Gesetzgeber ermöglicht dem ORF eigenen Sportkanal  

erstellt am
07. 12. 05

Wien (pk) - In Hinkunft soll es dem ORF ermöglicht werden, einen eigenen Sportkanal zu betreiben, wobei es in erster Linie um TW1 gehe, erläuterte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG- PIESCZEK (G) die Vorlage. Grundsätzlich sei nichts dagegen einzuwenden, dass nun auch den Randsportarten mehr Sendezeit zur Verfügung stehen soll. Der im Ausschuss eingebrachte Abänderungsantrag, der einige sehr unpräzise Ausdrücke enthalte, garantiere jedoch in keiner Weise, dass diesem ursprünglichen Ziel auch Rechnung getragen wird. So könne etwa unter dem Hinweis auf die Formulierung "Berichterstattung, die das Interesse der Bevölkerung an sportlicher Betätigung hebt" argumentiert werden, dass darunter auch Tourismus- und Wetterinformationen oder Spielfilme mit sportlichem Inhalt etc. fallen. Außerdem führte die Rednerin EU-rechtliche Bedenken ins Treffen.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) hielt ihrer Vorrednerin entgegen, im Abänderungsantrag wurde ganz eindeutig festgeschrieben, dass ein differenziertes Angebot an Sportarten und -bewerben zu zeigen ist. Vor allem soll über jene Randsportarten informiert werden, denen in der üblichen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukomme. Mit der Schaffung eines eigenen Sport-Spartenkanals werde eine sehr sinnvolle Ergänzung des ORF-Gesetzes beschlossen, war Baumgartner-Gabitzer überzeugt.

Es sei unbestritten, dass die Regierungsfraktionen ihren Einfluss im ORF geltend machen, was unter anderem in der Neuorganisation der Informationssendungen oder in der Schaffung einer zentralen Chefredaktion zu erkennen sei, konstatierte Abgeordneter Dr. CAP (S). Bedenklich sei auch, dass die großen deutschen Fernsehunternehmen den Großteil der Werbegelder abschöpfen. Auf diese Entwicklungen müsse endlich reagiert werden, forderte Cap.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) ging auf die Kritik der Abgeordneten Glawischnig ein und verteidigte die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen, wonach keine Mindestsendezeit für die Sportberichterstattung festgelegt wurde. Seiner Meinung nach sei auch ziemlich klar, was unter einer Sportsendung zu verstehen ist, nämlich Sportreportagen und sicher keine Spielfilme. Was die Gebührenfinanzierung betrifft, so komme es durch das Channel-Sharing zu einer ganz klaren Abgrenzung zwischen den einzelnen Bereichen, unterstrich er.

Staatssekretär MORAK erläuterte den Initiativantrag der Regierungsfraktionen auf Änderung des ORF-Gesetzes. Es handle sich um eine klare Anleitung für den ORF, die dem Sender "eine neue Tiefe gibt", erklärte Morak. Seiner Meinung nach sei es Teil des öffentlichen-rechtlichen Auftrags, über Randsportarten und den Behindertensport zu berichten. Was die grundsätzliche Kritik am ORF angeht, so sei es sicherlich nicht zielführend, einzelne Redakteure herauszupicken und "den Krampus herauszulassen". Der Alleinverantwortliche für das Programm sei immer noch der Generaldirektor des ORF, gab er zu bedenken. Außerdem müsse man endlich zur Kenntnis nehmen, dass elektronische und digitale Medien Landesgrenzen nicht mehr respektieren.

Wenn man sich die Gestaltung der Informationssendungen im ORF ansieht und schaut, welche Teile der NR-Sitzungen im Fernsehen übertragen werden, dann gebe es doch einiges zu hinterfragen, urteilte Abgeordneter BROSZ (G). Was den konkreten Antrag angeht, so teile er die Bedenken von Glawischnig, da nicht mehr von einem reinen Sport-Spartensender gesprochen wird. Deshalb brachte er einen G-Abänderungsantrag ein, der unter anderem eine tägliche Sportberichterstattung im Ausmaß von mindestens vier Stunden vorsieht.

Mit dem vorliegenden Antrag soll im wesentlichen der Erwartung, ein gebührenfinanziertes Spartenprogramm im Bereich des Sports durchführen zu können, Rechnung getragen werden, stellte Abgeordneter DONABAUER (V) fest. Hinsichtlich der Werbebestimmungen wird klar gestellt, dass Unterbrechungen nur dann möglich sind, wenn die Sendungen aus eigenständigen Beiträgen bestehen. Im Mittelpunkt des Programms stehen dabei Randsportarten sowie der Behindertensport.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) war ebenso wie Scheuch der Auffassung, dass die geringe Wahlbeteiligung für den Publikumsrat zu denken geben sollte. Ihrer Meinung nach sei das jedoch eine logische Konsequenz aus dem Wahlmodus, da sämtliche Wahlgrundsätze missachtet werden. Für begrüßenswert erachtete sie, dass die rechtlichen Grundlagen für einen Fernsehkanal, der ein Forum für die Randsportarten darstellen soll, geschaffen werden. Es müsse allerdings absolut verhindert werden, dass sich daraus schleichend ein Wettkanal entwickelt. Akuter Handlungsbedarf bestehe ihrer Meinung nach hinsichtlich der stark zunehmenden Werbespots, die "so genannte Informationen über das Kinderbetreuungsgeld, die Pensions- oder die Steuerreform zum Inhalt haben". In Wahrheit handle es sich dabei nämlich um plumpe Kampagnen, die das ramponierte Image der Bundesregierung aufpolieren sollen. Gleichzeitig werde aber politischen Mitbewerbern und anderen gesellschaftlichen Gruppen (z.B. den Initiatoren des Sozialstaatsvolksbegehrens) Rundfunkwerbung mit der Begründung untersagt, dass nur kommerzielle Werbung zulässig sei. Sie brachte schließlich noch einen S-Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) begrüßte die Einführung des Sportkanals, weil damit den Randsportarten mehr Raum gegeben wird. Er sehe auch nicht die Gefahr, dass mit den Gebühren auch Wetter- oder Tourismusinformationen finanziert werden.

Mit der Einrichtung eines Sport-Spartenkanals hat der ORF die Möglichkeit, ein breiter gefächertes Angebot in der Sportberichterstattung zu bieten, hob Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) hervor. Es soll über jene Randsportarten berichtet werden, die bislang zu kurz kommen. Dies sei auch ein wichtiger Anreiz für die Zuseher, selbst sportlich aktiv zu werden. Außerdem gebe es mehr Platz für den Frauensport und die weibliche Sportberichterstattung.

Bei der Abstimmung wurde das ORF-Gesetz mehrheitlich angenommen; keine Mehrheit fanden der G-Abänderungsantrag sowie der S-Zusatzantrag.
     
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