Fluggastrechte: Europäischer Gerichtshof bekräftigt Rechtmäßigkeit der EU-Vorschriften  

erstellt am
10. 01. 06

Luxemburg (eu-int) - Der Europäische Gerichtshof bekräftigte am Dienstag (10. 01.) die Gültigkeit der EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte. Die am 17. Februar 2005 in Kraft getretene Rechtsvorschrift (IP/05/181) ermöglichte bedeutende Verbesserungen für den Schutz der Rechte von Flugpassagieren in der Europäischen Union im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen oder großen Verspätungen.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die europäischen Bürger. Der Luftverkehr hat sich zu einer der wichtigsten Säulen für die Mobilität entwickelt. Der Europäische Gerichtshof bestätigt jetzt auch, dass die Bürger bestimmte Rechte haben, wenn ihr Flug überbucht oder verspätet ist oder annulliert wird,“ so Jacques Barrot, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Verkehrsfragen.

Der Gerichtshof folgt einem Antrag auf Rechtsprüfung, der zuerst von IATA (Internationaler Luftverkehrsverband), ELFAA (Europäischer Verband der Billigflieger) und Hapag-Lloyd Express beim High Court of Justice von England und Wales gestellt wurde und laut dem die EU-Verordnung über Fluggastrechte[1] aus mehreren Gründen ungültig sein sollte. Der High Court verwies den Fall später zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof[2].

Das Urteil des Gerichtshofes bestärkt die Europäische Kommission in ihrem Bemühen um eine korrekte Anwendung der Verordnung von Fluglinien und den dafür zuständigen nationalen Stellen. Seit ihrem Inkrafttreten hat die Kommission die Anwendung genau überwacht und ist fest entschlossen, sich weiterhin mit Nachdruck für die Rechte der Fluggäste einzusetzen.

Laut der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten eine unabhängige Stelle einrichten, die sich mit Beschwerden von Fluggästen und etwaigen Streitigkeiten mit Luftfahrtunternehmen befasst, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die einzelnen nationalen Durchsetzungsinstanzen wurden für den 17. Februar 2006, d.h. den ersten Jahrestag des Inkrafttretens der Verordnung, zu einer zweiten Sitzung mit der Kommission nach Brüssel eingeladen, um etwaige Probleme bei der Anwendung der Vorschriften und der Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen, die gegen diese Verordnung verstoßen haben, zu erörtern.

Die Kommission erstellt in diesem Jahr einen Bericht zur Umsetzung dieser Rechte von Fluggästen. Weitere Informationen zu den Fluggastrechten können unter folgender Adresse abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/index_en.htm

[1] Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, Amtsblatt L 46 vom 17.2.2004

[2] C-344/04
     
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