Über Postamtsschließungen entscheiden Management und Aufsichtsrat
Wien (pk) - Der Einspruch des Bundesrats gegen die Postgesetznovelle, der im Verkehrsausschuss behandelt
wurde und schlussendlich zu dem von ÖVP und FPÖ getragenen Beschluss, der ursprüngliche Nationalratsbeschluss
möge gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt werden, führte, war Auslöser für eine
angeregte Debatte am Dienstag (13. 12.).
Abgeordneter Peter Marizzi (S) meinte, die Novelle diene ausschließlich dazu, die Post börsereif zu
machen. Auch wies er darauf hin, dass die Postprivatisierung in anderen EU-Ländern noch immer kein Thema sei.
Angesichts der 1,4 Millionen Haushalte im ländlichen Bereich befürchtete er, dass es auf Grund des Börsenganges
zu weiteren Postamtschließungen kommen werde. Außerdem gab er zu bedenken, dass 80 % der österreichischen
Bevölkerung den Verkauf bzw. 60 % den Teilverkauf der österreichischen Post ablehnen.
Abgeordnete Elke Achleitner (F) machte darauf aufmerksam, dass die Maßnahmen Vorteile für den ländlichen
Bereich bringen, werde doch dem Nahversorger die Chance geboten, zusätzliche Leistungen anzubieten. Mit der
Novelle werde ihrer Ansicht nach ein wichtiger Schritt in Richtung Liberalisierung und Sicherstellung der Postversorgung
am Land gesetzt.
Ferner brachte sie den Antrag ein, der Verkehrsausschuss möge den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates
wiederholen.
Abgeordneter Hannes Missethon (V) meinte, man sollte keine Angst vor dem Börsengang haben, und verwies auf
die voestalpine, welche nun die höchsten Gewinne in ihrer Unternehmensgeschichte erziele. Seiner Meinung nach
hänge das Überleben einer Organisation in erster Linie davon ab, wie die Dienstleistungen vom Kunden
angenommen werden. Aus der Post sei eine effiziente und effektive Organisation geworden. Sie sei auch pendlerfreundlich,
weil dieser Personenkreis am Samstag Vormittag seine Postgeschäfte erledigen kann.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) wollte den Vergleich zwischen Post und voestalpine nicht gelten lassen, da es sich
bei der voestalpine um kein Infrastrukturunternehmen handle; die Post habe dafür zu sorgen, dass die Menschen
flächendeckend mit Postdienstleistungen versorgt werden. Den Börsengang der Post sah sie ambivalent.
Ausschussobmann Kurt Eder zeigte sich verwundert darüber, dass man es mit der Postgesetznovelle so eilig habe.
Auch glaubte er nicht daran, dass von den derzeit 1.300 bestehenden Postämtern die 500 nicht kostendeckenden
nicht geschlossen werden. Eine flächendeckende Versorgung nach dem Börsengang sah er nicht gewährleistet,
zumal die Gesetzesformulierung "so weich" sei, dass der Minister empfehlen kann, aber das Management
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu entscheiden hat. Eder rechnete damit, dass man mit dem profitablen
Teil der Post an die Börse gehen werde; grundsätzlich sei aus Sicht der SPÖ gegen einen Börsengang
nichts einzuwenden, nur fehlten die entsprechenden Vorbereitungen. Es gebe bislang keine EU-Richtlinie, man wisse
nicht, wie die Universaldienstordnung gehandelt werde und es liege keine Definition der Worte "flächendeckende
Versorgung" vor, lautete seine Zusammenfassung.
Abgeordneter Anton Heinzl (S) wollte vom Staatssekretär wissen, ob er weitere Postamtsschließungen ausschließe.
Abgeordneter Klaus Wittauer (F) betonte, dass sich in jenen Ortschaften, in denen das Postamt geschlossen wurde,
die Versorgung mit Postdienstleistungen nicht verschlechtert, sondern in vielen Bereichen verbessert habe. Die
Argumentation der Oppositionsparteien bezeichnete er als falsch, zumal in Gemeinden durch Greißler, die Postpartner
sind, die Infrastruktur sichergestellt werden könne. Wittauer wies auch darauf hin, dass Post-Generaldirektor
Wais dieses Postgesetz unterstütze.
