Wien (PK) - Am Mittwoch (07. 12.) standen Erste Lesungen von vier Anträgen der
Sozialdemokraten. Mit dem Antrag 677/A soll eine Ungleichbehandlung im Arbeitsverfassungsgesetz beseitigt werden,
erläuterte Abgeordneter KRIST (S). Im konkreten geht es um diverse Einschränkungen und Ausschließungsgründe
für Betriebsräte bei der Besetzung des Aufsichtsrates und um die aktive Mitwirkung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten in Theaterunternehmen.
Wenn es Ungerechtigkeiten in diesem Bereich geben sollte, dann werde das ausführlich im Ausschuss diskutiert
werden, versprach Abgeordneter WALCH (F).
In der Tat sei es eigenartig, dass in Bundestheatern die Zentralbetriebsräte Sitz und Stimme im Aufsichtsrat
haben, in Landestheatern jedoch nicht, urteilte Abgeordneter Dr. ZINGGL (G). Es sollte daher im Ausschuss darüber
diskutiert werden.
Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.
Beim Antrag 700/A gehe es im wesentlichen "um deutlich mehr Transparenz in der Abfallwirtschaft", erläuterte
Abgeordneter STEIER (S). Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Missbrauchsaufsicht für haushaltsnahe
Sammel- und Verwertungsysteme verbessert werden muss. Kritisches werde unter den Teppich gekehrt, es sei nicht
nachvollziehbar, ob und wie festgestellte Missstände behoben werden, zeigte Steier auf.
Abgeordneter KOPF (V) sah keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Der Missbrauchsbeirat habe sehr wohl die Möglichkeit,
Missstände aufzuzeigen, meinte er. Er gab jedoch zu bedenken, dass den einzelnen Unternehmen, die an diesem
System teilnehmen, ein gewisser Schutz ihrer Daten eingeräumt wird.
Die Kompetenzen und Aufgaben des Missbrauchsbeirates, in dem Vertreter verschiedenster Institutionen sitzen, sind
sehr umfangreich, erklärte Abgeordnete DI ACHLEITNER (F). Alle Maßnahmen, die von diesem Gremium vorgeschlagen
werden, sind auch im Internet zu veröffentlichen. Eine generelle Veröffentlichung von Gutachten halte
sie jedoch für nicht zweckmäßig.
Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) zeigte sich überrascht darüber, dass eine Kontrolle durch das Parlament
als unzweckmäßig empfunden wird. Aus ihrer Sicht sei das ARA-System problematisch, weil es nicht dazu
führe, dass Abfall vermieden wird. Die Konsumenten zahlen relativ hohe Beiträge, die dann in einem "wie
auch immer gearteten Fonds gehortet" und keiner weiteren Verwendung zugefügt werden. Deshalb werde sie
den Antrag weiterhin unterstützen.
Der Antrag wird dem Umweltausschuss zugewiesen.
Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) erläuterte den Antrag 702/A, in dem auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung
gedrängt wird. Sollten die Einrichtungen der Verkehrssteuerung Übertretungen der Grenzwerte feststellen,
dann müssten automatisch auf Basis einer Verordnung Beschränkungen erlassen werden können, lautete
die zentrale Forderung.
Nach Ansicht der Abgeordneten DI ACHLEITNER (F) ist der Antrag der SPÖ bereits erledigt. Eine entsprechende
Änderung wurde bereits im Umweltrechtsanpassungsgesetz IG-Luft beschlossen.
Die von Achleitner angesprochenen Änderungen seien nach Auffassung von Abgeordneter Dr. MOSER (G) nicht ausreichend,
um wirklich vorbeugend zu wirken.
Der Antrag wird dem Verkehrsausschuss zugewiesen.
Abgeordneter EDER (S) forderte in Antrag 722/A eine Änderung bei den Zählregeln bei den Schülertransporten
in Omnibussen. Derzeit sei es so, dass auf zwei Plätzen drei Kinder unter 14 Jahren sitzen können. Im
Sinne der Verkehrssicherheit sollte eine vernünftige Lösung gefunden und das Kraftfahrgesetz entsprechend
geändert werden.
Der Antrag wird dem Verkehrsausschuss zugewiesen. |