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Innenpolitik / Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz |
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erstellt am
07. 12. 05
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Prokop:
Grundlage und Voraussetzung für Akzeptanz
Wien (övp-pk) - Es ist wichtig, dass jene, die die österreichische Staatsbürgerschaft
erlangen, sich in Österreich auch zu Hause und integriert fühlen. Diese Integration ist gleichzeitig
Grundlage und Voraussetzung für die Akzeptanz der österreichischen Bevölkerung. "Die Österreicherinnen
und Österreicher dürfen sich nicht überfordert fühlen." Das erklärte Innenministerin
Liese Prokop am Dienstag (06. 12.) im Plenum des Nationalrates, wo das neue Staatsbürgerschaftsrecht
diskutiert und abgestimmt wurde.
"Es wird immer schwerer, Fremde unterzubringen", sagte Prokop weiter. "Ich hätte mir in den
letzten Wochen mehr Unterstützung erwartet, denn wir haben in vielen Gemeinden nur Abfuhren erhalten. Die
Staatsbürgerschaft ist der Endpunkt einer von neuen Bürgern gewollten Integration, und diese Integration
ist für die Akzeptanz nötig."
Österreich stehe mit einem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz nicht alleine da, fuhr Prokop fort. Auch viele
andere europäische Staaten wie etwa Großbritannien, Schweden oder Dänemark seien dabei, ihre diesbezügliche
Rechtslage zu ändern. "Europa ist in Bewegung, es gibt vieler orten Integrationsprobleme."
Es sei wichtig gewesen, den legalen Aufenthalt zu definieren, Klarstellungen zu treffen, Wünsche der Länder
zu berücksichtigen, Anpassungen vorzunehmen, erklärte Prokop weiter. "Wir haben einen guten Mittelweg
gefunden. Das neue Gesetz deckt die Bedürfnisse der Fremden ab, die sich bei uns integrieren wollen und entspricht
den Bedürfnissen der österreichischen Bevölkerung." |
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Hlavac: "Unnötig und kontraproduktiv"
Wien (sk) - "Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz bringt eine Verschärfung, die
unnötig und kontraproduktiv ist. Sie ist unnötig, weil wir in Österreich ohnehin eines der strengsten
Gesetze zur Staatsbürgerschaft haben und weil es keineswegs so viele vorzeitige Einbürgerungen gibt,
wie behauptet", so SPÖ-Integrationssprecherin Elisabeth Hlavac am Dienstag (06. 12.) im Nationalrat.
Hlavac verwies auf die Zahlen der Einbürgerungen für Wien 2004: Es seien 16.926 Verleihungen erfolgt,
davon bloß 396 (2,4 Prozent) nach 6 Jahren und 347 (2,2 Prozent) nach 4 Jahren. Die übrigen 3.920 Personen
hatten einen Rechtsanspruch, erläuterte Hlavac, da sie Ehegattinnen oder Kinder waren. Hlavac erinnerte daran,
dass man die hohe Zahl an Einbürgerungen im Jahr 2003 (circa 18.000) in Relation zur Zuwanderung sehen müsse:
"Zur Zeit des Bosnien Krieges sind sehr viele Flüchtlinge nach Österreich gekommen, die hier sehr
gut aufgenommen und integriert wurden. Sie sind nun zehn Jahre hier und haben Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.
Das wird sich auch nach dem jetzigen Gesetz nicht ändern."
Zur Vereinheitlichung der Praxis bemerkte Hlavac, dass die zuständigen LandesreferentInnen mehrmals jährlich
zusammenträffen und die Vereinheitlichung besprechen. "Die Vereinheitlichung ist bundwesweit sehr gut
gelungen". Denn, so Hlavac, "die Staatsbürgerschaft ist nicht der Endpunkt der Integration, sondern
sie ist eine Voraussetzung für die endgültige Integration, und das ist es, was anzustreben ist". |
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Partik-Pablé bekennt sich zu "schärferem" Staatsbürgerschaftsgesetz
Wien (bzö) - "Ja, es ist unsere Absicht, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu verschärfen",
sagte die Sicherheitssprecherin des freiheitlichen Parlamentsklubs Dr. Helen Partik-Pablé in der Sitzung
des Nationalrates am Dienstag (06. 12.).
