Verfassungsausschuss setzt ersten Schritt im Ratifizierungsprozess
Wien (pk) - Mit der einhelligen Zustimmung zu einem Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt
von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union setzte der Verfassungsausschuss des Nationalrats einen
ersten Schritt im Ratifizierungsprozess. Das Gesetz schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für die eigentliche
Ratifizierung des Beitrittsvertrags zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den beiden Ländern
durch Österreich. Ausdrücklich wird dabei festgehalten, dass der Beitrittsvertrag sowohl vom Nationalrat
als auch vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit genehmigt werden muss.
In der Debatte sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter aller vier Fraktionen für den EU-Beitritt Bulgariens
und Rumäniens aus, hielten aber gleichzeitig fest, dass nach Vorliegen des für Mai angekündigten
zweiten Monitoring-Berichts der Europäischen Kommission noch eine umfassende Diskussion zu führen sei.
So äußerten etwa F-Klubobmann Herbert Scheibner und G-Abgeordnete Terezija Stoisits Bedenken in Bezug
auf mögliche geheime CIA-Gefängnisse in Rumänien, G-Abgeordnete Eva Glawischnig brachte weitere
Menschenrechtsprobleme in Rumänien und Bulgarien zur Sprache. Sowohl Scheibner als auch die Grünen wiesen
allerdings auf die Bedeutung des EU-Beitritts Rumäniens und Bulgariens für Österreich hin, wobei
Scheibner insbesondere auf wirtschaftliche Vorteile und bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen
verwies.
Ausdrücklich zurückgewiesen wurden von Scheibner Vermutungen der Grünen, die Freiheitlichen würden
sich zwar im Parlament zur EU-Erweiterung bekennen, in der Öffentlichkeit aber eine andere Meinung vertreten.
Die von den Grünen als "überfallsartig" bezeichnete kurzfristige Einberufung des Verfassungsausschusses
begründete er damit, dass der Ratifizierungsprozess noch vor dem Sommer abgeschlossen werden solle. Abgeordnete
Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) meinte, ein rascher Beschluss des Nationalrats könnte für Bulgarien und
Rumänien ein Ansporn sein, ihre Anstrengungen zu verstärken.
Staatssekretär Franz Morak erinnerte daran, dass der Beitrittsprozess seit 1997 laufe. Eine Erweiterung der
Europäischen Union werde immer ein Abwägen zwischen der Vision Europa und den konkreten Vorteilen, die
man aus dieser Vision Europa erziele, sein, konstatierte er. In diesem Zusammenhang verwies Morak auf große
wirtschaftliche Erfolge österreichischer Unternehmen in den Erweiterungsländern.
Gegenüber Abgeordneter Terezija Stoisits versicherte Morak, dass das Thema Sicherheit sowohl in bilateralen
Gesprächen mit Rumänien und Bulgarien als auch auf EU-Ebene immer wieder angeschnitten werde. Dafür
seien, so Morak, allein schon die BZÖ-Regierungsmitglieder Garantie. |