Mitterlehner warnt vor unnötiger Bürokratielast
ohne Zusatznutzen für Konsumenten
Wien (wko) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) spricht sich nachdrücklich gegen
die von der EU-Kommission unlängst propagierte Einführung einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung
für verschiedene Importwaren aus Drittstaaten aus, über die am Freitag (20. 01.) auf der Ebene der
Regierungsexperten diskutiert wurde. „Schon vor zwei Jahren hat die Kommission ähnliche Vorschläge unterbreitet
und ist damit bei der großen Mehrheit der EU-Staaten abgeblitzt. Auch der jetzige Neuaufguss ist weder notwendig
noch ökonomisch sinnvoll“, kritisiert Reinhold Mitterlehner, Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ).
Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll der Ursprung bestimmter Einfuhrwaren wie Bekleidung, Handtaschen,
Schmuck, aber auch Möbel, Glas- und Keramikwaren mit „Made in …“ extra gekennzeichnet werden müssen.
Brüssel argumentiert, dass dadurch der gute Ruf der EU-Wirtschaft verteidigt würde und Fälschungen
und Produktpiraterie besser bekämpft werden könnten – Argumente, die aus Sicht der Wirtschaftskammer
und des österreichischen Handels völlig ins Leere laufen.
„Die Erfahrung zeigt, dass ‚Made in …’-Kennzeichnungen dort, wo sie von österreichischen und europäischen
Firmen bereits jetzt freiwillig verwendet wird, genauso gefälscht werden wie andere Merkmale, zum Beispiel
Markenzeichen oder Firmenschriftzüge“, so Mitterlehner. Auch das oft zitierte Argument der zusätzlichen
Konsumenteninformation ziehe nicht. „Die Kaufentscheidung orientiert sich an Kriterien wie Qualität, Marke,
Design und Preis. Das Herkunftsland spielt eine untergeordnete Rolle.“ Ganz zu schweigen davon, dass eine „Made
in ...“-Kennzeichnung für die heimische Industrie und Teile des Gewerbes sogar kontraproduktiv sei. Das wäre
etwa dann der Fall, wenn von der EU-Industrie hochwertige Markenprodukte unter strengen Kontrollen in Drittstaaten
erzeugt werden und diese Waren dann mit einem Herkunftshinweis auf den europäischen Markt kommen, der den
falschen Anschein erwecken könnte, dass es sich um weniger hochwertige Erzeugnisse aus Billiglohnländern
handle.
Außerdem stelle sich die Frage, ob diese Kennzeichnungspflicht, die nur für Importe, aber nicht für
in der EU erzeugte Produkte gelten würde, überhaupt mit dem WTO-Anti-Diskriminierungsprinzip vereinbar
wäre.
Mitterlehner: „Kurzum: Die angepeilte Ursprungskennzeichnung ist eine bürokratisch aufwändige und teure
Zusatzbelastung, die keinerlei Zusatznutzen bringt. Ich appelliere an die EU-Regierungen, diesen wirtschaftlich
nicht sinnvollen Vorstoß, der im Widerspruch zum Ziel einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der EU
steht, den Garaus zu machen.“ |