Landesrätin Verena Dunst für Verschärfung der Schutzbestimmungen
Eisenstadt (blms) - Die Verschärfung der Schutzbestimmungen von waffenähnlichen Gegenständen,
den so genannten „Softguns“, stand am Mittwoch (11. 01.) im Mittelpunkt einer gemeinsamen Pressekonferenz von Landesrätin
Verena Dunst, mit DI Christian Schügerl, Leiter Hauptreferat Sicherheits- und Umwelttechnik, und Mag. Elvira
Waniek-Kain vom Jugendschutzreferat beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Dunst hat sich zum Ziel
gesetzt, dieses Manko im Rahmen einer Novelle zum Jugendschutzgesetz zu beheben.
Geplant ist im Zuge dieser Novellierung, dass getreue Nachahmungen echter Schusswaffen explizit als die Entwicklung
junger Menschen gefährdende Gegenstände genannt werden. Damit dürfen derartige Gegenstände
jungen Menschen weder angeboten, noch vorgeführt, noch an diese weiter gegeben oder diesen sonst zugänglich
gemacht werden. Während sich nämlich die Verkäufer auf das Waffengesetz berufen, nach dem Softguns
nicht als Schusswaffen gelten, gibt es in letzter Zeit immer mehr Forderungen nach einer Verschärfung der
Bestimmungen über die Abgabe dieser „Spielzeug-Waffen“ an Kinder und Jugendliche.
Derartige Softguns sind Feder-, Gasdruck- oder elektrisch betriebene Waffen, die echten Waffen detailgetreu nachempfunden
sind. Geladen werden die Duplikate mit Plastikgeschossen. Beim Spielen kommt es immer wieder zu schlimmeren Unfällen.
Krankenhäuser berichten vor allem von Verletzungen im Gesichtsbereich. Die kleinen Kugeln gibt es aber auch
mit Farbe gefüllt. Diese so genannten "Paintballs" hinterlassen beim Aufprall blutähnliche
Flecken.
Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern sind die Agenden des Jugendschutzes reine
Ländersache. Dieser Umstand ist auch dafür verantwortlich, dass es in Österreich noch immer unterschiedliche
Schutzstandards in verschiedenen Fragen des Jugendschutzes gibt. Dem Ziel der Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen
im Zuge einer bundesweiten Lösung gibt Landesrätin Dunst jedoch wenig Chance auf Realisierung, da die
Interessen der einzelnen Länder zu sehr divergierend bzw. schwerpunktmäßig anders orientiert sind.
Das Burgenland möchte deshalb das 2001 erstmals grenzüberschreitend in Kooperation mit Wien und Niederösterreich
aus der Taufe gehobene Jugendschutzgesetz mit diesen Partnern einer dementsprechenden Novellierung zuführen
und im Zuge dieser Initiative, auch die Steiermark mit ins Boot zu holen.
Die geplante Novelle soll per 1.1.2007 in Kraft treten. Dazu Landesrätin Verena Dunst abschließend:
„Wenn es uns jedoch nicht gelingt, begleitend hier auch ein entsprechendes gesellschaftliches Klima zu schaffen,
wird es, trotz verschärfter gesetzlicher Bestimmungen, kaum möglich sein, dieses Problem dauerhaft zu
lösen“. |