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Ortstafeln in Kärnten |
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erstellt am
23. 01. 06
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LH
Haider: Vorgangsweise des Landes rechtlich immer absolut korrekt
Kritik an Rolle des VfGH - Neue rechtskonforme Verordnung für Bleiburg und Neuaufstellung
der Ortstafel
Klagenfurt (lpd) - Wie Landeshauptmann Jörg Haider am Freitag (20. 01.) zur Ortstafel-Causa
klar betonte, sei die Vorgangsweise des Landes und seiner Person als Landeshauptmann stets rechtlich korrekt und
verfassungskonform gewesen. Dies sollte auch einmal in der öffentlichen Diskussion und von Seiten des Bundespräsidenten
festgestellt werden. Haider erneuerte seine Kritik an der Kompetenzüberschreitung und Unzuständigkeit
des Verfassungsgerichtshofes in der Ortstafelfrage. Der VfGH dürfe nicht politisch argumentieren und politische
Bewertungen abgeben. Er sei der erste Kärntner Landeshauptmann gewesen, der die Topografieverordnung 1976/77
zu hundert Prozent umgesetzt habe, so Haider. Auch die Aufträge des VfGH an ihn bzw. das Land aus 2001 und
aus der jüngsten Zeit seien sofort vollständig erfüllt worden, indem die Kundmachungen erfolgt seien.
Die Ortstafel Bleiburg-Ebersdorf sei rechtwidrig, merkte der Landeshauptmann an. Die Namensgebung sei allein Sache
der Gemeindeautonomie und in diesem Fall niemals im Gemeinderat beschlossen worden. Er werde dies daher korrigieren.
Rechtlich korrekt sei die Bezeichnung "Bleiburg". Diese offenkundig gesetzwidrige Verordnung habe der
VfGH nicht erkannt. Überhaupt sollten die wissenschaftlich erarbeiteten Ergebnisse und Grundlagen der Studienkommission
1976 näher vom VfGH angeschaut werden, "anstatt Öl ins Feuer einer sensiblen Situation zu gießen".
Im Fall der Ortstafel Bleiburg-Ebersdorf werde es zu einer neuen Verordnung und damit zu einer korrekten Bezeichnung
und der Versetzung der Ortstafel um sechs Meter kommen, kündigte Haider seine weitere Vorgangsweise an. Einen
ähnlichen Fall habe es 2002 übrigens auch schon in St. Kanzian gegeben.
Der VfGH dürfe sich nicht über Einzelfallentscheidungen die ihm nicht zustehende Rolle des Gesetzgeber
zuordnen, unterstrich der Landeshauptmann. Das Volk als Souverän bzw. der Gesetzgeber müsse entscheiden
und Lösungen finden. Er werde nicht zulassen, dass ein Rechtsbruch wie Zuschnellfahren zur Durchsetzung von
Rechtsansprüchen führt. Der besagte Schnellfahrer habe außerdem einen rechtlich unumstrittenen
Strafbescheid erhalten. |
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Darabos: Wehleidige Reaktionen des BZÖ auf berechtigte Kritik "völlig unangebracht"
Wien (sk) - "Die wehleidigen Reaktionen des BZÖ auf die berechtigte Kritik von SPÖ-Vorsitzenden
Alfred Gusenbauer am Treiben Jörg Haiders in der Ortstafel-Frage ist völlig unangebracht", hält
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos am Freitag (20. 01.) gegenüber dem SPÖ-Pressedienst
fest. "Niemand in Österreich kann verstehen, wieso für alle Menschen in diesem Land der Rechtsstaat
gilt, aber Haider dauernd glaubt, außerhalb von Recht und Verfassung agieren zu können", so Darabos.
Darabos erinnerte in diesem Zusammenhang an die unflätigen Angriffe Haiders gegen den Präsidenten des
VfGH. Das Treiben Haiders in der Ortstafel-Frage schade dem Ansehen Österreichs, schade dem Zusammenleben
in Kärnten und sei daher sofort zu beenden. "Sonderbar" ist für Darabos abschließend,
"dass die ÖVP diesem unakzeptablen Vorgehen Haiders und den ebenso unakzeptablen Äußerungen
des Staatssekretärs Dolinschek tagelang keinen Einhalt geboten hat, ja nicht einmal ein klärendes Wort
dazu fand und jetzt in den BZÖ-Chor der Wehleidigkeit einstimmt". |
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Strache: Ortstafeln: Kärntner Landeshauptmann wird wieder umfallen
Wien (fpd) - Kritik am Kärntner Landeshauptmann in der Ortstafelfrage übte FPÖ- Bundesparteiobmann
HC Strache. Haider betreibe nur ein Spiel auf Zeit. Sein zentrales Wahlversprechen, daß es keine zusätzlichen
Tafeln geben werde, habe er bereits kurz nach den letzten Landtagswahlen durch das Aufstellen einiger Tafeln gebrochen.
Es sei also zu vermuten, daß Haider in Kürze wieder umfalle.
"Es darf keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten geben", führte Strache weiter
aus. "Schließlich kann es nicht sein, daß man zwar einerseits völlig zu Recht in Österreich
ansässige Ausländer zu Deutschkursen verpflichtet, andererseits aber österreichische Staatsbürger
vorgeben, die Staatssprache nicht ausreichend zu beherrschen, um deutschsprachige Ortstafeln lesen zu können."
Strache betonte, daß eine Ortstafel genauso ein Dokument sei wie ein Reisepaß oder eine Geburtsurkunde.
"Und die sind auch nicht zweisprachig." Volksgruppenpolitik könne sich außerdem nicht darin
erschöpfen, alle paar Jahre über Ortstafeln zu diskutieren.
Gleichzeitig sprach sich Strache für eine Änderung des Artikels 7 des Staatsvertrags aus, weil dieser
Artikel bereits obsolet sei und sich die Voraussetzungen völlig geändert hätten. Advokatische Winkelzüge,
wie sie jetzt gehandhabt würden, könnten nicht die Lösung sein. Mit einer Änderung des Artikels
7 würde das Problem an der Wurzel gepackt.
Von den verbalen Ausritten Haiders und seiner Schleppenträger wie etwa Dolinschek gegen den Verfassungsgerichtshof
distanzierte sich Strache entschieden. "Dieser Stil ist zutiefst abzulehnen." |
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