Generalsekretär des Außenministeriums zu Bericht der Visa-Kommission  

erstellt am
19. 01. 06

Kyrle: "Arbeiten an Umsetzung von Empfehlungen der Visa-Kommission"
Wien (bmaa) - "Wir nehmen die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Visa-Kommission sehr ernst und arbeiten bereits daran, die Empfehlungen in die Praxis umzusetzen", sagte der Generalsekretär des Außenministeriums, Johannes Kyrle, anlässlich der Präsentation des Berichts der unabhängigen Visa-Kommission am Mittwoch (18. 01.).

Die weisungsfreie Kommission unter der Leitung des ehemaligen Außenministers Peter Jankowitsch war von Außenministerin Ursula Plassnik im November 2005 eingesetzt worden. In ihrem Bericht hat sie gemäß ihrem Mandat generelle Schlussfolgerungen gezogen und auf deren Basis konkrete Vorschläge gemacht, die für die Zukunft das System der Visaerteilung missbrauchssicherer machen sollen.

Die Kommission war in ihrem Bericht zur Auffassung gelangt, dass "keinerlei Hinweise für 'kriminelle Netzwerke' innerhalb des Außenministeriums selbst bzw. einzelner Botschaften" gegeben sind. Fehlleistungen von Bediensteten habe es jedoch gegeben, diese seien "teils in Zusammenwirken mit außerhalb der Botschaften stehenden Dritten erfolgt, die unter Umständen als 'kriminelle Netzwerke' qualifiziert werden könnten." Generalsekretär Kyrle betonte in diesem Zusammenhang, dass diesbezügliche interne Ermittlungen und disziplinarrechtliche Schritte im Gange sind und dass die Maßnahmen des Außenministeriums darauf abzielen, das System missbrauchsfester zu machen, indem durch stärkere Kontrollen und Schulungen derartige Angriffe der organisierten Kriminalität unterbunden werden.

Kyrle nahm zu den konkreten Vorschlägen der Visa-Kommission jeweils Stellung. So betonte er, dass die vorgeschlagene Einrichtung gemeinsamer Visa-Vergabestellen der Schengen-Staaten für Österreich schon lange ein prioritäres Anliegen sei. Während des EU-Vorsitzes werde man daher besonderes Augenmerk auf den Fortschritt der diesbezüglichen Verhandlungen legen.

Schulungen und Fortbildungen im Konsular- und Visabereich in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium seien für MitarbeiterInnen des Außenministeriums vor Versetzung ins Ausland verpflichtend vorgesehen. Dazu zählen Schulungen durch Dokumentenberater des Innenministeriums sowie seit 2006 eine Schulung zum Thema Korruptionsprävention durch Experten des Bundeskriminalamts. Auch Inspektionen an den Vertretungsbehörden würden seit 2004 verstärkt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium durchgeführt, zuletzt in Tirana, Istanbul und Ankara.

Zur Empfehlung einer häufigeren Versetzung von Bediensteten, die mit der Visaerteilung befasst sind, sagte Kyrle, dass das Außenministerium künftig für eine regelmäßige Versetzung in vierjährigen Zyklen Sorge tragen werde, wobei Angehörige des gehobenen Dienstes, aus dem sich im Wesentlichen die leitenden Mitarbeiter im Visumbereich rekrutieren, spätestens nach zwölf Jahren Auslandsverwendung, d.h. nach drei Auslandsposten in Folge, in die Zentrale des Außenministeriums einberufen würden.

Zur Empfehlung, Maßnahmen zur Hebung des Problembewusstseins zur Bedeutung der Visavergabe zu unternehmen, wies Kyrle darauf hin, dass dies ein besonderes Anliegen von Außenministerin Plassnik sei und die Leiter der Vertretungsbehörden und der Konsularbehörden bereits in der Vergangenheit regelmäßig auf ihre Verantwortung in diesem Bereich hingewiesen wurden. Eine generelle Weisung des Außenministeriums soll erneut explizit die Sensibilität dieses Bereichs verdeutlichen und die Aufsichtspflicht der Amtsleiter in Erinnerung rufen.

Zum Hinweis der Kommission auf die Notwendigkeit von ausreichendem qualifizierten Personal im Visabereich an den Vertretungsbehörden sagte Kyrle, dass das Außenministerium im Rahmen des von der Bundesregierung und vom Parlament vorgegebenen Stellenplans bemüht sei, dieser Forderung nachzukommen.

Zu den am Mittwoch neuerlich in "news" vorgebrachten Darstellungen weist das Außenministerium darauf hin, dass während der Belgrader Zeit der sogenannten 'Kronzeugin' insgesamt drei Inspektionen, eine davon gemeinsam mit dem Innenministerium, durchgeführt wurden. Darüber hinaus gab es nach einer anonymen Anzeige staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter, die im März 2004 eingestellt wurden.

Den im Zuge der Inspektionen an der ÖB Belgrad zu Tage getretenen Unregelmäßigkeiten wurde selbstverständlich nachgegangen und Missstände behoben.

Die Inspektionen der von der genannten Bediensteten an der ÖB Belgrad geführten Konsularabteilung ergaben, dass sie ihren Aufgaben an dieser Dienststelle nicht hinlänglich gewachsen war. Insbesondere zeigten die Prüfungen auf, dass ihre Selbsteinschätzung im Gegensatz zu den objektiven Beurteilungen der Botschaft, des Generalinspektors und der Zentrale stand, weswegen ihre Abberufung erfolgen musste.
     
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