Eisenstadt (blms) - Das Lebensmittelgesetz 1975 – LMG 1975, seit nunmehr 30 Jahren in Kraft, wird ab 21.1.2006
vom Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG abgelöst. Für Gesundheitslandesrat Dr.
Peter Rezar bedeutet dies noch mehr Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten und mehr Eigenverantwortung
für die Unternehmer.
In den letzten Jahren hat auf EU-Ebene eine sehr tief greifende Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit
stattgefunden. EU-weit wurde die Harmonisierung des Lebensmittelrechts vorangetrieben. Das neue Gesetz ermöglicht
die Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion. Dies wurde durch die
Zusammenführung des Lebensmittelgesetzes 1975 und des Fleischuntersuchungsgesetzes 1982 in das neue Lebensmittelsicherheits-
und Verbraucherschutzgesetz berücksichtigt. Für die Lebensmittelunternehmer bedeutet das, dass ihre Betriebe
bei der Behörde registriert werden müssen, vor allem jene, die ihre Tätigkeit ab 21.1.2006 neu aufnehmen.
Die Pflichten der Unternehmer werden dahingehend erweitert, dass ihrer Eigenkontrolle mehr Gewicht zugemessen wird
und sie die Aufsichtsorgane in Ausübung ihrer Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen haben.
Werden Mängel beanstandet machen die Lebensmittelaufsichtsorgane Nachkontrollen. Auch hier gibt es eine Neuerung:
Nachkontrollen werden ab 1.1.2007 kostenpflichtig. |