Innsbruck (lk) - „Pistengenehmigungen werden im Interesse und zum Wohle der Allgemeinheit erteilt“, betont
LRin Anna Hosp. „Tourengehen ist besonders in der einheimischen Bevölkerung eine beliebte Freizeitbeschäftigung.
Wer diese Sportart ausüben will, soll dies auch kostenlos tun dürfen“.
„Eine allgemeine Wegefreiheit im Bergland ist in Tirol in landesgesetzlichen Vorschriften nicht normiert. Es besteht
jedoch die rechtliche Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Derzeit besteht aber keine Notwendigkeit
dafür, da die meisten Liftbetreiber die Einhebung einer Gebühr ohnehin ablehnen. Sollte jedoch Bedarf
an einer landesgesetzlichen Regelung bestehen, werde ich die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten. Ich
bin aber davon überzeugt, dass alle Liftbetreiber den Tourengehern entgegenkommen werden“, so LRin Hosp abschließend.
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