Brüssel (eu-int) - Die Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament heute
der Straffung der Maschinenrichtlinie (89/37/EG) zugestimmt hat. In ihr ist alles von kleinen Konsumgütern
wie handgehaltenen motorbetriebenen Werkzeugen über Außenbordmotoren bis hin zu Großprodukten
für den gewerblichen Gebrauch wie Maschinen für die Papierherstellung oder auch Turmdrehkrane geregelt.
Für diese Erzeugnisse gilt der freie Warenverkehr im Binnenmarkt, sofern sie den grundlegenden Gesundheits-
und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie entsprechen, die den Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern gewährleisten.
Die Richtlinie in ihrer jetzt vereinbarten Fassung sorgt für größere Rechtssicherheit, weil ihr
Geltungsbereich und Inhalt präziser gefasst und Unklarheiten beseitigt wurden, die zu abweichenden Auslegungen
führten. So ist beispielsweise eine klarere Abgrenzung zu anderen Richtlinien wie der Aufzügerichtlinie
oder der Niederspannungsrichtlinie vorgesehen. Die Marktüberwachung und die Überwachung der mit der Produktzertifizierung
beauftragten Stellen wird durch die engere Koordinierung auf EU-Ebene und die Überwachung auf nationaler Ebene
wirkungsvoller gestaltet. Nach dieser Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung wird nun
eine Einigung mit dem Rat in zweiter Lesung möglich.
Der für die Politikbereiche Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Europäischen
Kommission, Günter Verheugen, erläuterte: „Hier haben wir ein typisches Beispiel dafür, wie durch
die Rechtsetzung auf europäischer Ebene nicht mehr, sondern weniger Bürokratie entsteht. Die EU ist der
weltweit größte Exporteur von Maschinen und mechanischen Ausrüstungen. Diese neue Richtlinie wird
den Unternehmen das Leben erleichtern und ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken.“
Die europäische Maschinenbauindustrie erzeugte im Jahr 2004 Güter im Wert von 402 Mrd. EUR. Sie bietet
Arbeitsplätze für über 2,6 Mio. überwiegend hochqualifizierte Ingenieure, Techniker und Facharbeiter.
Das Produktionsvolumen des Maschinenbaus der EU übersteigt das Japans und der USA und das Ausfuhrvolumen der
EU (150 Mrd. EUR) liegt deutlich vor dem der USA (62 Mrd. EUR) und Japans (67 Mrd. EUR).
Die Maschinenrichtlinie stellt ein frühes Beispiel einer Richtlinie des so genannten „neuen Konzepts“ bei
der Normung und technischen Harmonisierung von Produkten dar. Sie operiert mit:
- bindenden grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (die eine Maschine erfüllen muss, ehe
sie in Verkehr gebracht werden kann),
- freiwilligen harmonisierten Normen, die von den Europäischen Komitees für Normung (CEN) und elektrotechnische
Normung (CENELEC) erarbeitet werden,
- Konformitätsbewertungsverfahren, die auf die Art und das Ausmaß der von den Maschinen ausgehenden
Gefahr zugeschnitten sind,
- der CE-Kennzeichnung, die von den Herstellern anzubringen ist, um zu erklären, dass alle einschlägigen
Richtlinien eingehalten sind (Maschinen, die diese Kennzeichnung tragen, dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum
frei in Verkehr gebracht werden).
Diese Richtlinie brachte eine enorme Vereinfachung der zuvor geltenden nationalen Rechtsvorschriften mit sich,
so dass zahlreiche Handelshemmnisse in der EU abgebaut wurden. Ferner führte sie zu einem Rückgang der
durch Unfälle entstehenden sozialen Kosten. Richtlinien des neuen Konzepts gelten nur für Erzeugnisse,
die zum ersten Mal in der EU in Verkehr gebracht (oder in Betrieb genommen) werden sollen.
Fachleute aus den verschiedensten Bereichen haben die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat bei
der Straffung der Richtlinie beraten und sind einhellig der Meinung, dass dies zu deutlich mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
führen könnte. Ihre Auswirkungen wurden auch mit Angehörigen zahlreicher Interessengruppen erörtert.
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