Wien (asfinag) - Derzeit kursieren irreführende Mails, wonach das Aufkleben
der Vignette nur mehr auf der „linken oberen oder unteren Windschutzscheibe“ eines PKW erlaubt sein soll. „Diese
einschränkende Beklebungsweise entspricht nicht der derzeit gültigen Mautordnung“, sagt heute Marc Zimmermann,
Sprecher der ASFINAG in einer Aussendung. Fakt ist, dass „ die Vignette - nach Ablösen von der Trägerfolie
- unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben ist, dass sie von außen
gut sicht- und kontrollierbar ist“ so die derzeit gültige und in Punkt 7 unveränderte Mautordnung, nachzulesen
unter www.asfinag.at.
Die irreführenden Mails beziehen sich anscheinend auf ein Piktogramm auf der Rückseite der derzeitigen
Vignette, welches bloß eine Empfehlung der ASFINAG für die Anbringung der Vignette darstellt. Das Befolgen
dieser Empfehlung bewirkt eine vereinfachte und schneller Kontrollmöglichkeit durch die ASFINAG Mautaufsicht
und der Polizei, und bei Nichtbefolgung keine Ersatzmautzahlung. Zimmermann: „Demnach ist es auch nach wie vor
möglich, seine Vignette hinter dem Rückspiegel anzubringen.“ |