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Ortstafeln in Kärnten |
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erstellt am
20. 01. 06
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BK
Schüssel: "Urteile sind zu respektieren und umzusetzen"
Gespräch Bundeskanzler Schüssel und VfGH-Präsident Korinek
Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel stellte am Donnerstag (19. 01.) im Pressefoyer
nach dem Ministerrat zur Diskussion um die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten fest, dass
„die Urteile und Erkenntnisse des Höchstgerichtes umzusetzen“ seien. „Wir haben eine Übergangsfrist zur
Erfüllung des Urteils bis Ende Juni. Wir arbeiten überdies an einer rumfassenden Verordnung, die das
Gesamtproblem lösen soll.“, so der Bundeskanzler. Als Teil der Bemühungen für diese umfassende Lösung
erwähnte der Bundeskanzler das jüngste Gespräch mit Kärntner Bürgermeistern in Anwesenheit
des Kärntner Landeshauptmannes. Bereits zuvor hatte es mit allen Kärntner Parteien, Heimatverbänden
und Vertretern der slowenischen Volksgruppe zahlreiche Gespräche gegeben, bei denen Annäherungen erzielt
werden konnten. Schüssel: „Ich hoffe, dass wir im Konsens zu einer Lösung kommen werden.“
Auf Wunsch des Präsidenten des VfGH, Karl Korinek, hat heute Abend eine Aussprache mit Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel stattgefunden. Der Bundeskanzler hat den VfGH-Präsidenten über die Diskussion im heutigen
Ministerrat informiert und dabei klargestellt, dass in einem Rechtsstaat wie Österreich Erkenntnisse des VfGH
selbstverständlich zu respektieren sind. Der VfGH-Präsident wurde vom Regierungschef über die vor
dem Ministerrat getroffene Klarstellung durch STS Dolinschek in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus betonte der
Bundeskanzler gegenüber Korinek, dass er am Freitag der Vorwoche mit den Kärntner Bürgermeistern
und dem Landeshauptmann von Kärnten ein Gespräch geführt habe, um innerhalb der vom VfGH vorgegebenen
Frist bis 30. Juni konkrete Lösungen im Konsens vorzubereiten. |
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Darabos fordert Machtwort von Schüssel
Wien (sk) - Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos ist die Debatte über
die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten "mittlerweile unerträglich" und "demokratiepolitisch
äußerst bedenklich": "Ich kann die Vertröstungen und Winkelzüge von österreichischen
Spitzenpolitikern nicht mehr hören." Die "Verzögerer" seien Landeshauptmann Haider und
Kanzler Schüssel, der mittels Verordnung die Aufstellung der Ortstafeln durchsetzen könnte. Schüssel
habe sich aber bisher um die Entscheidung "herumlaviert". Er sei dringend aufgefordert, die Ortstafelfrage
auf den Ergebnissen der Karner-Kommission aufbauen, zu lösen, sagte Darabos am Donnerstag (19. 01.) in
einer Pressekonferenz.
Dass sich Staatssekretär Dolinschek, ein auf die Verfassung angelobtes Regierungsmitglied, "ganz offen
traut, die Verfassung und den Verfassungsgerichtshof in Frage zu stellen", ist aus Sicht von Darabos ein Rücktrittsgrund.
Dolinscheks Äußerungen seien jedenfalls nicht mit dem Verweis auf die Bedeutungslosigkeit des BZÖ
abgetan. Ein Machtwort von Kanzler Schüssel sei höchst an der Zeit, da es sich beim BZÖ um seinen
Koalitionspartner handle. Von Landeshauptmann Haider sei man einiges gewohnt, dass dessen Einstellung nun auf die
Regierung abfärbe, sei aber unerträglich. Ein Rücktritt Dolinscheks wäre "ein adäquates
Mittel, seine falsche Meinung, die er in der Öffentlichkeit abgegeben hat, zu relativieren".
Darabos warf der ÖVP vor, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen. Nicht Schüssel habe die Ortstafelverordnung
für das Burgenland unterzeichnet, sondern der sozialdemokratische Bundeskanzler Klima.
