Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel informierte am Dienstag (13. 12.) im Pressefoyer
nach dem Ministerrat über den Beschluss der Bundesregierung, die Rechtssicherheit als Voraussetzung für
die Auszahlung von Entschädigungsgeldern an Opfer des NS-Regimes offiziell festzustellen.
„Wir haben lange auf diesen Moment warten müssen und ich freue mich besonders darüber, die wir diesen
Beschluss noch am Ende des Gedankenjahres 2005 fassen konnten“, hob der Bundeskanzler hervor. In diesem Zusammenhang
würdigte Schüssel nochmals die aktive Rolle des verstorbenen Botschafters Ernst Sucharipa.
Weiters erläuterte der Bundeskanzler, dass mit dem Nationalratspräsidenten die notwendigen Details besprochen
wurden, um erste Auszahlungen an die Opfer noch vor Ende des Jahres durchgeführt werden können. Seit
Mittwoch, den 7.Dezember bestehe die Rechtssicherheit in Bezug auf Klagen auf Entschädigung von Vermögensverlusten
für Opfer des Nationalsozialismus, womit die letzte Bedingung erfüllt ist, diese Beträge auch tatsächlich
auszahlen zu könne, so Schüssel weiter.
Bundeskanzler Schüssel berichtete weiters, dass Österreich während der Zeit der EU-Präsidentschaft
diplomatisch im Irak vertreten sein werde. |