In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass viele Menschen um die Österreichische Staatsbürgerschaft
ansuchen, obwohl sie nicht integriert und oft nicht einmal der Deutschen Sprache mächtig sind. "Letztes
Jahr wurde 63 Prozent aller Ansuchenden vorzeitig die Staatsbürgerschaft verliehen und nur 36 Prozent haben
die 10-jährige Wartefrist erfüllt", sagte Partik-Pablé. "Hier musste teilweise nicht
einmal der rechtmäßige Aufenthalt oder auch nur ein geregeltes Einkommen nachgewiesen werden",
so Partik-Pablé weiter. Der Empfang von Sozialhilfe habe als Einkommen genügt.
"Wir wissen ja, dass die Motivation zur Erlangung der Staatsbürgerschaft oftmals darin liegt, möglichst
rasch in das soziale Netz zu kommen und um mit der Ausstellung eines Reisepasses leichter überall hin kommen
zu können. Genau das wollen wir mit einer Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes verhindern",
so Partik-Pablé. Immerhin haben im Jahr 2004 42.000 Menschen die Staatsbürgerschaft bekommen, ohne
große Vorbedingungen erfüllt zu haben.
"In Zukunft werden schwere Verwaltungsübertretungen ein Hindernis bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft
sein. Auch den Scheinehen wird hier begegnet, denn hinkünftig muss man 5 Jahre verheiratet sein und 6 Jahre
rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen können, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen", sagte
Partik-Pablé.
Die Staatsbürgerschaft stehe am Ende einer erfolgreichen Integration und dürfe nicht zu einem Mittel
für die Integration werden. "Den Kritikern dieser Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts
sei gesagt, dass die Staatsbürgerschaft für uns ein sehr hohes Gut ist und den Schlusspunkt der Integration
darstellt. Einer Integration von Menschen, die sich zur Republik Österreich bekennen und am Leben in unserer
Mitte teilnehmen wollen", so Partik-Pablé.
"Wir haben alle Möglichkeiten ausgenützt um das Staatsbürgerschaftsrecht zu verschärfen,
ohne internationales Recht zu verletzen oder der Genfer Konvention zuwider zu handeln", sagte Partik-Pablé.
Selbstverständlich werde man sich an internationale Vereinbarungen halten, die ja auch günstigere Bedingungen
für Asylwerber bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft vorsehen.
"Uns wird seitens der Opposition vorgeworfen, eines der strengsten Einwanderungsgesetze innerhalb der EU zu
schaffen. Ich glaube, angesichts der Fakten ist so ein Gesetz notwendig und ich bekenne mich auch dazu",
sagte Sicherheitssprecherin Partik-Pablé abschließend. |
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FP-Bösch: Keine französischen Verhältnisse in Österreich
Wien (fpd) - Der freiheitliche Abgeordnete Dr. Reinhard E. Bösch bezeichnete das Staatsbürgerschaftsgesetz
als einen für manche guten Kompromiß, aber als ein schlechtes, weil unzureichendes Gesetz. Hauptkritikpunkte
seien, daß weder die Massenzuwanderung gebremst noch die Integration effizient geregelt würden.
"Dieses Gesetz wirkt mehr wie ein Einwanderungsgesetz", so Bösch. "In den letzten Jahren sind
die Einbürgerungszahlen explosionsartig angestiegen. So wurden im Jahr 2004 über 42.000 Einbürgerungen
verzeichnet. Im Gegensatz zum neuen Staatsbürgerschaftsgesetz müßte gelten, daß die Republik
Österreich als Zielland sich aussucht, wer einwandern darf. Das ist internationaler Standard."
Weiters dürfe es keine Verknüpfung von Asyl und Staatsbürgerschaft geben, da es sich hier um zwei
unterschiedliche Rechtsbereiche handle.
Die ausufernde Familienzusammenführung werde nicht eingebremst, die Kriterien für die Abschiebung krimineller
Ausländer seien ungenügend und die Fristen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft seien zu gering.
"Die Staatsbürgerschaft darf nur an Menschen verliehen werden, die integrationswillig und -fähig,
nicht kriminell sind und für die es auch einen Arbeitsplatz und eine Wohnung gibt", betonte Bösch.
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