Restitutionsbericht 2003/2004 dem Parlament vorgelegt
Wien (pk) - Gemäß Paragraph 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom
4.12.1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und
Sammlungen besteht eine jährliche Verpflichtung zur Information des Nationalrats über die erfolgte Übereignung
von Kunstgegenständen. Fünf Berichte wurden bislang vorgelegt (siehe PK vom 14.1.2000, vom 29.1.01, vom
11.1.02, vom 15.4.03 und vom 2.8.04), nun hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dem
Nationalrat den 6. Bericht (2003/2004) vorgelegt ( III-195 d.B.).
Ziel des Gesetzes ist es, Kunstgegenstände aus dem Besitz des Staates, die im Zuge oder als Folge des Nationalsozialismus
in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprünglichen Eigentümer bzw. deren Erben zurückzugeben.
Zu diesem Zweck wurden lückenlos und systematisch alle Bestände im Staatseigentum auf ihre Provenienz
hin überprüft, wozu eine eigene Kommission gebildet worden war. In jahrelanger, immer noch fortdauernder
Arbeit wurde akribisch jedes Objekt genau unter die Lupe genommen und selbst dem kleinsten Hinweis nachgegangen,
um sicherstellen zu können, dass alles Kulturgut auch wirklich retourniert wird. Mitunter war es überaus
schwierig, heißt es in dem Bericht, Rückgabeberechtigte auszumachen, da es sich dabei mittlerweile bereits
um Erben aus "zweiter und dritter Generation" handelt. Hier profitierte man, wie der Bericht ausführt,
von der umfassenden Unterstützung durch die Israelitische Kultusgemeinde.
In der Folge gibt der Bericht einen Überblick über die so erstellten Kunstgegenstände, die aus den
Beständen des Bundes auszusondern sein werden. In der Albertina fallen insgesamt 317 Erwerbungen, die zwischen
1938 und 1960 erfolgten, unter die aufgestellten Kriterien zur Restitution. Im Bundesimmobiliendepot waren es 126
Objekte, die allesamt bereits zurückgegeben wurden. Auf ähnliche Weise wurde auch in der ÖNB, im
KHM, im Technischen Museum, im MAK und im Museum für Völkerkunde sowie im MuMoK und in der Österreichischen
Galerie Belvedere vorgegangen, worüber der Bericht penibel Rechenschaft legt.
Vier Fünftel des Berichts nehmen sodann die Auflistungen der Rückgaben im Berichtszeitraum ein. Zum überwiegenden
Großteil handelt es sich dabei um Bestände, die zuvor im Besitz der ÖNB waren. So erhielten etwa
die Erben nach Richard Beer-Hofmann, Hartwig Carlebach, Georg Duschinsky, Paul Duschnitz, Salomon Frankfurter,
Hugo Friedmann, Norbert Jokl, Salomon Kohn, Erich Korngold, Moritz Kuffner, Fritz Lehner, Gebrüder Rosenthal,
Clarisse Rothschild und Viktor Treumann knapp 1.700 Bücher, spätmittelalterliche Drucke, Bilddokumente,
Autographen, Hand- und Druckschriften retourniert.
Zudem gingen noch Gemälde aus der Albertina und Skulpturen aus der Österreichischen Galerie an die Erben
nach Ferdinand Bloch-Bauer, Rudolf von Gutmann und Heinrich Rieger. Aber auch die Erben politisch Verfolgter erhielten
Teile des Besitzes ihrer Ahnen zurück, so bekamen die Erben des sozialdemokratischen Spitzenpolitikers Otto
Bauer zwei Bücher aus der ÖNB, die Erben des sozialdemokratischen Kommunalpolitikers Hugo Breitner zwölf
Broschüren aus der ÖNB, und der Komensky-Schulverein der tschechischen Minderheit in Wien zwei Slowenisch-Deutsch-Wörterbücher,
Fahrpläne von Bern und der Bretagne sowie zwei Werbebroschüren von Franzensbad und Leipzig und einen
Reiseführer durch Frankreich.
Lediglich in zehn Fällen sprach die Kommission seit 1998 keine Empfehlung zur Restitution aus. So wurde 2003
ein Kokoschka nicht restituiert, weil dieser schon zuvor an einen anderen Besitzer verkauft worden war, über
welchen er schließlich ins Eigentum des Bundes gelangt war. Ein weiteres Aquarell, auf welches Erben Anspruch
erhoben hatten, war von den rechtmäßigen Besitzern erst 1950 an die Albertina verkauft worden, ähnliches
gilt für ein Schiele-Gemälde, das 1948 der Albertina verkauft worden war. Eine negative Stellungnahme
hatte die Kommission übrigens auch zu jenen Klimt-Bildern abgegeben, die dieser Tage wieder Gegenstand heftiger
Diskussionen geworden sind. Die Kommission hatte gemeint, die Voraussetzungen für eine Übereignung träfen
nicht zu, "weil der Titel für den Eigentumserwerb des Bundes aus einer Zeit lange vor Errichtung der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft datiert", seien die in Rede stehenden Werke doch von "der bereits
im Jahre 1925 verstorbenen Adele Bloch-Bauer der damaligen österreichischen Staatsgalerie vermacht worden".
Im Berichtszeitraum waren 28 Mitarbeiter für die Kommission tätig, bislang wurden dafür 2,2 Mio.
Euro aus Bundesmitteln aufgewendet. |