In Schulbussen werden viele Kinder durch die 3:2-Regelung ungesichert
befördert. KFG-Novelle bringt nur eingeschränkt mehr Sicherheit.
Wien (kfv) - Drei Kinder zwischen sechs und 14 Jahren zählen genau so viel wie zwei Erwachsene,
Kinder unter sechs Jahren zählen gar nicht - und zwar dann, wenn sie mit dem Bus unterwegs sind. "Die
3:2-Zählregel ist nicht nur unverständlich, sie stellt auch ein wesentlich größeres Verletzungsrisiko
für Kinder dar", erläutert Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit
(KfV). "Wenn Kinder zu dritt auf zwei Plätzen sitzen, sind sie natürlich nicht gesichert - und das
kann nicht nur im Falle eines Unfalls, sondern auch bei einer Notbremsung oder in Kurven gefährlich werden!"
Neue Regelung seit 1.1.2006 - Grund zur Freude?
Zwischen 1991 und Oktober 2005 verunglückten 427 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei Schulbusunfällen
in Bussen, rund 85 Prozent von ihnen waren zwischen sechs und 14 Jahre alt. Lange Zeit schon appellierte das KfV
für die einheitliche Umsetzung der 1:1-Regelung: Für jedes Kind einen eigenen Sitzplatz im Bus. Mit 1.
Jänner 2006 ist eine Novellierung zum Kraftfahrgesetz in Kraft getreten, doch Grund zur Freude gibt es leider
nur eingeschränkt. Denn die 1:1-Regelung ist nun zwar für den Bedarfs-Gelegenheitsverkehr, wie etwa Schulausflüge
oder Schikurse, vorgeschrieben. Tägliche Fahrten von und zu Schule bzw. Kindergarten sind jedoch ausgenommen
und fallen weiterhin unter die 3:2-Regelung - obwohl sie die überwiegende Anzahl an Fahrten darstellen.
Paradox: Kein Sitzplatz, aber Sicherungspflicht
Die momentane Gesetzeslage ist nicht nur unlogisch, sondern auch widersprüchlich. Denn seit dem Jahr
1999 müssen in allen neu zugelassenen Bussen Gurte vorhanden und die Gäste angeschnallt sein; ausgenommen
davon sind Busse im Linienverkehr, in denen es auch Stehplätze gibt. Die Gurtanlegepflicht ist jedoch nicht
umsetzbar, wenn nicht jedes Kind einen eigenen Sitzplatz hat. "55 Prozent aller schweren und tödlichen
Verletzungen können nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch einen Gurt gemildert oder verhindert werden",
berichtet Thann. "Die Gurtanlegepflicht ist sinnvoll und wichtig, jetzt sollte man sie nur noch für jedermann
möglich machen!"
Österreich als Ausnahme
Österreich ist eines der wenigen Länder, das eine 3:2-Regelung gesetzlich vorschreibt. In Deutschland,
der Schweiz, Slowenien, Finnland, den Niederlanden oder Spanien zählen Kinder genauso viel wie Erwachsene
und können somit auch richtig gesichert werden. "Österreich sollte sich an jenen Ländern orientieren,
die in puncto Verkehrssicherheit in Bussen einen Schritt voraus sind", fordert Thann. "Denn es ist nicht
einleuchtend, dass Kinder weniger zählen als Erwachsene." |