Staatssekretär Helmut Kukacka meinte, die Sozialdemokraten verabschieden sich, seit sie in Opposition sind,
von der bisherigen Politik, da in der Zeit der großen Koalition die Liberalisierungsstrategie für die
Post festgelegt wurde. In Zukunft sollen schrittweise im Wettbewerb die Postdienstleistungen erbracht werden. Nicht
nur die Post kann diese Leistungen erbringen, sondern auch andere Universaldienstbetreiber können beauftragt
werden. Diese Leistungen sind vom Staat zu finanzieren bzw. so zu organisieren, dass alle Postdienstbetreiber z.B.
in einen Universalfonds einzahlen, aus dem die gemeinwirtschaftlichen Leistungen finanziert werden. Dieses Konzept
gelte auch in anderen Ländern. Wenn Dienstleistungen im Wettbewerb erbracht werden sollen, dann eigne sich,
so der Staatssekretär, dieser Bereich auch für die Privatisierung. Im Jahr 2009 werde es voraussichtlich
die nächsten umfassenden Liberalisierungsschritte geben. Der Prozess auf dem Postmarkt werde ähnlich
wie bei Telekom ablaufen. Aufgabe des Postmanagements und des Aufsichtsrates sei es, über Postamtschließungen
zu befinden. Die Politik habe die Aufgabe, durch eine entsprechende Universaldienstverpflichtung sicherzustellen,
dass das Gemeinwohl und die Versorgung des ländlichen Raumes nicht beeinträchtigt werden. Der Staatssekretär
versicherte, dass es bis zum nächsten Liberalisierungsschritt im Jahr 2009 keine Änderung im Filialnetz
der Post geben werde.
Änderung des Luftfahrtgesetzes passiert Verkehrsausschuss
Durch eine Änderung des Luftfahrtgesetzes (1191 d.B.) werden die Regelungen der Joint Aviation Authorities
(Vereinigte Europäische Luftfahrtbehörden) betreffend die Lizenzierung und die Tauglichkeit von Piloten
("Joint Aviation Requirements-Flight Crew Licensing": "JAR-FCL") in das österreichische
Recht eingegliedert. Daneben sind einige weitere Änderungen der das zivile Luftfahrtpersonal regelnden Bestimmungen
des Luftfahrtgesetzes erforderlich.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Implementierung von JAR-FCL in Österreich werden von der Regierungsvorlage
in den Erläuternden Bemerkungen als positiv beurteilt: Zum einen würden sich Vorteile für österreichische
Luftverkehrsunternehmen ergeben, da mit der Implementierung von JAR-FCL und der daraus folgenden automatischen
gegenseitigen Anerkennung von Pilotenberechtigungen in ganz Europa der Verwaltungsaufwand für nötige
Anerkennungsverfahren wegfiele. Im Bedarfsfall wäre somit für Luftverkehrsunternehmen ein flexiblerer
Wechsel der Crews möglich. Darüber hinaus würde die Möglichkeit des Erwerbs einer JAR-FCL Lizenz
in Österreich für österreichische Piloten die Berufschancen im europäischen und sogar im nicht-europäischen
Ausland wesentlich verbessern, wo ein "rein österreichischer" Zivilluftfahrerschein mittlerweile
immer weniger akzeptiert wird, heißt es.
FPÖ, ÖVP und SPÖ legten einen Abänderungsantrag vor, wonach die in der Regierungsvorlage enthaltene
Betriebspflicht für flugmedizinische Zentren entfallen soll, da eine solche Verpflichtung in den Bestimmungen
der JAA nicht vorgesehen ist. Für die Autorisierung der flugmedizinischen Zentren soll der Verkehrsminister
zuständig sein. Außerdem wird in dem Antrag klargestellt, dass Fracht-, Kurier- und Expresssendungen
nur dann von einem Luftverkehrsunternehmen oder dessen Beauftragten übernommen werden dürfen, wenn die
Sendungen entweder einer entsprechenden Sicherheitskontrolle unterzogen oder von einem bekannten Versender bzw.
reglementierten Beauftragten angeliefert worden sind.
Die beiden Regierungsparteien und die SPÖ stimmten der Vorlage in der Fassung des Abänderungsantrages
zu. |