Bürgerkartenkonzept des Bundeskanzleramtes gewinnt europaweit ersten Preis im Bereich Best
Practices für Datenschutz in der europäischen öffentlichen Verwaltung
Wien (bpd/sts) - Für das Konzept der österreichischen Bürgerkarte erhielt Österreich
am Mittwoch (14. 12.) in Madrid den ersten Preis im Bereich Best Practices für Datenschutz in der europäischen
öffentlichen Verwaltung. Der Preis zielt darauf ab, jene Institutionen der öffentlichen Verwaltung in
Europa auszuzeichnen, die bei ihren Verfahren die Grundrechte und den Datenschutz in hervorragender Weise umsetzen.
„Diese Auszeichnung für Österreich unterstreicht einmal mehr die beispielgebende Rolle, die Österreich
im Bereich e-Government innerhalb Europas einnimmt. Dieser Preis beweist die international anerkannte Kompetenz
Österreichs im Bereich Identity Management und stellt einen weiteren Baustein auf dem erfolgreichen Weg der
österreichischen e-Government Strategie dar“, so Staatsekretär Franz Morak. Damit werde die institutionalisierte
Kontrolle durch die Datenschutzkommission als Garant für Qualität und Effizienz der Umsetzung international
anerkannt. Identity Management werde auch einen Arbeitsschwerpunkt der österreichischen EU-Präsidentschaft
im Bereich e-Government darstellen
Der Konzeption der Bürgerkarte liegt vor allem das durch die Österreichische Datenschutzkommission verwaltete
Identitätsmanagementsystem zugrunde das ausgezeichnet wurde, weil es zur Verbreitung der „Kultur des Schutzes“
persönlicher Daten beiträgt.
Die österreichische Bürgerkarte in Form der Bankkarte, der eCard und anderer chipbasierten Karten oder
auch des Mobiltelefons stellt auf Basis der elektronischen Signatur und der von der Datenschutzkommission verwalteten
Stammzahlen-Identifikation eine hervorragende Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger dar, sich
gegenüber der Verwaltung, aber auch gegenüber der Wirtschaft verlässlich zu identifizieren.
Durch die bereichsspezifische Personenkennung wird Rasterung und übergreifende Transparenz verhindert und
damit der Bürger davor geschützt, dass elektronische Verfahren zusätzliche Datenschutzrisiken bewirken.
Der Preis, der nicht nur nach den Kriterien der Exzellenz bei der Umsetzung des Datenschutzes, sondern auch im
Hinblick auf Qualität und Effizienzsteigerung in der Verwaltung vergeben wird, wurde durch das geschäftsführende
Mitglied der Datenschutzkommission, MR Dr. Waltraut Kotschy und dem Chief Information Officer des Bundes, Prof.
Dr. Reinhard Posch, in Madrid in Empfang genommen. |