Weitere Maßstäbe bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf  

erstellt am
10. 01. 06

Neue Verordnung zum "Frauenförderungsplan" des BMSG seit 1.1.2006 in Kraft
Wien (bmsg) - Die neue Verordnung des Sozialministeriums betreffend den ressorteigenen "Frauenförderungsplan" ist einmal mehr Vorbild im Bundesdienst. Sozialministerin Ursula Haubner setzt mit dieser Verordnung weitere Verbesserungen für die im Sozialressort beschäftigten Frauen um: "Sehr viel Gewicht haben wir auf den Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt, vor allem, indem nunmehr etwa bei der Genehmigung von Telearbeitsplätzen Betreuungspflichten vorrangig berücksichtigt werden sollen. Aktive Gleichbehandlungspolitik hat im Sozialressort eben einen sehr wichtigen Stellenwert. Unsere Verordnung zum Frauenförderungsplan dient auch als Vorbild für andere Ressorts."

Die Verordnung, die mit 1.1.2006 in Kraft getreten ist, enthält neben dem wichtigen Bereich der Vereinbarkeit als "besondere Fördermaßnahme" beispielsweise auch Förderungsmaßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung, des beruflichen Aufstiegs sowie des Wiedereinstiegs. Bis 31. Dezember 2007 wird ein Frauenanteil von 40 Prozent in Führungspositionen angestrebt, bzw. wo diese Quote bereits erreicht oder übererfüllt wird, soll dieser Anteil durch Neubesetzungen nicht unter 40 Prozent absinken.

"Haben wir mit unserem hausinternen Projekt 'Productive Ageing' im Vorjahr Maßstäbe in der Beschäftigungssituation älterer Mitarbeiter/innen gesetzt, so freut es mich ganz besonders, dass wir mit heurigem Jahr weitere effiziente Verbesserungen für unsere Mitarbeiterinnen umsetzen werden", so Sozialministerin Haubner abschließend.
     
zurück