Alkohol-Vortestgeräte ab 15. Dezember im Einsatz  

erstellt am
15. 12. 05

Wien (bmi) - Die Polizei hat ein neues Mittel zur Hebung der Verkehrssicherheit. Innenministerin Liese Prokop präsentierte am Mittwoch (14. 10.) die so genannten Alkohol-Vortestgeräte. Die Schnelltestgeräte dürfen aufgrund der 21. Novelle der Straßenverkehrsordnung ab 15. Dezember 2005 eingesetzt werden.

"Wenn sich am Vortestgerät deutlich zeigt, dass da nichts ist, kann der Autofahrer seinen Weg fortsetzen", erklärte Ministerin Prokop. Zeigt das Vortestgerät allerdings den Verdacht einer Alkohol-Beeinträchtigung an, wird eine genaue Bestimmung des Alkoholgehalts durch einen Alkomat-Test oder eine Blutabnahme ermittelt.

Im Gegensatz zum Alkomaten benötigt das Alkohol-Vortestgerät keine Aufwärmphase vor Inbetriebnahme. Dadurch können mehr Lenker kontrolliert werden und die Wartezeit derjenigen, die tatsächlich den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreiten, verringert sich. Ministerin Prokop: "Es ist eine deutlich größere Durchtestung möglich."

Außerdem wird die Polizei durch die Anwendung des Alkohol-Vortestgerät nur noch die Lenker zum Alkotest auffordern, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Alkomat-Test positiv ausfällt. Österreichweit kommen vorerst 200 Vortestgeräte "AlcoQuant®6020" der Firma Envitec-Wismar GmbH zum Einsatz. Um die Messgenauigkeit zu gewährleisten, werden die Geräte halbjährlich einer Kalibrierung durch das BM.I unterzogen.
     
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