie Schadenersatzansprüche für die Verbraucher vorsieht.

Justizministerin Karin Gastinger erinnerte, dass sich derzeit eine interministerielle Arbeitsgruppe mit dem Thema befasst. Der Ausschuss einigte sich darauf, die diesbezüglichen Ergebnisse dann gemeinsam mit den Forderungen des Antrags zu diskutiert.
     
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