Datenqualität der Register "erschreckend schlecht" - Befragung betreffend Umgangssprache
zwischen "Tür und Angel"
Wien (rk) - "Das heute im Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegende Registerzählungsgesetz
löst nicht die Probleme, die es eigentlich lösen sollte", erklärte Städtebund- Generalsekretär
Erich Pramböck am Dienstag (06. 12.). Die nächste Volkszählung 2011 soll nämlich keine
Fragebogenerhebung (wie 2001) mehr sein, sondern erstmals als Registerzählung abgewickelt werden. Dabei werden
die (Adress-)Daten unterschiedlicher Register zusammengeführt. "Das Volkszählungsergebnis wird aber
nur so gut sein, wie die Qualität der in den Registern vorhandenen Daten. Und die Datenqualität ist teilweise
einfach schlecht", warnte Pramböck. In vielen Wohnhäusern in Österreich stimmten Türnummern
in der Praxis "schlicht und ergreifend nicht mit den im Register gespeicherten Daten" überein. "Die
Landesgesetze sehen teilweise die Erhebung mancher Datenarten über das Register gar nicht vor. Welcher Kuddelmuddel
dann bei der Volkszählung herauskommt, kann sich selbst jeder Laie lebhaft ausmalen", so der Städtebund-
Generalsekretär.
Erhebung der Umgangssprache weiterhin mit Fragebogen
"Das Ziel des Gesetzes, dass wir von der Fragebogenerhebung wegkommen, wird keineswegs erreicht. Die
Erhebung der Umgangssprache kann vom zuständigen Minister per Verordnung angeordnet werden. Ebenso die Abfragung
des Religionsbekenntnisses in Form einer nicht personenbezogenen Zählung. Das erfolgt dann wie weiland 2001
per Fragebogen an der Wohnungstür. Vor Ort bleibt die Umsetzung der Befragung wieder bei Städten und
Gemeinden hängen", stellte Pramböck fest. Dabei handelt es sich gerade um die sensibelsten Daten.
Die Kosten für diese Erhebung könnten sich nach vorsichtigen Schätzungen auf bis zur Hälfte
der Kosten der herkömmlichen Volkszählung belaufen. "Neben den Kosten, die wieder zu einem Großteil
von Städten und Gemeinden geschluckt werden müssen, werden auch die Menschen sauer sein. Denn wieder
müssen mühsam Formulare ausgefüllt werden", verwies Pramböck auf Unannehmlichkeiten in
der Praxis.
Gesetzesentwurf legistisch unausgegoren
Das vorliegende Gesetz sei eigentlich nicht beschlussreif und widerspreche auch der kürzlich ausverhandelten
Vereinbarung über die Verwaltungsreform. "Dort haben wir klipp und klar festgehalten, dass wir kostentreibenden
Gesetzen einen Riegel vorschieben", so Pramböck. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf gebe es
aber keine Kostenschätzungen für die betroffene Kommunalebene. "Eigentlich ist dieser Gesetzesentwurf
der Prototyp jener Gesetzesfassungen, die vor einigen Wochen VfGH- Präsident Karl Korinek als legistisch unausgegoren
bezeichnet hatte", schloss Pramböck. |