Kyrle: "Arbeiten an Umsetzung von Empfehlungen der Visa-Kommission"
Wien (bmaa) - "Wir nehmen die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Visa-Kommission sehr ernst
und arbeiten bereits daran, die Empfehlungen in die Praxis umzusetzen", sagte der Generalsekretär des
Außenministeriums, Johannes Kyrle, anlässlich der Präsentation des Berichts der unabhängigen
Visa-Kommission am Mittwoch (18. 01.).
Die weisungsfreie Kommission unter der Leitung des ehemaligen Außenministers Peter Jankowitsch war von Außenministerin
Ursula Plassnik im November 2005 eingesetzt worden. In ihrem Bericht hat sie gemäß ihrem Mandat generelle
Schlussfolgerungen gezogen und auf deren Basis konkrete Vorschläge gemacht, die für die Zukunft das System
der Visaerteilung missbrauchssicherer machen sollen.
Die Kommission war in ihrem Bericht zur Auffassung gelangt, dass "keinerlei Hinweise für 'kriminelle
Netzwerke' innerhalb des Außenministeriums selbst bzw. einzelner Botschaften" gegeben sind. Fehlleistungen
von Bediensteten habe es jedoch gegeben, diese seien "teils in Zusammenwirken mit außerhalb der Botschaften
stehenden Dritten erfolgt, die unter Umständen als 'kriminelle Netzwerke' qualifiziert werden könnten."
Generalsekretär Kyrle betonte in diesem Zusammenhang, dass diesbezügliche interne Ermittlungen und disziplinarrechtliche
Schritte im Gange sind und dass die Maßnahmen des Außenministeriums darauf abzielen, das System missbrauchsfester
zu machen, indem durch stärkere Kontrollen und Schulungen derartige Angriffe der organisierten Kriminalität
unterbunden werden.
Kyrle nahm zu den konkreten Vorschlägen der Visa-Kommission jeweils Stellung. So betonte er, dass die vorgeschlagene
Einrichtung gemeinsamer Visa-Vergabestellen der Schengen-Staaten für Österreich schon lange ein prioritäres
Anliegen sei. Während des EU-Vorsitzes werde man daher besonderes Augenmerk auf den Fortschritt der diesbezüglichen
Verhandlungen legen.
Schulungen und Fortbildungen im Konsular- und Visabereich in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium seien
für MitarbeiterInnen des Außenministeriums vor Versetzung ins Ausland verpflichtend vorgesehen. Dazu
zählen Schulungen durch Dokumentenberater des Innenministeriums sowie seit 2006 eine Schulung zum Thema Korruptionsprävention
durch Experten des Bundeskriminalamts. Auch Inspektionen an den Vertretungsbehörden würden seit 2004
verstärkt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium durchgeführt, zuletzt in Tirana, Istanbul und Ankara.
Zur Empfehlung einer häufigeren Versetzung von Bediensteten, die mit der Visaerteilung befasst sind, sagte
Kyrle, dass das Außenministerium künftig für eine regelmäßige Versetzung in vierjährigen
Zyklen Sorge tragen werde, wobei Angehörige des gehobenen Dienstes, aus dem sich im Wesentlichen die leitenden
Mitarbeiter im Visumbereich rekrutieren, spätestens nach zwölf Jahren Auslandsverwendung, d.h. nach drei
Auslandsposten in Folge, in die Zentrale des Außenministeriums einberufen würden.
Zur Empfehlung, Maßnahmen zur Hebung des Problembewusstseins zur Bedeutung der Visavergabe zu unternehmen,
wies Kyrle darauf hin, dass dies ein besonderes Anliegen von Außenministerin Plassnik sei und die Leiter
der Vertretungsbehörden und der Konsularbehörden bereits in der Vergangenheit regelmäßig auf
ihre Verantwortung in diesem Bereich hingewiesen wurden. Eine generelle Weisung des Außenministeriums soll
erneut explizit die Sensibilität dieses Bereichs verdeutlichen und die Aufsichtspflicht der Amtsleiter in
Erinnerung rufen.
Zum Hinweis der Kommission auf die Notwendigkeit von ausreichendem qualifizierten Personal im Visabereich an den
Vertretungsbehörden sagte Kyrle, dass das Außenministerium im Rahmen des von der Bundesregierung und
vom Parlament vorgegebenen Stellenplans bemüht sei, dieser Forderung nachzukommen.
Zu den am Mittwoch neuerlich in "news" vorgebrachten Darstellungen weist das Außenministerium darauf
hin, dass während der Belgrader Zeit der sogenannten 'Kronzeugin' insgesamt drei Inspektionen, eine davon
gemeinsam mit dem Innenministerium, durchgeführt wurden. Darüber hinaus gab es nach einer anonymen Anzeige
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter, die im März 2004 eingestellt wurden.
Den im Zuge der Inspektionen an der ÖB Belgrad zu Tage getretenen Unregelmäßigkeiten wurde selbstverständlich
nachgegangen und Missstände behoben.
Die Inspektionen der von der genannten Bediensteten an der ÖB Belgrad geführten Konsularabteilung ergaben,
dass sie ihren Aufgaben an dieser Dienststelle nicht hinlänglich gewachsen war. Insbesondere zeigten die Prüfungen
auf, dass ihre Selbsteinschätzung im Gegensatz zu den objektiven Beurteilungen der Botschaft, des Generalinspektors
und der Zentrale stand, weswegen ihre Abberufung erfolgen musste. |