Wien (nso) - Sozialministerin Ursula Haubner blickt im Konsumentenschutz auf ein erfolgreiches Jahr 2005
zurück. "Durch das neue Produktsicherheitsgesetz haben nicht nur die Hersteller und Händler erweiterte
Informationspflichten gegenüber dem Konsumenten, es können nun auch in meinem Ministerium Informationen
über mögliche Gefahrenquellen eingeholt werden", so Haubner.
Der Verein für Konsumenteninformation wird von Seiten des Sozialministeriums laufend mit der Führung
von Musterprozessen und Verbandsklagen beauftragt. "Durch die Führung von Musterprozessen wird es möglich,
in verbraucherpolitischen interessanten Gebiete entsprechende Urteile herbeizuführen", betont Haubner.
Im Jahr 2005 wurden 233 Verfahren geführt. Die überwiegende Zahl konnte positiv im Interesse der Konsumentinnen
und Konsumenten abgeschlossen werden. Schwerpunkte lagen hierbei vor allem in unzulässigen Zinsanpassungen
im Bankenbereich, im Reiserecht und in irreführenden Gewinnzusagen. Um Konsumenten, die Probleme bei E-Commerce-Geschäften
haben, eine qualifizierte Anlaufstelle zu bieten, wird der Verein Internet-Ombudsmann (www.ombudsmann,.at) durch
das BMSG gefördert. Seit Ende 1999 wurden mehr als 2000 Streitfälle außergerichtlich geschlichtet
und über 12.000 Konsumentenanfragen beantwortet.
"EU weite, einheitliche, verbraucherrechtliche Mindeststandards werden in einem gerenzüberschreitenden
Markt immer wichtiger, weshalb ich die österreichische Präsidentschaft auch dafür nutzen möchte,
mich hier aktiv für die Konsumenten einzusetzen." betont Haubner |