Es gebe den klaren, vom Staatsvertrag abgeleiteten und vom Verfassungsgerichtshof bestärkten Auftrag, zur
Aufstellung von zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln. Man könne sich in dieser Frage nicht nach der
Mehrheitsmeinung richten. Wäre die SPÖ in der Regierung, würde es eine Verordnung des Bundeskanzlers
geben, bekräftigte Darabos. |
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BZÖ-Dolinschek: Verfassungsgerichtshofurteil ist zur Kenntnis zu nehmen
Wien (bzö) - "Die Verfassungsgerichtshoferkenntnis, aber auch die Institution des VfGH ist zu
akzeptieren, dies hab ich auch nie in Frage gestellt. Dennoch ist das Urteil um eine zu erwartende Umsetzung weder
für die dort lebenden Menschen, noch für mich, verständlich. Eine Lösung dieser Situation kann
daher nur gemeinsam und konsensual mit der Kärntner Bevölkerung erfolgen", so BZÖ-Staatssekretär
Sigisbert Dolinschek zu den Reaktionen über seine Wortmeldung vom Mittwoch ("Ein eindeutiges Vergehen
gegen die Straßenverkehrsordnung wird zum Anlass genommen um parteipolitische Agitation gegen ein österreichisches
Bundesland und seine ureigenen Interessen durchzuführen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist zwar
angesichts der Institution des Gerichtes zu respektieren, hat aber weder etwas mit der Lebensrealität noch
mit der Achtung der internationalen Straßenverkehrsordnung und vor allem nicht mit dem Wunsch der Kärntner
Bevölkerung zu tun. Es kann daher nicht sein, dass ein eindeutiges Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung
nicht geahndet wird, nur weil die Ortstafel nicht zweisprachig ist. Diese Urteil ist weltweit wahrscheinlich einzigartig
und widerspricht allen internationalen Verkehrsgesetzen"; so der Kärntner BZÖ-Staatssekretär
Sigisbert Dolinschek am Mittwoch zu Ortstafeldiskussion.
"Der Verfassungsgerichtshof und sein Urteil sind zwar eindeutig, nur leider an praktischer Absurdität
nicht zu überbieten. Unrecht darf nicht mittels eines Urteils zu Recht werden. Die Kärntner Bevölkerung
ist in dieser Frage der oberste Souverän und nicht eine Rechtsauslegung, die kein Bürger in unserem Land
mehr versteht. Die Vorgangsweise von Landeshauptmann Haider, keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln gegen den
Willen der Kärntner Bevölkerung aufzustellen, ist daher richtig", so Dolinschek am Mittwoch).
"Dies muss vor allem im Interesse einer verantwortungsvollen Politik sein, die solche Probleme im Interesse
der Menschen vertritt", sagte Dolinschek abschließend. |
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Strache: Keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten
Wien (fp) - "Es darf keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten geben", stellt
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache klar. "Schließlich kann es nicht sein, dass man zwar einerseits
völlig zu Recht in Österreich ansässige Ausländer zu Deutschkursen verpflichtet, andererseits
aber österreichische Staatsbürger vorgeben, die Staatssprache nicht ausreichend zu beherrschen, um deutschsprachige
Ortstafeln lesen zu können."
Strache betont, dass eine Ortstafel genauso ein Dokument ist wie ein Reisepass oder eine Geburtsurkunde. "Und
die sind auch nicht zweisprachig. Volksgruppenpolitik kann sich außerdem nicht darin erschöpfen, alle
paar Jahre über Ortstafeln zu diskutieren."
Gleichzeitig spricht sich Strache für eine Änderung des Artikels 7 des Staatsvertrags aus: " Dieser
Artikel ist bereits obsolet und sich die Voraussetzungen haben sich völlig geändert. Advokatische Winkelzüge,
wie sie jetzt gehandhabt werden, können nicht die Lösung sein. Mit einer Änderung des Artikels 7
würde das Problem an der Wurzel gepackt", erklärt Strache. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen
aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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