Mehr Service und Transparenz für Vereine  

erstellt am
02. 01. 06

Wien (bmi) - Seit 1. Jänner 2006 bietet das Bundesministerium für Inneres durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, unter der Internet-Adresse http://zvr.bmi.gv.at gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestimmten Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.

Jeder, der Auskunft über einen bestimmten Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern. Die Abfrage erfolgt über die Eingabe des (genauen) Vereinsnamens oder der im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebenen ZVR-Zahl. So genannte Sammel- oder Verknüpfungsabfragen sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

Das ZVR ist auch insofern neu, als das – trotz der gesetzlich präzise geregelten Verwaltung des Vereinswesens – Vereine bisher nur lokal bei den zuständigen Behörden registriert waren. Auch die Evidenz über die Vereine wurde sehr unterschiedlich geführt: teilweise noch in Papierform, teilweise in sehr unterschiedlichen EDV-Plattformen. Die Schaffung des zentralen Vereinsregisters bringt nun ein Mehr an Service und Transparenz und erleichtert die Vereinsarbeit und -verwaltung.
     
zurück